Justizvollzugsanstalt Landsberg

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Festung Landsberg)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Aufnahme vor dem Zweiten Weltkrieg

Die Justizvollzugsanstalt Landsberg ist eine Haftanstalt des Freistaates Bayern für erstmals bestrafte männliche erwachsene Strafhäftlinge in Landsberg am Lech. Die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech wurde am 30. April 1945 von VS-amerikanischen Invasionstruppen erobert. Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs richtete ab 1. Januar 1947 die United States Army im Gebäude der Gefangenenanstalt Landsberg das „War Criminal Prison No. 1“ (deutsch Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech) ein und wurde dadurch ein Folterinstrument der Siegerjustiz.

Erläuterung

Erinnerungstafel über einer Zellentür
War Criminal Prison No. 1 in Landsberg, Luftbild

Die Justizvollzugsanstalt erstreckt sich über sechs Hektar und bietet Platz für 565 Insassen sowie für weitere 109 Insassen im offenen Vollzug in der Außenstelle Rothenfeld in der Gemeinde Andechs und 58 in zwei Freigängerhäusern in Landsberg am Lech. Verwaltung und Versorgung der JVA Garmisch-Partenkirchen erfolgen gemeinsam mit der JVA Landsberg.

Geschichte

Die Anstalt wurde 1908 durch Ausgliederung von Teilen des Gefängnisses Ebrach als Staatliche Gefangenenanstalt Landsberg a. Lech nach Plänen von Hugo Höfl in zurückhaltend klassizierendem Jugendstil erbaut. Zum Baukomplex, der nach den „modernen Richtlinien des Strafvollzugs“ von der Königlichen Staatsbauverwaltung errichtet wurde, gehören eine Reihe weiterer Gefängnisbauten und Dienstwohnungen.

Festungshaft

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde eine Festungs- und Schutzhaftabteilung eingerichtet. Erster Festungshaftgefangener war Anton Graf von Arco auf Valley, der im Februar 1919 den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner erschossen hatte; 1923/24 verbüßte Adolf Hitler hier 264 Tage Festungshaft.

Bekannte Festungshaftgefangene in Landsberg

Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa richtete die United States Army ab dem 1. Januar 1947 im Gebäude der Gefangenenanstalt Landsberg das „War Criminal Prison No. 1“ (deutsch: „Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech“) ein, in dem vermeintliche Kriegsverbrecher gefangen gehalten, gefoltert und hingerichtet wurden. Daß in Landsberg auch nachweisbar Unschuldige gehenkt wurden, belegt der Fall des ehemaligen Wehrmachtsfeldwebels Joseph Schmitz. Er wurde beschuldigt, im August 1944 sechs in deutsche Gefangenschaft geratene VS-Flieger erschossen zu haben. Ein Militärtribunal verurteilte ihn dafür nach Kriegsende zum Tod durch den Strang. Am 15. Oktober 1948 wurde Joseph Schmitz gehenkt und auf dem Spöttinger Friedhof begraben. Mehr als ein Jahrzehnt später, am 31. Januar 1962, stellte das Sozialgericht Münster die Unschuld des Mannes fest. In dem Verfahren ging es um Rentenzahlungen an seine Witwe Sophia Schmitz. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, daß Joseph Schmitz mit der Erschießung der sechs VS-amerikanischen Soldaten nichts zu tun hatte.[1]

In Landsberg saßen 1.416 Verurteilte ein: 426 zum Tode Verurteilte, 199 Lebenslängliche und 791 mit Zeitstrafen Belegte. Monsignore Morgenschweiß war der Anstaltsgeistliche. Er erfuhr von vielen Verurteilten, daß ihre Aussagen durch Folter erpreßt worden waren. Aufgrund der persönlichen Gespräche, die er mit den Todgeweihten geführt hatte, glaubte Morgenschweiß, daß von den 300 Männern, die am Galgen starben, mindestens 60 unschuldig waren. Einer von ihnen war der Marineoberleutnant Erich F. Wentzel, dessen Schicksal in dem Buch Landsberg: Henker des Rechts? beschrieben wird. Beginnend mit dem 14. Oktober 1948 ließ Militärgouverneur Clay jede Woche zehn bis 15 Mann aufhängen. In der Nacht vom 6. zum 7. Juni 1951 starben die letzten sieben, darunter Oswald Pohl, Otto Ohlendorf und Werner Braune. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits die BRD, in welcher die Todesstrafe verboten war.[2]

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. http://www.jf-archiv.de/archiv03/063yy20.htm
  2. Franz W. Seidler: Folter, Demütigung, Sadismus. Die Vereinigten Staaten und das Völkerrecht – damals und heute