Freimeister

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Freimeister ist ein Bezeichnung aus dem Mittelalter für einen Meister, der keiner Gilde, Zunft oder Zeche unterstellt war.

Die Freimeisterei war eine Ausnahmeregelung zumeist für Kunstmaler, Künstler oder Bildhauer, damit sie ihre Produkte regulär verkaufen konnten.

Der Stadtrat konnte unabhängig von den Zünftevorstehern, die oft auch mit in den Stadträten saßen, entscheiden, ob Sondergenehmigungen an Bürger ausgegeben wurden, die besondere Leistungen oder Fertigungen erbringen konnten.

Bei Auseinandersetzungen oder Versorgungsnotstand konnte der Rat fremde Meister zulassen, die nicht der lokalen Zunft angehörten. Zuweilen war unzünftigen Meistern auch sonst erlaubt, bestimmte handwerliche Tätigkeiten auszuüben, die eigentlich der jeweiligen Zunft vorbehalten waren. Die Zunftmeister achteten streng darauf, daß diese Grenzen eingehalten wurden, und ließen die Freimeister bei Verstößen aus der Stadt jagen.

Die Zünfte waren prinzipiell gegen die Freimeister, da sie in ihnen eine ihnen unliebsame Konkurrenz sahen. Freimeister genossen einen guten Ruf bei Adel und Kirche und bildeten sich zumeist auf autodidaktische Art selbst aus oder erhielten eine Ausbildung bei anderen Freimeistern.

Johannes Gutenberg, Lucas Achtschellinck oder Cornelis de Vos waren bekannte Freimeister.

Den Freimeistern fehlten einzelne den Zunftmitgliedern zustehende Rechte wie das Halten von Lehrlingen.