Erster Mai

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Maifeier in einer deutschen Kolonie
Maifeier 1934 auf dem Tempelhofer Feld in Berlin

Der Erste Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Teilen der Schweiz und vielen weiteren Staaten, wie zum Beispiel Rußland, China, Griechenland, Frankreich, Schweden, Mexiko, Thailand oder Nordkorea. Er wird auch als Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Tag der deutschen Arbeit bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung in der BRD ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.

Ein von den Nationalsozialisten am 10. April 1933 erlassenes Reichsgesetz deklariert den erneut eingeführten Maifeiertag in Deutschland zum Feiertag der nationalen Arbeit und wurde so erstmalig gesetzlicher Feiertag. Nach dem Krieg wurde dieser Tag beibehalten, lediglich das Wort „national“ entfernt.

[Bearbeiten] Brauchtum

Die Römer feierten im Mai die Floralien, ein Fest zu Ehren der Blumen-Göttin Flora, einer Patronin des Frühlings und der Blumen. Die Römer führten gewöhnlich ihre Bräuche in Ländern ein, die sie eroberten. Bei den Kelten war aber bereits das Beltanefest verbreitet, so dass mit der Zeit Floralien und Beltanefest zum Maifest verschmolzen wurden. Bemerkenswert ist, dass das Maifest auf erbitterten Widerstand gestoßen ist; so wurde es 1555 in Schottland verboten, 1644 untersagte das englische Parlament das Aufstellen von Maibäumen.

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