Frankfurter Koran-Urteil

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Für einen Justizskandal sorgte im Jahr 2007 das Frankfurter Koran-Urteil. Die Frankfurter Richterin, Christa Datz-Winter, hatte in einem Scheidungsverfahren eheliche Gewalt mit Verweis auf den Koran gerechtfertigt.

Der Fall

Eine 26jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich aus dem Martyrium der moslemischen Ehe befreien. Daß ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sie schlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfesten Auseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann mußte ausziehen - aber der Terror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit, sie umzubringen. Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26jährige nicht mehr aussitzen. Sobald sie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die 26Jährige.

Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktober 2006 beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitige Scheidung. Daß die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur ein solcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher. Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Und mit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB“, zitiert die Frankfurter Rundschau aus dem Schreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, daß beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen. Im Klartext: Weil der Koran Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, lehnt eine deutsche Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer von ihrem Ehemann geschlagenen Frau ab.

Gemeinsam mit ihrer Mandantin stellte Becker-Rojczyk dann einen Befangenheitsantrag an das Gericht - sie habe Zweifel daran, daß die Richterin auf Grund der dargelegten Überzeugung zu einem objektiven Urteil finden könne. Als Antwort erhielt Anwältin Becker-Rojczyk eine dienstliche Erklärung der Richterin. Darin nahm diese ausdrücklich Bezug auf eine Koransure, die die Ehre des Mannes verletzt sieht, wenn sich die Frau unkeusch verhält. „Offensichtlich hält die Richterin es schon für unkeusch, wenn sich meine Mandantin dem westlichen Lebensstil anpaßt“, so Becker-Rojczyk.

Reaktionen

Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: „Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft“, sagt sie zu SPIEGEL ONLINE. Sie fordert entsprechende disziplinarische Maßnahmen. Die Begründung der Richterin sei ein verheerendes Signal für alle Frauen, die versuchen, sich aus einer Ehe, in der sie Gewalt erleben, zu befreien. Daß in deutschen Gerichten mit dem Verweis auf kulturelle Hintergründe argumentiert werde, sei indes kein Einzelfall, so Stolle. „Im Bereich Ehrverbrechen sind schon öfter mildernde Umstände mit dem Hinweis auf das traditionelle Umfeld des Täters geltend gemacht worden“, so die Terre des Femmes-Geschäftsführerin. Es habe in der Vergangenheit „Ehrenmorde“ gegeben, die anders als normale Morde bestraft worden seien, sagt Stolle.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Moslems, Mina Ahadi, bezeichnete das Verhalten der Richterin als skandalös. „Diese Praxis der Islamisierung der Gesellschaft ist gefährlich und auch rassistisch“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. Auch wenn jemand aus einer anderen Kultur komme, müsse er universale Menschenrechte genießen. „Dieser Kulturrelativismus ist empörend“, sagte Ahadi. Es sei in Deutschland aber leider schon öfter vorgekommen, daß auch Ehrenmorde milder als andere Morde bestraft worden seien.

Die Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates warf der Richterin Menschenverachtung vor. „Sie gibt damit zum Ausdruck, dass in bestimmten Kulturen der Welt Gewalt erlaubt ist und dass dies die Mehrheitsgesellschaft zu akzeptieren hat“, sagte Ates. Eine Sprecherin des Zentralrats der Moslems sagte der Zeitung, die Richterin hätte auf Grundlage des Grundgesetzes und nicht gemäß dem Koran entscheiden müssen.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich befremdet über den Bezug auf den Koran in der Entscheidung der Familienrichterin. Es gebe „eben solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen“, sagte Zypries. Allerdings müsse man sich die Entscheidung durchlesen, so Zypries, „dann wird man feststellen, dass auch diese Richterin wahrscheinlich nicht davon ausgegangen ist, dass der Koran über dem Grundgesetz steht“.

Die Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, kritisierte die Richterin scharf: „Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen“, sagte sie der „Berliner Zeitung“.

Auch der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Christian Ströbele, zeigte sich entsetzt über den Fall. „Eine deutsche Richterin ist dem deutschen Recht und Gesetz verpflichtet“, sagte er der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“. „Die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt.“ Ströbele forderte, in solchen Scheidungsfällen die Härtefallregelung anzuwenden.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der „Bild“-Zeitung: „Solche Richter lassen jeden normalen Menschen verzweifeln. Urteile in Deutschland ergehen im Namen des Volkes, nicht im Namen des Koran. Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!“

Siehe auch

Quelle