Gravina-Vorschlag

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Der Gravina-Vorschlag war der mögliche Kompromiß zwischen dem Deutschen Reich und Polen, den der italienische Graf Manfredo Gravina 1931 entworfen hatte. Er sah vor, daß man das Gebiet des Freistaates Danzig bis zur pommerschen Grenze erweitern sollte, die Verbindung zu Ostpreußen wäre somit weder in polnischer noch in deutscher Hand, sondern völlig unter Aufsicht des Völkerbundes gewesen. Die deutschen Bahnverbindungen nach Ostpreußen hätten somit nicht durch polnisch kontrolliertes Territorium gehen müssen, sondern wären durch neutrales Gebiet verlaufen. Die früheren deutschen Gebiete südlich einer Linie auf Höhe Marienwerders wären endgültig Polen zugesprochen geworden. Der Vorschlag Gravinas setzte sich jedoch nicht durch, der problematische Status Danzigs blieb weiterhin bestehen und verschärfte die deutsch-polnischen Beziehungen bis hin zum Zollinspektorenstreit. Adolf Hitler griff später den Vorschlag noch einmal auf, indem er eine Korridorabstimmung anregte.

„Graf Manfredo Gravina, von 1929 bis 1932 Hoher Kommissar des Völkerbundes in Danzig, legte im November 1931 folgenden Kompromißvorschlag zur Lösung der Danzig- und Korridor-Frage vor: Das Territorium der Freien Stadt sollte auf etwa den vierfachen Umfang, im Westen bis zur deutschen Grenze reichend, erweitert werden. Der so vergrößerte Freistaat sollte ein tatsächlich souveräner Staat sein, das heißt, eine Kontrolle der auswärtigen Angelegenheiten sowie von Bahn und Zoll durch Polen, sollte wegfallen. Wie bisher würde der Völkerbund den Schutz übernehmen. Für Polen blieb nach den Vorstellungen Gravinas ein nördlicher Ostseezipfel mit Gdingen bestehen. Sowohl Deutschland als auch Polen müßten ungehindert Bahnlinien durch den erweiterten Freistaat benützen können, und der polnische Staat sollte weiterhin über den freien Zugang zum Danziger Hafen verfügen können. Kein schlechter Plan, aber einer, der von den Polen Opfer verlangt hätte. Der Hohe Kommissar hatte wenig Kenntnis vom polnischen Nationalcharakter, und so wanderte der gutgemeinte Vorschlag zu den Akten.“[1]

Literatur

Fußnoten