Sauckel, Fritz
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Ernst Friedrich Christoph Sauckel (* 27. Oktober 1894 in Haßfurt; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war seit 1927 NSDAP-Gauleiter in Thüringen und von 1942 bis 1945 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Reich.
Sauckel gehörte zu den 24 angeklagten Personen vor dem Nürnberger Tribunal und wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch Erhängen verurteilt.
[bearbeiten] Leben
Sauckel wurde 1923 Mitglied der NSDAP, wenig später wurde er zum Ortsgruppenleiter in Ilmenau sowie zum Bezirksleiter der Partei in Thüringen gewählt. Nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 versuchte er dennoch die Partei in Thüringen zusammen zu halten. 1924 gründete er die völkische Kampfzeitung "Der Deutsche Aar", 1925 wurde er Gaugeschäftsführer Thüringens und 1927 Gauleiter Thüringens. Der Gau Thüringen entwickelte sich in dieser Kampfzeit unter Sauckel zum Trutzgau des Reiches.
Mit den Wahlerfolgen der NSDAP 1929 zog Sauckel in den Thüringischen Landtag ein. Nach der Reichstagswahl 1933 wurde er am 5. Mai Reichsstatthalter von Thüringen, am 12. November 1933 Mitglied des Reichstags und wurde 1934 zum SS-Gruppenführer ehrenhalber ernannt.
Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (GBA).
[bearbeiten] Das Nürnberger Tribunal
Während des Nürnberger Tribunals versuchte Sauckels Verteidiger nachzuweisen, daß der Sauckel zur Last gelegte Fremdarbeitereinsatz im Reich, auf Anforderung durch Albert Speer, weder illegal noch unmenschlich gewesen sei. Sauckel habe weiterhin keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programms gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam und hätte „nur seine Pflicht getan“.
In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig in allen vier Anklagepunkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV befunden und deshalb zum Tode durch Erhängen verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu: "Ich selbst bin niemals ein grausamer Mensch gewesen!'
Bis zu seiner Hinrichtung am 16. Oktober 1946 glaubte Sauckel immer noch, dass es sich bei seinem Todesurteil um einen Übersetzungsfehler handeln müsse.
Seine letzten Worte waren:
- „Ich sterbe unschuldig, mein Urteil ist falsch. Gott beschütze Deutschland und mache es wieder groß. Es lebe Deutschland."
Fritz Sauckel hinterließ zehn Kinder.
[bearbeiten] Schriften
- Kampf und Sieg in Thüringen, 1934
