Lauck, Gary

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Gerhard Lauck

Gary Lauck 2.jpg
Geboren 12. Mai 1953
in Milwaukee, Wisconsin, USA
Staatsangehörigkeit Vereinigte Staaten von Amerika

Gerhard Rex Lauck (Lebensrune.png 12. Mai 1953 in Milwaukee, Wisconsin, USA) – besser bekannt als Gary Lauck – ist ein deutschamerikanischer Nationalsozialist und Revisionist sowie Betreiber des anonymen Webhosting-Anbieters „Zensurfrei“.

Leben

Lauk wurde 1953 in einem deutschen Wohnviertel in Milwaukee, Wisconsin, geboren.

1972 gründete er mit 19 Jahren in Lincoln, Nebraska, die NSDAP Aufbau- und Auslandsorganisation (NSDAP/AO), eine Organisation, die das ab 1933 während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei errichtete national-völkische System alles in allem positiv bewertet und ähnlich der damals bestehenden Auslands-Organisation NSDAP/AO wieder einführen möchte. Lauck, Sohn deutschstämmiger Eltern und Verehrer Adolf Hitlers, stellt die herrschende Darstellung der neueren Zeitgeschichte bezüglich Krieg, Kriegsursachen, Kriegshintergründen und Holocaust in Frage. In Veröffentlichungen sowie auf zahlreichen von national gesinnten Gruppierungen organisierten Veranstaltungen sowie zeitweilig per Kurzwellensender aus den USA heraus verbreiten Gary Lauck und Mark Weber revisionistische Thesen, u.a. bezweifelte er der Holocaust, da gar nicht so viele Juden im Erfassungsbereich des Dritten Reiches lebten, wie getötet worden sein sollen.

Besonders bekannt ist Gary Lauck dadurch, daß er die von ihm im Auftrag nachgefertigten Devotionalien des Dritten Reichs, wie Reichskriegsflaggen, Hakenkreuzfahnen, Armbinden, Orden, Ehrenzeichen und Uniformteile über seine Weltnetzseite weltweit auf Anforderung versendet. Darüber hinaus versendet er Propaganda-Broschüren und sonstiges Werbematerial, welches in den USA nicht strafbar ist, da das dortige Recht politische Meinungsfreiheit noch stärker respektiert als etwa die BRD.

Verurteilung

Gary Lauck

Anläßlich einer lange geplanten privaten Besuchsreise nach Dänemark wurde Lauck dort in Roskilde am 20. März 1995 verhaftet, weil in der Bundesrepublik Deutschland seit September 1994 ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Aus der dänischen vorläufigen Auslieferungshaft wurde Lauck später an die Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Strafverfolgung überstellt.

Das erstinstanzliche Landgericht Hamburg sah es in seinem gefällten Urteil vom 22. August 1996 als erwiesen an, daß der Angeklagte wegen sogenannter „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB), „Aufstachelung zum Rassenhaß“ (§ 131 StGB), „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86 StGB) und wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung zu verurteilen sei. Gegenstand dieser Verurteilung durch das Landgericht Hamburg waren, auf Grund der nach Zeitraum und Tatvorwürfen begrenzten Auslieferungsbewilligung und mit Rücksicht auf die kurzen Presseverjährungsvorschriften, die Versendungen von sechs Ausgaben des „NS Kampfrufs“ aus den USA heraus, nämlich der Nr. 107 bis 112 in der Zeit von April 1994 bis Februar 1995. Das Gericht war der irrigen und anmaßenden Auffassung, es könne fremden Staatsbürgern (US-Amerikanern) in fremden Staaten (USA) ihre politische Zensur aufzwingen, die nach US-Recht nicht besteht, da die Verbreitung von „Propagandamaterialien verfassungswidriger Organisationen“ sowie Schriften, die den „Holocaust“ kritisch hinterfragen, nur in der Bundesrepublik in Deutschland, der Republik Österreich und der französischen Republik strafbar war. Die gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittel der Berufung sowie der Revision wurden 1997 zurückgewiesen. Nach Verbüßen seiner Strafe als politisch Verfolgter kehrte Lauck in die USA zurück.

Die Frage, warum Lauck eigentlich als US-Amerikaner in die BRD ausgeliefert wurde, beantwortet sich offenbar wie im Fall John Demjanjuk mit seiner Reichsbürgerschaft. Kurioserweise gehört aber eben genau dieses Gesetz zu jenen Nürnberger Gesetzen, die angeblich durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 durch die alliierten Siegermächte wieder aufgehoben worden sein sollen.[1]

Gegenwart

Gary Lauck ist nach wie vor tief im engmaschigen und facettenreichen „Netzwerk der nicht Holocaust-Gläubigen“ eingebunden und hält Kontakt zu seinem früheren engen Mitarbeiter Mark Weber, der seit 1995 als Direktor des in Kalifornien, USA, ansässigen Institute for Historical Review fungiert; eine Einrichtung, die Arbeiten von Holocaustskeptikern aus aller Welt zusammenführt, selbst holocaustkritische Schriften u. a. über den „IHR Newsletter“ sowie die Zeitschrift „Journal of Historical Review“ verbreitet und Treffen für Geschichtsschreiber organisiert, auf denen gegen „das neue One-World-Religions-Dogma der Holocaust-Lobby“ in heftiger Weise polemisiert wird.

Siehe auch

Verweise

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Fußnoten