Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige

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Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige

Bestehen: 1979–2011
Führer: Henry Beier (1979-?)
Ursel Müller (1991-2011)
Daniela Wegener (2011-2011)

Die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) war ein karitatives Netzwerk, das in Frankfurt am Main logierte und das Ziel hatte, den Widerstand von politischen Gefangenen gegen den Staat zu sichern, die etwa gegen die Staatlich festgelegte Geschichtsschreibung verstoßen haben.

Geschichte

Die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene wurde am 20. April 1979 in Frankfurt am Main gegründet, Vorsitzender wurde Henry Beier. Vorsitzende der HNG war von 1991 bis zum 8. Juli 2011 Ursel Müller.

Am 9. Juli 2011 führte die HNG ihre Jahreshauptversammlung in Franken durch, bei dieser wurde mit überwältigender Mehrheit Daniela Wegener aus NRW zur neuen Vorsitzenden gewählt. Ursel Müller kandidierte nicht erneut für den Vorsitz, blieb aber der HNG bis zum Verbot als stv. Vorsitzende erhalten.

Repression

Am 7. September 2010 fanden bundesweit gegen 30 vermeintliche Mitglieder Hausdurchsuchungen statt.

Verbot

Am 21. September 2011 hat das Bundesministerium des Innern die HNG verboten. Begründet wurde das Verbot von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) folgendermaßen:

Es war nicht länger hinnehmbar, dass inhaftierte Rechtsextremisten durch die HNG in ihrer aggressiven Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestärkt werden. Aus Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus versuchte die HNG, rechtsextreme Straftäter in der Szene zu halten. Die HNG hat zur verzeichnenden Radikalisierung der Neonaziszene beigetragen. Mit Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung stärkte und festigte die HNG über den einzelnen inhaftierten Rechtsextremisten hinaus zugleich auch die rechtsextremistische Szene als Ganzes. Dem galt es, mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie wirksam entgegenzutreten. Das haben wir mit dem heutigen Verbot getan.

Die HNG ging gegen das Verbot juristisch vor, das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch am 20. Dezember 2012 zur mündlichen Verhandlung in Leipzig die Argumentation vollkommen unberücksichtigt gelassen und festgestellt: „Die gegen das Verbot gerichtete Klage hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen: Der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Nach dem vom Bundesinnenministerium zusammengetragenen Material weist der Verein in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Er bekennt sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und maßgeblichen ihrer Funktionsträger, macht die demokratische Staatsform verächtlich, propagiert eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre und strebt eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung an. Damit richtet er sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt dadurch den Verbotstatbestand.“ Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Vereinsverbot keinen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gesehen.

Christian Malcoci kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen das Verbot einzuleiten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

Publikation

Die „Nachrichten der HNG“ erschienen seit 1984, verantwortlich war Christian Scholz. Das Blatt enthielt Namen und Adressen inhaftierter Nationalisten sowie Leserbriefe und Appelle aus den Haftanstalten.

Verweise