Faurisson-Kontroverse

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Als Faurisson-Kontroverse oder auch Faurisson-Affäre bezeichnet man eine Anfang der 1980er Jahre vor allem in den VSA und Frankreich durch Juden ausgelöste Kontroverse, deren Ursache war, daß der am MIT tätige Literaturprofessor Noam Chomsky im Herbst 1979 auf Bitte von Serge Thion, einem seit 1978 aktiven Holocaust-Revisionisten,[1] eine Petition zur Verteidigung der Redefreiheit des französischen Literaturprofessors Robert Faurisson unterzeichnet hatte. Faurisson hatte in zwei 1978 und 1979 in Le Monde veröffentlichten Artikeln die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritten und wurde daraufhin wegen Verleumdung und „Aufruf zum Rassenhaß“ zu einer dreimonatigen, zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe und einer Geldbuße in Höhe von 21.000 Franc (3.200 Euro) verurteilt. Chomsky, der selbst jüdischer Abstammung ist, wies darauf hin, daß er sich, obwohl seine eigenen Schlüsse bezüglich des „Holocaust“ denen Faurissons entgegengesetzt seien, und selbst wenn es stimme, daß Faurisson ein Antisemit und Neonazi sei, dennoch für dessen Redefreiheit einsetze.[2] Des weiteren bemerkte Chomsky, daß es ein jahrhundertealter Grundsatz sei, daß man sich gerade in Fällen „abscheulicher Ideen“ am stärksten für deren freie Äußerung einsetzten müsse:

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[...] it has been a truism for years, indeed centuries, that it is precisely in the case of horrendous ideas that the right of free expression must be most vigorously defended; it is easy enough to defend free expression for those who require no such defense.

– Some Elementary Comments on the Right to Freedom of Expression[3]

Chomsky veröffentlichte dieses in einem Essay über die Redefreiheit und erlaubte jedem dessen freie Verwendung, woraufhin Faurisson diesen als Vorwort für sein Buch benutzte.[4] Dies erregte erneutes Aufsehen und den Vorwurf, die Verwendung seines Essays durch Faurisson zugelassen zu haben. Der in Frankreich aktive jüdische Verfasser von Judaika Pierre Vidal-Naquet warf Chomsky zusätzlich vor, auch mit Faurisson entgegen seiner (Chomskys) eigenen Beteuerungen „freundschaftlich korrespondiert“ (correspondance amicale) zu haben, und auch, sich nicht der Abfassung eines Vorworts zu seinem eigenen Text durch einen weiteren „Holocaustleugner“, Pierre Guillaume, widersetzt zu haben.[5]

Siehe auch

Fußnoten

  1. http://www.phdn.org/negation/negainter/thionint.html
  2. Noam Chomsky: His right to say it. Chomskys Reaktion auf die Faurisson-Affäre, Abgerufen am 14. Juli 2009 Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  3. Some Elementary Comments on the Right to Freedom of Expression Chomskys Kommentare über die Freiheit des Ausdrucks in Bezug auf die Faurisson-Affäre, abgerufen am 15. Juli 2009 Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!
  4. Noam Chomsky: Some Elementary Comments on the Rights of Freedom of Expression Verweis defekt, gelöscht oder zensiert!, Vorwort zu: Faurisson: Mémoire en défense. Contre ceux qui m'accusent de falsifier l'histoire. - La question des chambres à gaz. La Vieille Taupe, Paris 1980. Zu den Umständen der Publikation gibt es einen Bericht von Pierre Guillaume: Droit et Histoire. La Vieille Taupe, Paris 1986, S. 152–172: "Une Mise au Point".
  5. Pierre Vidal-Naquet: De Faurisson et de Chomsky