Fallbeil

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Französische Guillotinen
Links: Modell 1792, rechts: Modell 1872 (Bauzustand von 1907) – Modellnachbauten Maßstab 1:6

Das Fallbeil (frz. Guillotine) wurde im Jahre 1791 in Frankreich während der Französischen Revolution erstmals massenhaft eingesetzt. Joseph-Ignace Guillotin[1] trug seinen entsprechenden Gesetzentwurf dazu dem Französischen Parlament vor. Alle Menschen sollten bei einer Hinrichtung gleich behandelt werden, nach dem Motto „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Hierbei war der demütigende öffentliche Vorgang der Trennung des Kopfes vom Körper insbesondere geeignet, den Adel propagandistisch zu erniedrigen. Am 3. Mai 1791 wurde der Gesetzentwurf dann offiziell angenommen und das Gerät in Frankreich später nach dessen Urheber „Guillotine“ genannt. Im französisch besetzten deutschen Elsaß wurde dann ein Klavierbauer gezwungen, die Konstruktion anzufertigen. Das Gerät wurde an drei Leichen erprobt. Am 25. April 1792 wurde die Hinrichtungsart erstmals öffentlich an einem Räuber durchgeführt. Das erste prominente Opfer war dann König Ludwig XVI. von Frankreich.

Geschichte

„Die Erfindung solcher Hinrichtungsmaschinen wird den Persern zugeschrieben. Ähnliche Vorrichtungen waren in Europa fast bei allen Völkern seit dem Mittelalter im Gebrauch. In Italien war es seit dem 13. Jahrhundert ein Vorrecht der Adligen, durch eine dergleichen Maschine, welche Mannaia hieß, den Todesstreich zu erleiden. Konradin von Schwaben wurde 1208 zu Neapel durch eine von den Deutschen so genannte welsche Falle hingerichtet, desgleichen ward Beatrice Cenci in Rom durch eine derartige Maschine enthauptet (1599). Auch in Deutschland bediente man sich im Mittelalter eines der G. ähnlichen Instruments, das man die Diele, den Hobel oder Dolabra nannte; doch wirkte dabei das Eisen nicht durch den Fall, sondern wurde durch den Nacken des Hinzurichtenden gestoßen. Seit dem 17. bis ins 18. Jahrhundert hinein wendete man in England unter dem Namen der Jungfrau eine ähnlich konstruierte Köpfmaschine an. Daß man auch in Frankreich früher einen solchen Apparat gebrauchte, beweist die Hinrichtung des Herzogs von Montmorency, welcher der Beschreibung nach 1632 zu Toulouse durch ein Fallbeil geköpft wurde. Auch bedienten sich noch im 18. Jahrhundert die Niederländer einer Köpfmaschine bei Hinrichtung der Sklaven in ihren Kolonien. Wie nun aber der Arzt Guillotin nicht der Erfinder der Maschine ist, so hat er auch nur einen mittelbaren Anteil an der Wiedereinführung in Frankreich. Guillotin hat nur als Mitglied der Nationalversammlung am 10. Okt. 1789 vorgeschlagen, die Todesstrafe ohne Unterschied des Standes und Verbrechens auf einerlei Weise zu vollziehen und dabei irgendeine Maschine in Anwendung zu bringen, die den Akt schneller und sicherer ausführe als die Hand eines Henkers. Als hierauf das neue Strafgesetzbuch in der Versammlung zur Verhandlung kam, wurde 21. Dez. auf Guillotins Vortrag aus Gründen der Humanität die Gleichförmigkeit der Todesstrafe ohne Unterschied des Standes und Verbrechens als Gesetz ausgesprochen und die Bestimmung hinzugefügt, daß die wenigst grausame der Hinrichtungsarten eingeführt werden solle. Erst als in der Mitte des Jahres 1791 die Verhandlungen über den Strafcodex wieder aufgenommen wurden, erklärte man sich im Juni auf Antrag des Deputierten Felix Lepelletier in einem besondern Gesetze für die Hinrichtung durch das Köpfen. Als die Gesetzgebende Versammlung an die Stelle der Konstituierenden trat, forderte der Gesetzgebende Ausschuß von dem Sekretär des Kollegiums der Wundärzte, dem Doktor Antoine Louis (geb. zu Metz 1723, gest. zu Paris 1792), einen motivierten Bericht über die nach dem Gesetze von 1791 angemessenste Weise der Enthauptung. Louis entsprach diesem Auftrag unter dem 7. März 1792, indem er auf die Zweckmäßigkeit der in England in Gebrauch gewesenen Köpfmaschine hinwies und einen dieser ähnlichen Mechanismus empfahl. Die Versammlung formierte hierauf am 20. März auf Vortrag des Deputierten Carlier aus den Vorschlägen Louis’ ein Gesetz, das der König 25. März bestätigte. Zur Herstellung der Maschine fand sich ein deutscher, zu Paris wohnender Mechaniker, Namens Schmitt, der mit Zustimmung des Ministers Roland unter der Aufsicht Louis’ das Modell anfertigte, welches die Regierung ausführen ließ. Da die mit demselben angestellten Versuche zweckentsprechend ausgefallen waren, so errichtete man die Maschine auf dem Grèveplatze zu Paris und vollzog mit ihr die erste Hinrichtung 25. April 1792 an dem Straßenräuber Nic. Jacq. Pelletier. Anfangs nannte man das Instrument nach dem Namen seines eigentlichen Urhebers Louisette oder Petite Louison.“[2]

Louis Antoine de Saint Jus, ein enger Freund Robespierres, erklärte zum massenhaften Einsatz:

„Die Friedhöfe können ruhig überfüllt sein, aber nicht die Gefängnisse.“

Vorläufiges Ende des Einsatzes

Die letzte öffentliche Hinrichtung auf diese Art in Frankreich fand im Jahre 1939 statt. Danach wurde das Fallbeil nur noch im jeweiligen Gefängnishof angewendet und war bis 1981 in Frankreich in Gebrauch, bis sie von François Mitterand endgültig abgeschafft wurde.

In der BRD fand die bislang letzte Hinrichtung durch das Fallbeil am 12. Mai 1949 statt.

Verweise

Fußnoten

  1. Joseph-Ignace Guillotin (1738–1814) war Arzt und hatte sich vor seinem Medizinstudium ab 1763 in Reims sieben Jahre theologischen Studien bei den Jesuiten am Jesuitenkolleg in Saintes hingegeben. Als Novize trat er aus dem Orden aus.
  2. vgl.: F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894–1896