Fremdvölkisch

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Fremdvölkisch (auch: fremdstämmisch oder fremdstämmig) ist die Bezeichnung für die Zugehörigkeit zu einem fremden Volk. Fremdvölkisch ist kein Synonym für Ausländer, da es fremdvölkische, aber auch art- oder rassenverwandte Ausländer geben kann.

Weimarer Republik

In Deutschland bedeutete fremdvölkisch laut dem Duden von 1930 „nicht zum Deutschen Volk gehörig“.

Fremdvolk

Unter Fremdvolk versteht man die Angehörigen eines Volkes, die sich in der ursprünglichen Heimat eines dort bereits seßhaften Volkes aufhalten. Ein Vielvölkerstaat beinhaltet hingegen zwar politisch eine Reihe von Fremdvölkern, die jedoch in ihrer eigenen Heimat leben, allerdings politisch fremd regiert werden.

Zitate

  • „Von Herzog und Kaiser im Stich gelassen, ganz auf sich selbst gestellt, erwacht der ewige Instinkt der Selbsterhaltung, der Schutz von Besitz, Frauen und Kindern, und zwingt jeden, der auf dieser Scholle zuhause ist, in diesem Selbstbehauptungskampf seinen Mann zu stehen. Der Schrecken, den die Heidebauern unter dem anmaßend-frechen Fremdvolk verbreiten, zwingt dieses schließlich, die Heimat der Bauern wie die Pest zu meiden. Das Land, das die Heidjer mit ihrem Blute verteidigen, bleibt ihr eigen.“Heinrich Piebrock, in: Hermann Löns – Dichter der Heide und deutscher Art

Siehe auch