Frank, Hans

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Hans Michael Frank III.jpg
Unterschrift Frank, Hans.jpg

Hans Michael Frank (Lebensrune.png 23. Mai 1900 in Karlsruhe, Großherzogtum Baden; Todesrune.png 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Freikorpskämpfer und Politiker (NSDAP). Er schloß sich der DAP, Vorläuferin der NSDAP, bereits 1919 an, fungierte als Adolf Hitlers Rechtsanwalt und war höchster Jurist im Dritten Reich. Während des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde, war er Generalgouverneur des besetzten Polen.

Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde und an dessen Entstehung das organisierte Weltjudentum beteiligt war (→ Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland), töteten die Kriegssieger weitere Millionen Deutsche (→ „Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947“). Eine Zielgruppe bildeten politische Führungspersonen, die überlebt hatten.

Die Feindmächte kleideten ihr Vorgehen teilweise in Formen des Rechts. So wurde Hans Frank 1946 einer von 24 Angeklagten in einem illegalen Schauprozeß in Nürnberg.[1] Am 1. Oktober 1946 ließen sie von ihren in Roben gekleideten Helfern gegen ihn einen Todesspruch fällen, der in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes durch Strangulierung ausgeführt wurde.

Reichsleiter und Reichsminister Dr. jur. Frank

Leben

Reichsminsiter Dr. Hans Frank während eines Besuches in Kopenhagen; links die Gemahlin des deutschen Gesandten Cécil von Renthe genannt Fink, rechts der dänische Rechtsanwalt Karl Ballhausen.
Dr. Hans Frank, Generalgouverneur von Polen, bei der Polizei-Parade in Krakau, 1939
Generalgouverneur Dr. Hans Frank

Jugend

Frank wuchs ab 1901, unterbrochen von einer fünfjährigen Zeitspanne von 1903 bis 1908, die er in Rotthalmünster zubrachte, in München auf. Nachdem seine Mutter 1908 die Familie verlassen hatte, blieb er bei seinem Vater. Nach dem Abitur 1918 am Maximiliansgymnasium München wurde er zur Infanterie eingezogen, kam jedoch nicht mehr an die Kriegsfront.

Zwischenkriegszeit

Hans Frank schloß sich nach dem Ersten Weltkrieg dem von Franz Ritter von Epp geführten Freikorps „von Epp“ an, das maßgeblich an der Bekämpfung der Münchner Räterepublik beteiligt war. Frank trat in München der völkisch-nationalistischen Thulegesellschaft bei, wo er Anton Drexler, den Vorsitzenden der Deutschen Arbeiterpartei kennenlernte. 1919 wurde er Mitglied der DAP. Von 1919 bis 1923 studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Im September 1923 erfolgte Franks Aufnahme in die SA, einen Monat später trat er in die NSDAP ein. Zusammen mit Hitler und seinen Anhängern nahm Frank am 9. November 1923 am Marsch zur Feldherrnhalle teil. Nach dem Scheitern des Putsches flüchtete Frank nach Italien, konnte jedoch 1924 nach Einstellung des wegen der November-Ereignisse gegen ihn anhängigen Verfahrens nach München zurückkehren. 1924 promovierte er an der Kieler Universität in Rechtswissenschaften und Nationalökonomie.

1926 legte Frank das Staatsexamen ab, erhielt eine Assistentenstelle am juristischen Seminar der Technischen Hochschule München und wurde zweiter Beisitzer des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses der NSDAP-Reichsleitung. Frank trat in die Münchner Anwaltskanzlei seines Vaters ein.

1926 trat Frank vorübergehend aus der NSDAP aus. Er begründete diesen Schritt durch Differenzen mit der Parteileitung hinsichtlich deren Süd-Tirol-Politik, kehrte aber ein Jahr später in die Partei zurück. 1928 gründete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), die erste Fachorganisation der NSDAP, der er auch selbst vorstand. 1929 ernannte Hitler ihn zum Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP (ab 1935 das Reichsrechtsamt der NSDAP).

Als Rechtsbeistand Hitlers verteidigte Frank diesen beim Ulmer Reichswehrprozeß in Leipzig und weiteren Prozessen. 1930 wurde Frank zum Abgeordneten des Reichstages gewählt. Nach der Wahl der Nationalsozialisten wurde er 1933 Justizminister von Bayern.

Franks Ziel war es, sämtliche Mitglieder des Rechtsstandes in einer großen Organisation zusammenzufassen und diese nationalsozialistisch zu schulen. Im Juni 1933 gründete Frank die „Akademie für Deutsches Recht“, deren Präsident er bis 1942 blieb. Am 9. November 1937 wurde er zum SA-Obergruppenführer befördert.

Generalgouvernement

Dr. Hans Frank und Heinrich Himmler im Königsschloß auf dem Wawel, 1940
Frank (rechts), Herbert Becker (Mitte) und Ernst Boepple (links) in Krakau, August 1943
Hans Franks Bildnis auf einer Briefmarke des Generalgouvernements, welche die Alliierten als Fälschung in Umlauf gebracht hatten, um Hitler gegen ihn aufzubringen – links die einzig genehmigte Briefmarkenversion.

1939 wurde Hans Frank zum Generalgouverneur der im Polenfeldzug von der Wehrmacht vorübergehend besetzten Teile Polens bestellt. Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete (ab Juli 1940 nur noch Generalgouvernement) wurde am 26. Oktober 1939 gebildet. Das Generalgouvernement wurde der Zuständigkeit des Deutschen Reiches unterstellt, jedoch nicht in das Staatsgebiet eingegliedert, da es zum geplanten wiederherzustellenden polnischen Staat gehörte. Im Sommer 1940 wurden im Zuge der „AB-Aktion“ (Außerordentliche Befriedungsaktion) über 7.000 mögliche politische Gegner und Widerstandskämpfer sowie verurteilte Kriminelle und inhaftierte Polen liquidiert. Frank rechtfertigte dies mit den Worten:

„Ziel der Arbeit im Generalgouvernement ist nicht der Aufbau eines Rechtsstaats, sondern die Erfüllung der nationalsozialistischen Ostaufgabe.“

Mit Hitlers Ermächtigung der obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement treffen zu können, erhielten auch die SS-Führer Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements und erreichten über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit. Frank lieferte sich einen Machtkampf mit Heinrich Himmler, der in einer Art „Nebenregierung“ herrschte und das besetzte Polen der Polizeigewalt der SS unter Friedrich-Wilhelm Krüger, dem Staatssekretär für Sicherheitsfragen in Polen, unterstellen wollte. Bis zuletzt wurde Frank in dieser Kontroverse von Hitler gestützt. Franks Führungsstil wurde vor allem von Himmler und Martin Bormann heftig kritisiert, die gemeinsam mit dem Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vehement an seiner Absetzung arbeiteten.

Im Sommer 1942 hielt Frank vier Reden an den Universitäten von Berlin, Wien, München und Heidelberg.

Frank verteidigte das Rechtswesen gegen Angriffe aus den Kreisen der SS und nahm unter der Devise: „Kein Reich ohne Recht – auch das unsere nicht! Kein Reich ohne Richter – auch das deutsche nicht! Kein Richter ohne echte Macht von Oben – auch der deutsche nicht!“ gegen die totale Entmachtung der Justiz durch die Polizei Stellung. Hitler erteilte Frank daraufhin Redeverbot außerhalb des Generalgouvernements und schloß ihn von allen Ämtern im Reich aus. Dies bedeutete das Ende von Franks rechtspolitischen Aktivitäten. Zwei Rücktrittsgesuche Franks vom Posten des Generalgouverneurs lehnte Hitler ab.

Nürnberger Tribunal

Nach seiner Flucht nach Bayern wurde er am 4. Mai in Neuhaus am Schliersee verhaftet. Am 6. Mai 1945 soll Frank im Kriegsgefangenenlager in Berchtesgaden einen Selbsttötungsversuch verübt haben. Er schrieb in der Haft seine Lebenserinnerungen.[2]

Im Siegertribunal von Nürnberg sprach Frank während der Beweisführung ein persönliches Schuldbekenntnis. Sein Verteidiger war Dr. Alfred Seidl.

Schlußwort

Hans Frank vor dem Nürnberger Tribunal, 111. Tag. Das letzte Wort vor dem Nürnberger Tribunal in Auszügen:[3]

„Nicht nur das sorgsam aus diesem Verfahren ferngehaltene Verhalten unserer Kriegsfeinde unserem Volk und seinen Soldaten gegenüber, sondern die riesigen Massenverbrechen entsetzlichster Art, die, wie ich jetzt erst erfahren habe, vor allem in Ostpreußen, Schlesien, Pommern und im Sudetenland von Russen, Polen und Tschechen an Deutschen verübt wurden und noch verübt werden, haben jede nur mögliche Schuld unseres Volkes schon heute restlos getilgt. Wer wird diese Verbrechen gegen das deutsche Volk einmal richten?
Mit der gewissen Hoffnung, daß aus all dem Grauen der Kriegszeit und den schon wieder überall drohenden Entwicklungen vielleicht doch noch ein Friede ersteht, an dem auch unser Volk seinen segnenden Anteil gewinnen möge, beende ich mein Schlußwort. Die ewige Gerechtigkeit Gottes aber ist es, in der ich unser Volk geborgen hoffe und der allein auch ich mich vertrauensvoll beuge.“

Verurteilung

Am 1. Oktober 1946 wurde Frank in Form eines Schuldspruchs die gegen ihn beschlossene Tötung durch die Kriegsfeinde mitgeteilt.

Tod

Am 16. Oktober 1946 erfolgte der Justizmord in Nürnberg durch den Strang. Dr. Hans Franks Asche wurde von den VS-amerikanischen Besatzern in den Wenzbach gestreut.

Familie

Abstammung

Hans Michael Frank wurde in Karlsruhe als Sohn des aus Edenkoben stammenden Rechtsanwalts Karl Frank (1869–1945) und dessen Frau Magdalena, geb. Buchmaier, geboren. Er hatte zwei Geschwister, Karl Friedrich (Lebensrune.png 19. September 1891 in Johanniskirchen; 29. Juni 1916)[4] und Elisabeth.

Ehe

Am 2. April 1925 heiratete Frank in München die aus Forst (Lausitz) stammende Stenotypistin und Sekretärin im bayerischen Landtag Maria Brigitte Herbst (Lebensrune.png 29. Dezember 1895, Todesrune.png 9. März 1959), die Hochzeitsreise verbrachten sie in Venedig. Die Familie lebte auf einem Bauernhof im bayerischen Neuhaus am Schliersee, dem „Schoberhof“, den Frank 1936 erworben hatte.

Kinder

Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor:

  • Sigrid (Lebensrune.png 17. März 1927)
  • Norman (Lebensrune.png 3. Juni 1928,Todesrune.png März 2009)
  • Brigitte (Lebensrune.png 13. Januar 1935, Todesrune.png 1981)
  • Michael (Lebensrune.png 15. Februar 1937, Todesrune.png 1990)
  • Niklas Frank (Lebensrune.png 9. März 1939)

Zitate

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften

  • Nationalsozialistisches Handbuch für Recht und Gesetzgebung, 1935
  • Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse. Geschrieben im Nürnberger Justizgefängnis, Alfred Beck Verlag, München-Gräfeling 1953

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, die Geschichte der SS, Orbis-Verlag, ISBN 978-3572013425

Fußnoten

  1. Zum Ganzen und zu den flagranten Verstößen gegen das Recht und rechtsstaatliche GrundsätzeNürnberger Tribunal
  2. Hans Frank: Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse, Friedrich Alfred Beck Verlag, München/Gräfeling 1953
  3. Nürnberger Tribunal: Zweihundertsechzehnter Tag. Samstag, 31. August 1946
  4. Karl Friedrich Frank ruht auf der Kriegsgräberstätte in München-Waldfriedhof; Endgrablage: Reihe 27, Grab 36.
  5. Hans Frank: Die Einwirkung des nationalsozialistischen Ideengutes auf das deutsche Rechtsleben, Deutscher Juristentag 1933, S. 20