Frauenquote

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Feminismus
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Die sogenannte Frauenquote als ein Instrument der Umerziehung beinhaltet die Forderung nach einer nachhaltigen Zerstörung des organisch gewachsenen gesellschaftlichen Zusammenhalts, indem Frauen, allein qualifiziert durch ihr Geschlecht, bestimmte Anteile in der Gesellschaft ganz automatisch zugewiesen werden.

Erläuterung

Eine solche „Frauenquote“ ist somit leistungsfeindlich, da sie den natürlichen und konstruktiven Wettbewerb außer Kraft setzt. Sie ist darüber hinaus volkszerstörend, da durch sie ein Keil in die Gemeinschaft eines Volkes getrieben werden soll. Sie ist Ausdruck des immer weiter ausgeweiteten totalen Fürsorge- umd Kümmerstaates BRD als totalitärer Demokratie.

Dementsprechend wurde die Frauenquote im Paragraphen 8 des sogenannten „Bundesgleichstellungsgesetzes“ festgelegt, wonach Frauen bevorzugt eingestellt und befördert werden sollen, wenn sie – aus egalitär-doktrinärer Sicht – in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert seien. Eine Frau hat nun auch dann eine Stelle zu bekommen, wenn sie schlechter geeignet ist als ein männlicher Bewerber.

In einem engeren Sinn bedeutet Frauenquote die staatsfeministisch organisierte und mit Paragraphen und politischem Druck erzwungene Verdrängung qualifizierter Männer aus (Leitungs-)Positionen.

Rechtslage in BRD-Unternehmen

Ein der Mitbestimmung unterliegendes BRD-Unternehmen hat Frauenquoten für den Aufsichtsrat, das Leitungsorgan (Vorstand bzw. Geschäftsführer) sowie die zwei Führungsebenen unterhalb des Leitungsorgans festzulegen. Bei dieser Festlegung ist ein „Verschlechterungsverbot“ gegenüber den Ist-Werten zu beachten, sofern die Ist-Werte unter 30% liegen. Zugleich sind Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen, welche maximal 5 Jahre betragen dürfen. Im Lagebericht, der Teil des veröffentlichten Jahresabschlusses des Unternehmens ist, ist über die Quoten sowie deren Erreichung zu berichten, Verfehlungen der Quoten sind zu begründen. Hierdurch soll öffentlicher Druck aufgebaut werden. Unmittelbare rechtliche Sanktionen für Verfehlungen der Quoten gibt es nicht, der BRD-Gesetzgeber setzt vielmehr auf moralisch-psychologischen Druck, Zeitgeistkonformität und vorauseilenden Gehorsam. In der Praxis führt dies dazu, dass Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung einen erheblichen Druck unterliegen, attraktive (höhere) Positionen mit Frauen zu besetzen. Dies führt bei Personalentscheidungen zur direkten Benachteiligung von Männern.

Soweit ein mitbestimmtes Unternehmen außerdem börsennotiert ist, gelten weitere Anforderungen: Hier ist der Aufsichtsrat zu mindestens 30% mit Frauen und zu mindestens 30% mit Männern zu besetzen. Von dieser Regelung abgesehen, gibt es grundsätzlich keine Männerquoten. Frauenquoten für unattraktive (niedrigere) Positionen gibt es ebenfalls nicht.

Zitate

  • „Die leistungsscheue Naivität von Quoten­protagonisten könnte damit zusammenhängen, dass viele von ihnen den Zugang zur männlichen Berufswelt nur über Identifikation kennen. Sie machten sich ihr eigenes Bild von der Berufswelt der Männer, wie sie aussehen und funktionieren könnte, aber sie haben weder eine Fabrik, ein Bergwerk noch ein Büro betreten. Identifikation ist offenbar der Weg der Quoten­verfechter, sich die männliche Alltags­realität vorstellbar zu gestalten. Es ist eine Phantasiewelt, an der sie nicht beteiligt sind. Die Identifikation mit dem schönen Schein dient als Schutz vor dem männlichen Ernst des Arbeitslebens.“Gerhard Amendt[2]

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Fernseh-Dino von der Lippe: Diese Gender-Scheiße macht mich fertig!, Der Spiegel am 26. Oktober 2014
  2. Gerhard Amendt: Aufdringlicher Konservativismus. Über Frauenquoten und andere unverdiente Beförderungen. Agens e.V. am 11. Juli 2012