Gesetz wider das Christenthum

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„Gesetz wider das Christenthum“ ist ein Text aus dem Nachlaß des Philosophen Friedrich Nietzsche. Er ist auf den 30. September 1888 („der falschen Zeitrechnung“ – gemeint ist die christliche Zeitrechnung –) datiert und mit „Der Antichrist“ unterschrieben. 72 Jahre, bis 1961, hielten die Verwalter der Werke des Denkers die Seite unter Verschluß, in manchen Nietzsche-Ausgaben fehlt der Text bis heute.[1]

„Gesetz wider das Christenthum“ – Faksimile des handschriftlichen Textes Friedrich Nietzsches aus dem Jahr 1888

Erläuterung

In dem Text werden in sieben Sätzen Maßregeln gegen das Christentum und dessen „Widernatur“ erlassen. Daß der Text von Nietzsche zumindest zeitweilig unter dem Titel Gesetz wider das Christenthum nach dem 62. Abschnitt in seinem Werk „Der Antichrist“ vorgesehen war, steht außer Frage. Warum dies schließlich nicht vollzogen wurde, ist unbekannt geblieben, ungeklärt oder wird nicht bekanntgegeben.

Möglicherweise war das Gesetz wider das Christenthum lange Zeit nur Nietzsches Schwester Elisabeth Förster-Nietzsche und seinem Freund Heinrich Köselitz (Pseudonym: Peter Gast) bekannt und wurde späteren Herausgebern bis 1932 vorenthalten. Nach dem Fund 1932 wurde der Text aber erst 1960 von Erich Podach, der die Manuskripte in Weimar[2] durchsah, der Schrift „Der Antichrist“ zugeordnet und 1961 veröffentlicht. In der heute gängigen, 1967 begonnenen Kritischen Gesamtausgabe / Kritischen Studienausgabe hat der Herausgeber Mazzino Montinari das Gesetz ans Ende des „Antichrist“ gesetzt, allerdings in kleinerem Druck, um auf diese Unklarheit hinzuweisen.

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Gegeben am Tage des Heils, am ersten Tage des Jahres Eins (– am 30. September 1888 der falschen Zeitrechnung)[3]

Todkrieg gegen das Laster: das Laster ist das Christenthum.

Erster Satz. — Lasterhaft ist jede Art Widernatur. Die lasterhafteste Art Mensch ist der Priester: er lehrt die Widernatur. Gegen den Priester hat man nicht Gründe, man hat das Zuchthaus.

Zweiter Satz. — Jede Theilnahme an einem Gottesdienste ist ein Attentat auf die öffentliche Sittlichkeit. Man soll härter gegen Protestanten als gegen Katholiken sein, härter gegen liberale Protestanten als gegen strenggläubige. Das Verbrecherische im Christ-sein nimmt in dem Maasse zu, als man sich der Wissenschaft nähert. Der Verbrecher der Verbrecher ist folglich der Philosoph.

Dritter Satz. — Die fluchwürdige Stätte, auf der das Christenthum seine Basilisken-Eier gebrütet hat, soll dem Erdboden gleich gemacht werden und als verruchte Stelle der Erde der Schrecken aller Nachwelt sein. Man soll giftige Schlangen auf ihr züchten.[4]

Vierter Satz. — Die Predigt der Keuschheit ist eine öffentliche Aufreizung zur Widernatur. Jede Verachtung des geschlechtlichen Lebens, jede Verunreinigung desselben durch den Begriff „unrein“ ist die eigentliche Sünde wider den heiligen Geist des Lebens.

Fünfter Satz. — Mit einem Priester an Einem Tisch essen stößt aus: man excommunicirt sich damit aus der rechtschaffnen Gesellschaft. Der Priester ist unser Tschandala,[5] – man soll ihn verfehmen, aushungern, in jede Art Wüste treiben.

Sechster Satz. — Man soll die „heilige“ Geschichte mit dem Namen nennen, den sie verdient, als verfluchte Geschichte; man soll die Worte „Gott“, „Heiland“, „Erlöser“, „Heiliger“ zu Schimpfworten, zu Verbrecher-Abzeichen benutzen.

Siebenter Satz. — Der Rest folgt daraus.

Der Antichrist

Quelle: Friedrich Nietzsche: Gesetz wider das Christenthum (1888); in Buchausgaben von Nietzsches „Der Antichrist“ zum Teil enthalten, dann als Abschluß – nach dem Abschnitt 62.


Siehe auch

Fußnoten

  1. Als nächstliegenden Grund für die werkmanipulierende Nichtveröffentlichung hat man verschiedentlich Feigheit vor christlichen und kirchlichen Kreisen vermutet.
  2. In Weimar befindet sich das Nietzsche-Archiv.
  3. Hervorhebungen sind vom Original übernommen und in der gedruckten Ausgabe g e s p e r r t gesetzt. Anmerkungen in Fußnoten: Metapedia
  4. Es dürfte der Vatikan gemeint sein.
  5. Tschandal, in Indien die Bezeichnung für die unreinen Gewerbe (Totengräber usw.), früher Name einer niederen Hindukaste; im übertragenen Sinn (Tschandala) so viel wie unehrenhafter, geistig-seelisch unreiner, niederträchtiger Mensch