Familienname

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Ein Familienname (auch Nachname, Zuname oder in der BRD amtsdeutsch einfach Name) dient als Ergänzung zum Vornamen der besseren Unterscheidbarkeit von Personen.

Mit dem Familiennamen wird die Zugehörigkeit des Individuums zu einer Familie ausgedrückt. Der Mädchenname drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie, der Ehename die Zugehörigkeit zur Familie des Ehepartners und der Doppelname die Zugehörigkeit zu beiden Familien der Ehepartner aus. Außerdem gelten Künstlernamen und Ordensnamen als Familiennamen, ohne hierzu einen verwandtschaftlichen Bezug zu haben.

Bei den Germanen waren Familiennamen noch unbekannt, und auch noch bis in das 12. Jahrhundert hinein sind in den historischen Quellen – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Rufnamen, d. h. einnamige Personen zu finden. Allerdings wurde als Hinzufügung schon häufig der Name des Vaters, so zum Beispiel im Hildebrandslied „Hildebrand, Heribrandes Sohn“, oder auch ein besonderes Merkmal des Namensträgers genannt, wie zum Beispiel bei den Karolingern Karl der Kahle, Karl der Dicke, bei den Staufern Friedrich I. Barbarossa („Rotbart“) und bei den Welfen Heinrich der Löwe.

Als sich im Mittelalter die Familiennamen gefestigt hatten, ging man bei Namensgleichheit zu Wortbildungsmöglichkeiten bei Familiennamen über. Zur besseren Unterscheidung ist das zum Beispiel durch Hinzunahme eines weiteren ausgeübten Berufes, eines Rufnamens, einer körperlichen Besonderheit des Namensträgers oder die Hinzunahme von landschaftlichen Besonderheiten geschehen.

Siehe auch