Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen

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Dieses Gesetz, unter der Kurzform "Heimtückegesetz" bekannt, war neben den drei sogenannten Nürnberger Gesetzen ein weiteres Gesetz, das durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 von den alliierten Siegermächten nach 1945 wieder aufgehoben wurde.

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