Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich

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Das „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ vom 13. März 1938 regelt den sogenannten Anschluß Österreichs, also die Wiedervereinigung Deutsch-Österreichs mit dem Deutschen Reich und die damit einhergehende Volksabstimmung. Demzufolge heißt es im Artikel 1: „Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches“.

Verweise