Fremdarbeiter im Dritten Reich

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Fremdarbeiter im Dritten Reich bezeichnet Personen, welche während der Zeit des Nationalsozialismus als Arbeiter in das Deutsche Reich kamen. Dies war nicht nur während des Zweiten Weltkrieges der Fall, sondern auch die Jahre zuvor war es die übliche Praxis, jährlich etwa 100.000 Saisonarbeiter ins Reich zu holen, die vor allem aus Polen, Ungarn, Jugoslawien, der Tschechoslowakei, den Niederlanden und Österreich kamen. Hinzu kamen Bergarbeiter aus Frankreich und Belgien. Während des Krieges war der Bedarf an Arbeitern jedoch deutlich gestiegen, so daß neben freiwilligen Arbeitern auch Zwangsarbeit erfolgte, die jedoch ebenso entlohnt wurde.

Zweiter Weltkrieg

Während des Krieges nahm die Zahl fremder Arbeiter deutlich zu, neben freiwilligen Fremdarbeitern gab es jedoch auch solche, die zu dieser Tätigkeit zwangsverpflichtet worden waren. Letztere wurden jedoch ebenso für ihre Tätigkeit bezahlt und nicht ausgebeutet. Unterschiede bei der Höhe der Bezahlung gab es jedoch zwischen Arbeitern aus Westeuropa und den sogenannten Ostarbeitern, die vor allem aus Rußland, der Ukraine und Weißruthenien stammten und zwangsverpflichtet worden waren. Letztere erhielten jedoch ebenso eine Bezahlung für die geleistete Arbeit und hatten sogar das Recht darauf, Urlaub zu nehmen oder Familienfahrten zu unternehmen. Einen Sonderfall während des Krieges stellten die Tschechen dar, welche aufgrund der Tatsache, daß ihre Heimat seit 1938 ein Protektorat des Deutschen Reiches war, rechtlich den deutschen Arbeitern gleichgestellt worden waren – einzig Eheschließungen mit Deutschen waren diesen untersagt.

Bewertung

Seit den 1990er Jahren rückte in der Bundesrepublik Deutschland das Thema Fremdarbeiter stärker in den Vordergrund und es wurde postuliert, daß es sich hierbei meist um Verschleppte gehandelt habe, welche für die Deutschen Sklavenarbeit haben leisten müssen oder regelrecht als Menschenmaterial verheizt worden seien (Schlagwort „Vernichtung durch Arbeit“). Infolge dessen gab es eine große Menge von Entschädigungszahlungen großer deutscher Firmen, auch erfolgte die Aufarbeitung der „belasteten“ Firmengeschichte durch Historiker, etwa im Falle von Dr. Oetker 2013. Bereits während des Nürnberger Tribunals war der Vorwurf der Versklavung aufgekommen, was sich entsprechend unvorteilhaft auf das Strafmaß der Angeklagten ausgewirkt hatte. Gegen diese offiziell vertretene Sichtweise sprechen jedoch Aussagen ehemaliger Betroffener, welche ihre Zeit in Deutschland positiv bewerten. Bekannt ist etwa der Fall Ella Moskotowas, die mit 14 Jahren von der Krim als Zwangsarbeiterin nach Deutschland kam und nach Kriegsende nicht wieder in die Heimat zurück wollte, bis sie dazu gezwungen wurde. Während Moskotowa ihre Zeit in Deutschland positiv, sogar als schönste Zeit ihres Lebens wertete, wurde ihre Familie nach Kasachstan verschleppt.

Wenngleich die Verschleppung von (auch minderjährigen) Menschen aus Osteuropa in das Deutsche Reich ein Verbrechen darstellte, muß jedoch betont werden, daß die Behandlung der Zwangsarbeiter in der Regel menschenwürdig war. Zumindest war dies von staatlicher Seite vorgesehen, zu Verstößen dagegen konnte es jedoch in einzelnen Fällen kommen.

Filmbeitrag

Siehe auch

Literatur