Folterung deutscher Gefangener durch die Alliierten

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Das Bild zeigt den eingeschüchterten und geschlagenen 16jährigen HJ-Jungen und Mitglied des „Klubs Heimattreue“ (an der Seite von Maria Bierganz) Karl-Arno Pünzeler in seiner Gefängniszelle bei den Amerikanern in Monschau am 6. Januar 1945. Im Dezember 1944 wurde Karl-Arno Pünzeler wegen Spionage und Begünstigung „feindlicher“ (deutscher) Truppen verhaftet und später zum Tod durch Enthauptung verurteilt. Er hatte einem deutschen Stoßtrupp (→ Unternehmen „Stößer“) mit einem Schwerverwundeten den Weg zurück zu den eigenen Linien gezeigt. Der Junge wurde während der Verhöre nachweislich geschlagen (Lungenriß und ausgeschlagene Zähne). US-General Courtney Hodges wandelte schließlich das Urteil in eine Haftstrafe um.

Folter hat in der US-Army und bei den British Armed Forces eine lange Tradition, auch zum Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu Folterungen deutscher Gefangener durch die Alliierten. Später wurde eine Untersuchungskommission unter dem Vorsitz von Gordon Simpson eingesetzt. Dieser Kommission gehörte auch Richter Colonel Edward Leroy van Roden an, der Klartext über die Folter sprach. In der „Chicago Tribune“ vom 12. März 1949 wurde er zitiert: „Wenn Gerechtigkeit Platz greifen soll, dann müßte man die ganze amerikanische Armee nach den Vereinigten Staaten zurückführen, um sie dort abzuurteilen.“ Der britische Marineoffizier, Kriegsgeschichtler und Publizist Captain Russell Grenfell bestätigte die Untersuchungsergebnisse van Rodens.

Folterorte

Die bekanntesten Orte, an denen Deutsche gefoltert wurden, sind die Kensington Palace Gardens 6–8 in London – auch bekannt als „London Cage“ –, das Wincklerbad in Bad Nenndorf sowie das sogenannte War Criminal Prison No. 1 (Kriegsverbrechergefängnis Landsberg) und das Zuchthaus (heutige JVA) in Schwäbisch Hall.

London Cage

Der britische Journalist Ian Cobain schrieb 2005, daß 3.573 Deutsche in der britischen Hauptstadt schwerste Folterexzesse erdulden mußten, Verhöre gab es dort noch bis 1948.[1] Kommandant des Folterzentrums war Oberstleutnant Alexander Scotland (1882–1965), der, obwohl Brite, in Deutschsüdwest von 1903 bis 1907 unter dem Namen „Schottland“ bei der kaiserlichen Schutztruppe diente, später als Agent für Jan Smuts, aber angeblich auch für die deutsche Seite tätig war, wurde dann 1914 als Spion in Windhuk interniert, wurde am 6. Juli 1915 von britischen Truppen befreit, kehrte nach England zurück, um dann im Ersten Weltkrieg, da er fließend deutsch sprach, als britischer Offizier in Frankreich deutsche Gefangene verhörte, dann 1918 als Agent in Flandern aktiv war (er versuchte, sich als Freiwilliger des Deutschen Heeres zu melden), flog dann auf, kehrte zu den eigenen Truppen zurück und wurde 1919 als Hauptmann verabschiedet.

In der Zwischenkriegszeit war er mehrmals geschäftlich in Deutschland und behauptet in seinen Memoiren, daß er 1937 auch Adolf Hitler traf und mit ihm über die Zukunft von Deutschsüdwest diskutiert habe. 1939 wurde er im englischen Heer kriegsbedingt wieder aktiviert. Es war Scotland, der dem Roten Kreuz den Zugang zu den Kriegsgefangenen des London Cage verwehrte, da er diese selbstherrlich als Zivilisten oder „Kriminelle in Uniform“, die den Schutz der Genfer Konventionen nicht verdienten, bezeichnete. Erst im September 1947 wurde das Rote Kreuz eingelassen, bis dann hatte jedoch die Armeeführung dem London Cage den Befehl übermittelt, die Folterverhöre einzustellen oder zumindest zu verringern. Auch der Militärgeheimdienst MI5 hatte – schon den Akten nach, die Ian Cobain einsehen durfte – während des Krieges die Behandlung deutscher Kriegsgefangener (nach dem Afrika- und Tunesienfeldzug, als viele Wehrmachtsoffiziere in Gefangenschaft gerieten) im London Cage kritisiert. Ein 27jähriger deutscher Journalist, der während des Krieges in Gestapo-Haft war, gab gegenüber einer Untersuchungskommission kund, daß er nicht einmal von deutschen Sicherheitskräften so unmenschlich behandelt wurde wie von den Briten.[2] Für seine „Dienste“ wurde er u. a. schon 1919 „Officer of the Order of the British Empire“ (OBE) und erhielt am 14. Februar 1946 den „Bronze Star“ der VS-Amerikaner. 1957 erschien sein Rechtfertigungsbuch „The London Cage“, welches der polizeiliche Geheimdienst „Special Branch“ schon 1955 mit Hausdurchsuchungen versuchte zu verhindern, um, wie die New York Times berichtete, die Aufstellung der Bundeswehr nicht mit „deutschen Kriegsverbrechen“ zu belasten, denn darum handelt das Buch: nicht um Scotlands Folterverbrechen, sondern um angebliche „deutsche Verbrecher wie Sepp Dietrich“, die er im London Cage (Londoner Käfig) betreute.[3] 1948 wurde der London District Prisoner-of-War Cage (LDC) geschlossen.

Folter im Malmedy-Prozeß

Hauptartikel: Der Fall Malmedy
So sah die „Befreiung vom Nationalsozialismus“ aus: Gefoltert und beinahe verhungert – deutsche Kriegsgefangene nach dem Zweiten Weltkrieg im britischen Lager Bad Nenndorf

74 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzerdivision „Leibstandarte Adolf Hitler“ wurden in diesem Prozeß beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene VS-Soldaten erschossen und bis zum Abschluß der Ardennenoffensive weitere Morde begangen zu haben. Um die Schuldigen zu finden, verhörte der Sonderbeauftragte Captain Shumaker alle auffindbaren Angehörigen der Division in den Gefangenenlagern der West-Alliierten. 1.100 Divisionsangehörige wurden nach Schwäbisch Hall gebracht, von denen für die Anklage 700 Mann zurückbehalten wurden. Aus diesen wurden alle älteren Unterführer abgesondert. Nur Offiziere und die jüngsten Soldaten, denen man geringe Widerstandsfähigkeit zutraute, sollten vor Gericht gestellt werden.

Ein Drittel der für den Prozeß Ausgewählten war unter 20 Jahren. Um Schuldige zu finden, quälte man die Soldaten psychisch und körperlich so lange, bis man sie so weit hatte, daß sie sich oder Kameraden der Tötung gefangener Amerikaner bezichtigten. Die erste Befragungsstufe enthielt: Anbrüllen und Bedrohen mit Waffen, Androhung der Sippenhaft und Entziehung der Lebensmittelkarten für die Angehörigen, Drohung mit der Auslieferung an die Sowjets zur Spezialbehandlung. Danach folgten Einzelhaft in Dunkelzellen, körperliche Mißhandlungen wie Faustschläge ins Gesicht, Pistolenschläge auf den Kopf, Ausschlagen von Zähnen, Spießrutenlaufen, Auspeitschen und Stockschläge auf die nackten Zehen und die Geschlechtsteile sowie Fußtritte in den Bauch. In allen Fällen waren die Gefangenen an den Händen gefesselt, so daß sie sich nicht schützen konnten. Einige Beschuldigte, auch der Regimentskommandeur Jochen Peiper, wurden in dunkle Kammern gebracht, die auf bis zu 80 Grad aufgeheizt wurden. Anderen Opfern wurden vor den Torturen Ku-Klux-Klan-Kapuzen übergestülpt, die von dem geronnenen Blut der unter ihnen vorher geprügelten Kameraden steif waren und deren Geruch Erbrechen auslöste. Die Untersuchungsbeamten gaben sich sogar als Geistliche aus und nahmen die Beichte ab, um Näheres zu erfahren. Es gab Scheingerichtsverfahren und Scheinhinrichtungen.

Erfinder dieser Foltern war der Oberstleutnant Burton F. Ellis, der später als Hauptankläger fungierte. Das Hauptverfahren gegen die am sog. „Malmedy-Massaker“ Beteiligten wurde vom 16. Mai bis zum 16. Juli 1946 in Dachau durchgeführt. Die Untersuchungs- und Verhöroffiziere aus Schwäbisch Hall waren jetzt die Anklagevertreter. Bei der Gerichtsverhandlung erklärten 51 Soldaten, schwer mißhandelt worden zu sein. Der Untersuchungsbeamte Perl widersprach unter Eid. Deshalb wurde ihm geglaubt und nicht den Angeklagten. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Sie konnten das Urteil nicht beeinflussen: 43mal Tod durch den Strang, 23mal lebenslängliche Haft und acht Gefängnisstrafen zwischen zehn und 20 Jahren. Der amerikanische Oberst Willis M. Everett, ein Anwalt aus Atlanta, trat aus Protest gegen die Untersuchungsmethoden als Verteidiger zurück. Nach dem Urteil prangerte er „die diabolischen Pläne einer kleinen Gruppe unserer Bevölkerung und der Armee“ öffentlich an. Er legte Berufung gegen die Urteile ein. Mit einer Eingabe an den Heeresminister gelang es ihm, die vom Militärgouverneur Lucius Clay befohlenen Hinrichtungen zu stoppen.

Simpson-van-Roden-Kommission

Eine vom amerikanischen Heeresminister eingesetzte Untersuchungskommission, bestehend aus dem Richter Edward van Roden vom Kreisgericht in Delaware und dem Richter Gordon Simpson vom Obersten Gericht des Staates Texas, untersuchte 139 Fälle aus der großen Zahl amerikanischer „Kriegsverbrecherprozesse“ und deckte die Grausamkeiten auf, die bei den Voruntersuchungen an den Angeklagten in Schwäbisch Hall, Oberursel, Zuffenhausen (Camp for suspected war criminals) und Dachau verübt worden waren. Von den 139 Todesurteilen wurden 29 sofort aufgehoben, und 110 mußten überprüft werden. Allein in Dachau waren von den 1.416 Personen, die dort vor Gericht standen, 426 zum Tode verurteilt worden. Da der offizielle Bericht der Simpson-van-Roden-Kommission vor der Öffentlichkeit geheimgehalten wurde, hielt van Roden nach seiner Rückkehr aus Deutschland zahlreiche Vorträge in den VSA, in denen er die Untersuchungsmethoden schilderte, die angewandt wurden, um zu den erwünschten Todesurteilen zu kommen.

Richter Edward Leroy van Roden erklärte am 14. Dezember 1948:

„Sämtliche Deutschen bis auf zwei in den 139 von uns untersuchten Fällen hatten durch Fußtritte in die Hoden unheilbare Schäden erlitten. Dies war die übliche Untersuchungsmethode unserer amerikanischen Untersuchungsbeamten.“[4]

Der Ministerpräsident von Braunschweig Dietrich Klagges schrieb in der Nachkriegszeit von seinem eigenen Folterleid durch das Counter Intelligence Corps (CIC), den Nachrichtendienst des VS-amerikanischen Heeres:

„Am 12.4.1945 wurde ich von der amerikanischen Militärpolizei in meinem Dienstzimmer im Braunschweigischen Staatsministerium ‚automatisch‘ verhaftet und in das Internierungslager Recklinghausen gebracht. Kriegsverbrechen konnten mir nicht vorgeworfen werden, doch wurde ich nach Mißhandlungen verschiedenster Art in die berüchtigte Haft 3. Grades gebracht, um mich zu zwingen, gegen andere Deutsche auszusagen. Während dieser Zeit machte in Folge grausamster Mißhandlungen einer meiner Zellennachbarn seinem Leben durch Erhängen ein Ende, ein anderer schnitt sich die Pulsadern auf und wurde als tot weggetragen. Da ich mich trotz täglicher Mißhandlungen, völliger Dunkelheit, Lager auf nacktem Steinboden in einem engen und feuchten Zementkoben, Wasser und Brot, offenem, aber scharf gezacktem Kanister als Abort und ohne jede Möglichkeit zum Waschen, Rasieren und dergleichen standhaft weigerte, mich als Denunziant mißbrauchen zu lassen und andere der willkürlichen Verfolgung aufgrund des ‚Besatzungsrechts‘ ausliefern zu helfen, wurde ich schließlich wieder in die gewöhnliche Internierungshaft überführt. Von da an zeigten Amerikaner und Engländer kein weiteres Interesse mehr an meiner Person.“

Siehe auch

Literatur

  • Claus Nordbruch:
    • Wehrlose Opfer: zu Tode gefoltert und abgeknallt, in ders.: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, S. 121–140
    • Auftreten der Alliierten bei Eintritt des Waffenstillstandes, in ders.: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, S. 140–155
    • Folter als Mittel, ›Recht‹ zu sprechen und historische ›Tatsachen‹ zu schaffen, in ders.: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, S. 155–166
  • Jan von Flocken: Verbrechen an Deutschen – Vertreibung, Bombenterror, Massenvergewaltigungen. Compact Geschichte Nr. 8, 2019 [82 S.], Bezugsnachweis
  • Freda Utley: Kostspielige Rache. Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl, 1993, ISBN 3-927933-34-1 [Faksimile der 1950 erschienenen dt. Erstausgabe; übersetzt von Egon Heymann], darin insb. die Kapitel: „Unsere Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (S. 211–240) und „Unsere unamerikanische Handlungsweise in Deutschland“ (S. 241–266) – (PDF)
  • Franz W. Seidler:
  • Rolf Kosiek: Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 512–518
  • Thomas Goodrich: Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947, Createspace Independent Publishing Platform, 2015, ISBN 978-1517540241 [475 S.]
  • Egmont R. Koch / Michael Wech: Deckname Artischocke – Die geheimen Menschenversuche der CIA, C. Bertelsmann Verlag, München ²2002, ISBN 3-570-00662-X – behandelt auch Folterung gekidnappter Deutscher in Deutschland während des Willkürregimes der Allierten in den Jahren ab 1945
  • K. W. Hammerstein: Landsberg – Henker des Rechts?, Wuppertal 1952
  • Friedrich Oscar: Über Galgen wächst kein Gras – Die fragwürdige Kulisse der Kriegsverbrecherprozesse im Spiegel unbekannter Dokumente, Braunschweig 1950
  • Ralf Tiemann: Der Malmedy-Prozeß – Ein Ringen um Gerechtigkeit, Coburg 1993
Englischsprachig
  • Ian Cobain: Cruel Britannia – A Secret History of Torture, Granta Books, 2013 [Erstveröffentlichung 2012 bei Portobello Books], ISBN 978-1846273346 [368 S.] – Verfasser ist britischer Journalist und recherchierte staatliche britische Folter seit dem Zweiten Weltkrieg
  • Thomas Goodrich: Summer, 1945 – Germany, Japan and the Harvest of Hate, CreateSpace Independent Publishing Platform, 2018, ISBN 978-1979632560 [342 S.]
  • G. H. Smith and C. Watts: British Torture Camps, Bezugsnachweis

Verweise

Fußnoten

  1. „There is also a long and detailed letter of complaint from one SS captain Fritz Knoechlein, describing his treatment after being taken to the Cage in October 1946. Knoechlein alleges that because he was able to make the desired confession , was stripped, he was given only a pair of pajama trousers, deprived of sleep for four days and four nights, so hungry. The guards kicked him every time I passed, he claims, while his interrogators boasted of being much better the Gestapo in Alexanderplatz. After being forced to perform rigorous exercises until they collapsed, he says he was forced to walk for four hours in a tight circle. Complaining to Scotland to be kicked even soldiers without a rank, Knoechlein says he was immersed in cold water, pushed down stairs, and beaten with a cudgel. Later, he says, he was forced to stand beside a large gas stove, with all its rings lit before being confined in a shower which sprayed extremely cold water, both laterally and from above. Finally, he said the SS man, he and another prisoner were taken in the gardens behind the buildings, where they were forced to run in circles while carrying heavy logs. […] The court in Hamburg was told that many of the defendants had been starved and were systematically beaten at the London Cage, locked up in the shower with cold water and threatened with electrical devices. Among the defendants was Erich Zacharias, a sergeant of the border police of the Gestapo. The only evidence against him was his confession that was noted in the assessment by MI5 on the memorial of Scotland, had been signed only because being a prisoner in their hands, had been manipulated psychologically. Zacharias insisted that he had been beaten. Twenty of the defendants were convicted and 14 were hanged, Zacharias among them.“
  2. The secrets of the London Cage, The Guardian, 11. November 2005
  3. „London Cage“ (Kensington Palace Gardens) unterstand dem britischen Geheimdienst MI19. Ein „cage“ (Käfig, in diesem Fall Zentrum) diente dem Verhör und der Folter „feindlicher Soldaten“. Die neuen Verhörzentren wurden 1940 aufgebaut und von Männern befehligt, die von Alexander Scotland, Chef der „Prisoner of War Interrogation Section“ (PWIS) des „Intelligence Corps“ (Field Security Police) ausgebildet wurden. Bekannte Verhörte des London Cage (bis 1948 in Betrieb) waren u. a. Fritz Knöchlein, Sepp Dietrich, Max Wünsche, Heinz Eberbach, Kurt Meyer und Wachen von Stalag Luft III in Niederschlesien. Alexander Scotland ließ es sich nicht nehmen, bei Kurt Meyers Verhören persönlich anwesend zu sein.
  4. Zit. in: Freda Utley: Kostspielige Rache. Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl, 1993, ISBN 3-927933-34-1 [Faksimile der 1950 erschienenen dt. Erstausgabe; übersetzt von Egon Heymann], S. 216. (PDF)