Fliegerhorst

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Fliegerhorst ist die Bezeichnung für einen Militärflugplatz der Luftstreitkräfte von Wehrmacht, Bundeswehr und Deutscher Marine. Die Flugplätze der Marineflieger werden Seefliegerhorste genannt.

Vorläufer

Die Fliegerhorste der kaiserlichen Fliegertruppe im Ersten Weltkrieg wurden „Flugfeld“, „Flugplatz“ (Heeres- und Marineflugplatz), „Flugzeugpark“, z. T. auch „Landegelände mit Schuppen“, aber insbesondere „Fliegerstation“ genannt.

Siehe auch

Verweise