Gesellschaft für deutsche Kolonisation

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Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GdK) wurde zur Kapitalbeschaffung für koloniale Expeditionen und Erwerbungen am 28. März 1884 gegründet und war nach dem Eintrag der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (DOAG) am 2. April 1885 in das Handelsregister als Erwerbsgesellschaft nur noch als politische Lobbygruppe bis zum Beitritt in die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) am 19. Dezember 1887 tätig.

Zu den in der ersten Satzung festgelegten Zielen der GdK gehörten die Beschaffung von Kolonisationskapital, Auffindung und Erwerb von geeigneten Kolonisationsdistrikten und die Lenkung deutscher Einwanderung in die Gebiete. Aus der Finanzkontrollkommission der GdK, die die Zeichnung von Anteilen über 65.000 Mark nach dem Aufruf vom 25. Juli 1884 überwachte, ging die wirtschaftlich tätige DOAG hervor. Der schon Ende 1884 gegründete großbürgerliche Deutsche Kolonialverein (DKv) war im Kampf um die kolonialpolitischen Zielgruppen der größte Konkurrent. Vor allem, nachdem der DKv die stärkste Basis der kleinbürgerlichen GdK, Berlin, durch Gründung einer eigenen Ortsgruppe April 1884 und der Verlegung des DKv-Sitzes nach Berlin angriff. Im Mai 1887 wurden Fusionsverhandlungen mit dem DKv begonnen, die am 19. Dezember 1887 mit der gemeinsamen Gründung der Deutschen Kolonialgesellschaft endeten.
Der Mitgliederstand erreichte 1887 4.500. Das Vereinsblatt war von 1885 bis 1887 die Kolonialpolitische Korrespondenz. Die Vorsitzenden waren Felix Wilhelm Leonhard Graf von Behr-Bandelin (1884), Ernst Freiherr Molitor von Mühlfeld (1884) und Carl Peters bis 1887.

Literatur

  • Dieter Fricke (Hg.): Lexikon zur Parteiengeschichte. Band 3. Leipzig. 1984.