Hübner, Rudolf

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Dr. med. dent. Rudolf Hübner

Rudolf Hübner (zuweilen auch Huebner; Lebensrune.png 29. April 1897 in Erlenthal; Todesrune.png 28. Februar 1965 in Lemgo) war ein deutscher promovierter Zahnarzt und Offizier des Deutschen Heeres, der Reichswehr und der Wehrmacht, zuletzt Generalleutnant (seit 1. März 1945) im Zweiten Weltkrieg.

Werdegang

Hübner trat während des Ersten Weltkriegs am 25. Juli 1916 als Freiwilliger in das Ersatz-Bataillon des Grenadier-Regiments „Prinz Carl von Preußen“ (2. Brandenburgisches) Nr. 12 ein. Im Jahr 1916 kam er dann mit dem 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 51 an die Front. Ab 1917 bis zum Kriegsende war er beim Sturm-Bataillon Nr. 16. In diesem wurde er am 27. September 1918 zum Leutnant befördert und dann zu einem Offizierskurs kommandiert, wo er das Kriegsende erlebte. Am 28. November 1918 wurde er aus dem aktiven Dienst entlassen.

Danach begann er ein Studium der Dentalmedizin, das er als Dr. med. dent. abschloß. Anschließend arbeitete Hübner als praktischer Zahnarzt.

1934 trat er als Ergänzungs-Offiziers-Anwärter in die Reichswehr ein. Im Frühjahr 1935 wurde er als Kompaniechef im Ergänzungs-Bataillon Oppeln A (später Ergänzungs-Bataillon 41) eingesetzt sowie am 1. Juni 1935 zum Ergänzungs-Offizier ernannt. Am 15. Juli 1936 folgte im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht seine Übernahme in den aktiven Dienst. Am 1. März 1937 wurde er zum Chef der 6. Kompanie im Infanterie-Regiment 18 ernannt.

Zweiter Weltkrieg

Bei der Mobilmachung wurde er dann zum Kompaniechef im Infanterie-Regiment 167 ernannt. Ende Januar 1940 wurde er dann Kommandeur des II. Bataillons/Infanterie-Regiment 529. Am 1. März 1940 wurde er zum Major befördert. Das Bataillon führte er dann im Westfeldzug 1940. Im Frühjahr 1941 gab er sein Kommando ab. Er wurde jetzt für fast ein Jahr nicht an der Front verwendet. Am 1. April 1942 wurde er zum Oberstleutnant befördert. Am 9. April 1942 wurde er mit der Führung des Infanterie-Regiment 529 beauftragt. Am 26. August 1942 wurde er zum Kommandeur des Infanterie-Regiment 529 ernannt. Ab dessen Umbenennung im Oktober 1942 war er dann zum Kommandeur des Grenadier-Regiments 529 geworden. Am 1. Dezember 1942 wurde er zum Oberst befördert.

Am 21. April 1943 wurde er mit dem Deutschen Kreuz in Gold ausgezeichnet. Im Mai 1943 gab Hübner sein Memorandum zur wehrgeistigen Erziehung unter dem Titel „Wofür kämpfen wir?“ heraus, welches vom OKW mit 300.000 Exemplaren an das Offizierskorps verteilt wurde. Am 1. Juli 1943 gab er sein Kommando ab und wurde in die Führerreserve versetzt. Im September 1943 wurde er dann in das Heerespersonalamt vom OKH versetzt. Ab Frühjahr 1944 wurde er dann zum Nationalsozialistischen Führungsstab des OKW kommandiert. Ab dem 1. August 1944 wurde er zum Chef des Stabes vom Nationalsozialistischen Führungsstab des OKH ernannt.

Generalmajor Dr. Hübner wurde ab Ende Januar 1945 mit der Führung der Alarmeinheit Infanterie-Division „Döberitz“ (303. Infanterie-Division) beauftragt (die Division wurde nach Einsatz bei Küstrin im Kessel von Halbe zerschlagen). Am 10. März 1945 wurde zum Kommandeur des „Fliegenden Standgerichts West“ ernannt. Dieses gründete man nach dem Verlust der Ludendorff-Brücke von Remagen. Seine Beisitzer waren Oberstleutnant Anton Ehrnsperger und Oberstleutnant der Reserve Paul Penth. Am 11. März 1945 kamen sie beim Hauptquartier der Heeresgruppe B in Oberirsen bei Rimbach im Westerwald an. Dort verurteilte das Gericht nach den Verhandlungen bis zum 14. März 1945 die Majore Hans Scheller, August Kraft und Herbert Strobel, Hauptmann Willi Oskar Bratge und Oberleutnant Karl-Heinz Peters zum Tod durch Erschießen. Vier Urteile wurden am gleichen Tag vollstreckt; Hauptmann Bratge war in VS-amerikanischer Kriegsgefangenschaft und wurde in absentia verurteilt.

Am 28. April 1945 wurde Hübner bzw. Huebner auf Befehl von Albert Kesselring zum Kampfkommandanten von München ernannt, wo Paul Giesler einen Putsch niederschlug. Am 8. Mai 1945 geriet Hübner zunächst in VS-amerikanische, später in britische Kriegsgefangenschaft. Aus dieser wurde er im April 1948 entlassen. In einem Nachkriegsprozeß in Koblenz wurde er wegen der Verurteilungen von Rimbach zu vier Jahren Haft verurteilt, alle anderen Urteile von Fahnenflüchtigen und Aufwieglern galt auch vor dem BRD-Gericht als rechtmäßig.

Beförderungen

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften (Auswahl)

  • Wofür kämpfen wir?, Mai 1943

Verweise