Gierke, Otto Friedrich von

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Otto Friedrich von Gierke.jpg

Otto Friedrich von Gierke (Lebensrune.png 11. Januar 1841 in Stettin; Todesrune.png 10. Oktober 1921 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promovierte er 1860 und habilitierte sich 1867 in Berlin mit einer Schrift zum Genossenschaftsgesetz. 1871 wurde er zunächst außerordentlicher Professor in Berlin. Noch im selben Jahr folgte er dem Ruf der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau und wurde für das akademische Jahr 1882/83 zu ihrem Rektor gewählt. Gierke gilt als bedeutender Verfechter des deutsch-rechtlichen Eigentumsbegriffs (gegenüber dem römisch-rechtlichen), womit er vor allem die Geschichte des Genossenschaftsrechts als deutscher Eigenart beschrieb.

Siehe auch

Werke (Auswahl)

  • Naturrecht und deutsches Recht, 1883 (PDF-Datei)
  • Das bürgerliche Gesetzbuch und der deutsche Reichstag (1896) (PDF-Datei)
  • Johannes Althusius und die Entwicklung der naturrechtlichen Staatstheorien (1902) (PDF-Datei)
  • Das deutsche Genossenschaftsrecht (gemischte Auflagen als PDF-Dateien: Band 1, Band 2, Band 3, Band 4)
  • Das Wesen der menschlichen Verbände (1902) (PDF-Datei)
  • Vereine ohne Rechtsfähigkeit nach dem neuen Rechte (1902) (PDF-Datei)

Literatur

  • Erik Wolf: Otto von Gierke, in: Hermann Heimpel, Theodor Heuss, Benno Reifenberg (Hrsg.): Die großen Deutschen. Deutsche Biographie. Fünf Bände, Prisma Verlag, Gütersloh, 1978, 3.700 Seiten [Nachdruck der überarbeiteten Ausgabe von 1966 des 1956 neu aufgelegten gleichnamigen Werkes von Willy Andreas u. Wilhelm von Scholz aus den Jahren 1935–1937], Bd. 4, S. 220–228