Hakenkreuzflagge

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Hakenkreuzfahne)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pfeil 1 start metapedia.png Für weitere Bedeutungen siehe Deutschlandfahne (Auswahlseite).
Hakenkreuzfahne, heute gemäß BRD-Vorschriften ein verfassungsfeindliches Propagandamittel

Die Hakenkreuzfahne ist eine 1919 durch Adolf Hitler geschaffene Fahne für die NSDAP. Angefertigt wurde die Fahne von einer unbekannten Parteigenossin. Sie verbindet die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot mit dem schwarzen Hakenkreuz im weißen Kreis auf rotem Fahnentuch. 1935 wurde aus der Parteifahne die Staatsflagge des Deutschen Reiches.

Erläuterung

Interpretation Adolf Hitlers

Hitler deutet das Hakenkreuz für die nationalsozialistische Bewegung in „Mein Kampf“ so:

„Im Rot stehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Schwarz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und zugleich mit ihm auch den Sieg des Gedankens der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.“

Weiterhin schrieb er zur Entstehung der Flagge:

„Ich selbst – als Führer – wollte nicht sofort mit meinem eigenen Entwurf an die Öffentlichkeit treten, da es ja möglich war, daß ein anderer einen ebenso guten oder vielleicht auch besseren bringen würde. Tatsächlich hat ein Zahnarzt aus Starnberg auch einen gar nicht schlechten Entwurf geliefert, der übrigens dem meinen ziemlich nahekam, nur den einen Fehler hatte, daß das Hakenkreuz mit gebogenen Haken in eine weiße Scheibe hineinkomponiert war.
Ich selbst hatte unterdes nach unzähligen Versuchen eine endgültige Form niedergelegt: eine Fahne aus rotem Grundtuch mit einer weißen Scheibe und in deren Mitte ein schwarzes Hakenkreuz. Nach langen Versuchen fand ich auch ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Größe der Fahne und der Größe der weißen Scheibe sowie der Form und Stärke des Hakenkreuzes. Und dabei ist es dann geblieben.“[1]

Herstellung

Hakenkreuzfahnen-Herstellung1.jpg
Hakenkreuzfahnen-Herstellung2.jpg
Hakenkreuzfahnen-Herstellung3.jpg
Hakenkreuzfahnen-Herstellung4.jpg

Die Hakenkreuzflagge wurde mit Wirkung vom 15. September 1935 als Reichs- und Nationalflagge des Deutschen Reiches bestimmt.

Und wie einst eine Frau den Entwurf des Führers Adolf Hitlers zur ersten Fahne umschuf, so saßen im Dritten Reich hunderte und tausende deutscher Frauen hinter den Nähmaschinen, hinter den Stickrahmen und wirken. Nicht nur die schlichten Hakenkreuzfahnen, die Reichsdienstfahnen, die Fahnen des Reichsarbeitsdienstes, der HJ und der DAF, sondern auch die Fahnen der Wehrmacht wurden hergestellt.

Unter allen Fahnen nahmen die Fahnen der Wehrmacht eine besondere Stellung ein. Einmal hinsichtlich des Kunstwertes, dann aber auch, weil sie den größten Arbeitsaufwand erforderten. Alle Fahnen der Wehrmacht waren handgestickt und aus handgewebter Seide. Gerade die Herstellung der Wehrmachtfahnen wurden vom Reichsministerium mit aller Sorgfalt vorbereitet, nicht allein die sorgsamste Ausarbeitung der Entwürfe, die denen der alten Traditionsfahnen an Schönheit und Kunstwert nicht nachstehen, sondern auch die Auswahl der Betriebe, denen die Herstellung der Wehrmachtfahnen übertragen wurden, waren nach streng fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. So wurde beispielsweise das Weben der Fahnenseiden Firmen übertragen, die bereits auch die alten Wehrmachtfahnen in ihren Betrieben gewebt hatten, so daß beispielsweise in einer Weberei der gleiche Weber, der einst die Seiden für die alten Wehrmachtfahnen webte, auch die Seide für die Fahnen der neuen Wehrmacht webte.

Der Arbeitsgang bei der Herstellung der Wehrmachtfahnen war kurz folgender[2]:

Nach dem vorliegenden Foto wurde eine Schablone angefertigt, die kopiert und dann auf das Fahnenblatt übertragen. Dann begann das Sticken der Fahne. Das Fahnenblatt wurde in einen Rahmen gespannt. Die Stickarbeit erforderte größtmögliche Beherrschung der Technik und nahm den größten Teil des Arbeitsaufwands in Anspruch. Eine Infanteriefahne erforderte rund eine Million Sticke, das waren rund tausend Arbeitsstunden. Um ein gutes Vortreten der Embleme zu erreichen, wurden Adler und Eichenblätter unterlegt. Zu diesem Zwecke mußten alle Einzelteilchen, Krallen, Federchen, Eichenblätter usw. aus Baumwollstoff ausgeschnitten und aufgelegt, da durch eine Gesamtunterlage der Stickerei Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Fahne leiden würden. Nachdem die Fahnenseiten bestickt - bei den Truppenfahnen wurden die „Bilder“ " gegengestickt, bei den Fahnen der Luftwaffe beide Seiten bestickt-, erfolgte das Zusammennähen und das Annähen der Fransen; die fahne war fertig.

Wesentlich einfacher, doch nicht weniger verantwortungsvoll war die Herstellung der Fahnen für den Reichsarbeitsdienst. Der Herstellungsgang war hier der gleiche wie bei den übrigen Fahnen, sie wurden auf weißen Wollstoff gedruckt, wobei für jede Farbe eine besondere Schablone geschaffen werden mußte. Jede Fahne wurde, im Gegensatz zum sonstigen Textildruck, zweiseitig bedruckt. Der Hauptarbeitsanteil entfällt auf das Herstellen der Druckschablonen, das eingehend vorbereitet werden mußte, da jedes maschinelle Druckverfahren bislang nicht durchführbar war und jede Fahne im Handdruck hergestellt werden mußte. Die Schablonen bestanden aus ganz feinem Drahtgewebe, die so präpariert wurden, daß sie nur an den Druckstellen Farben durchliessen. Die Schablonen wurden auf das weiße Fahnentuch gelegt und die Farben aufgetragen. Nach jedem Farbauftrag wurden die Fahnen getrocknet und dann erst die nächste Farbe aufgetragen. Im Dampfbad erfolgte das Einsaugen der Farben ins Gewebe, denn jede Fahne mußte licht- und waschecht sein. War die Farbe soweit fertig, wurde sie gebügelt und konnte ihrem Verwendungszweck zugeführt werden.

Daß derartige Arbeiten nur in Fachbetrieben durchgeführt wurden, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, was aber nicht immer der Fall war. In den Jahren der Hochkonjunktur und notgedrungen auch in der ersten Zeit der Hakenkreuzfahne ging man dazu über, die Hakenkreuzspiegel aufzusetzen, statt die Fahnen zu drucken. Erst durch die Verfügung im Jahre 1936, daß das Aufsetzen der Spiegel bei Reichsdienstfahnen nicht mehr gestattet sei, hatte das Druckverfahren an Boden gewonnen. Wenn man berücksichtigt, daß bei einer mittleren Fahne von 5 mal 2,5 Metern durch das Aufsetzen des Spiegels ein Mehrverbrauch von etwa 3 Meter Stoff entstand, dann ist es verständlich, daß dieser unnötige Mehrverbrauch im Rahmen des Vierjahresplans nicht zu rechtfertigen war. Rechnet man beispielsweise im Reich mit etwa 1 Millionen solcher Fahnen, dann summiert sich der Mehrverbrauch auf rund 3 Millionen Meter Stoff. Aber auch aus ästhetischen Gründen sollte man vom Aufsetzen der Spiegel absehen, denn eine Fahne sollte wehen. Durch die Spiegel aber wurde die Fahne im Wehen behindert, fiel schwer nach unten, während die gedruckte Fahne frei wehen konnte.

Aber nicht nur diese Fahnen, sondern auch die Fahnen der Firmen, Verbände usw. konnten auf diese Weise - also im vollständigen Druckverfahren hergestellt werden. Selbstverständlich beschränkte sich die Fachgruppe der deutschen Fahnenhersteller nicht nur auf die Herstellung der deutschen Fahnen, sondern weit über die Grenzen des Reiches hinaus wehen Fahnen, die aus deutschen Werkstätten hervorgegangen waren. So wurden beispielsweise die Fahnen aus Anlaß der Hochzeit des holländischen Kronprinzenpaares in Deutschland hergestellt.

Bedauert wurde nur, daß die gestickten Fahnen immer mehr zurückgingen, obwohl damit ein wichtiger deutscher Kunsthandwerkszweig zum Aussterben verurteilt wurde. Darum wurde auch von den maßgebenden Stellen eine Belebung der Fahnenstickerei angestrebt. Insbesondere bestand die Absicht, Städten und Gemeinden, die ein eigenes Wappen führen, das Recht zum Führen einer handgestickten Stadtfahne zu verleihen.

Seit 1945

Das Verwenden der Hakenkreuzfahne sowie aller anderen Fahnen der NSDAP sind derzeit in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland verboten.

In der Republik Österreich regelt das Verbotsgesetz seit 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und unterdrückt durch politische Gesetzgebung und entsprechende Verfolgung den Gebrauch.

In der Bundesrepublik Deutschland verbietet der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ das Zeigen des Hakenkreuzes für politische Zwecke. Aber auch Händler, die Modelle mit historisch korrekten Hoheitszeichen aus dieser Zeit anbieten, sind in der BRD nicht sicher vor politischer Verfolgung.

Siehe auch

Fußnoten

  1. In: Mein Kampf, 7. Kap.: Das Ringen mit der roten Front, Abschnitt: Die nationalsozialistische Flagge
  2. NS Frauen Warte, 1938, Jg.6 Heft 18