Flugschein (Luftverkehr)

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Ein Flugschein stellt im Luftverkehr das ausgestellte Beförderungsdokument (vgl. Fahrschein oder -karte) dar und dient über die Belegfunktion hinaus zu Kontroll- bzw.- Prüfungszwecken, ob der auf dem Flugschein ausgewiesene Flugpassagier einen gültigen Anspruch auf den darin genannten Transport (Flugreise, Rundflug) in einem Luftfahrzeug der Fluggesellschaft (umgangssprachlich auch Fluglinie) im gewerblichen Luftverkehr besitzt. Mit Erhalt der zum Einstieg in das für den gebuchten Flug bereitstehende Flugzeug berechtigenden Bordkarte oder -schein verliert der Flugschein seine Relevanz als Nachweis der Beförderungsberechtigung.

Aus Sicherheitsgründen ist es inzwischen in den meisten Flughäfen der Welt unabdingbar, einen Flugschein zu besitzen, um den Bereich der Flugsteige betreten zu dürfen.

Siehe auch