Fall (Sprachlehre)

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Der Fall (Latein Kasus) ist eine Einteilung Wörtern in der Sprachlehre. Nicht nur Namenwörter ('Kind', 'Deutscher'), sondern auch Eigenschaftswörter ('schön', 'weise'), Fürwörter ('ich', 'dein') oder Geschlechtswörter ('der', 'das') können gebeugt werden.

Die mittel- und neuhochdeutsche Sprache hat vier Fälle: Nennfall, Zeugefall, Gebefall und Klagefall, während das Althochdeutsche noch einen fünften, den Werksfall, kennt.