Der Führer

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Als Der Führer wurde Adolf Hitler in seiner Stellung an der Spitze der NSDAP und als Oberhaupt des Deutschen Reiches bezeichnet. In der Person des Führers ist die Einheit von Partei, Staat und Volk verwirklicht.

Nach dem Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigt und die gesamte Leitung des Staates auf Adolf Hitler übertragen. Er führte die Amtsbezeichnung "Führer und Reichskanzler" bis zu seinem Tode. In dem Erlaß vom 2. August 1934 hatte Hitler ausdrücklich abgelehnt, den Titel des Reichspräsidenten anzunehmen, da dieser untrennbar mit der Person Hindenburgs verbunden sei. In der Reichstagsrede vom 7. März 1936 kennzeichnet Adolf Hitler seine Auffassung über seine Stellung, indem er ausspricht, daß er sich nie als Diktator, sondern stets nur als Führer und damit als Beauftragter des Volkes fühle. Der "Führererlaß" wurde auf ausdrücklichen Wunsch Hitlers durch eine Volksabstimmung legitimiert.

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