Hakenkreuzflagge
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Die Hakenkreuzfahne ist eine 1919 durch Adolf Hitler geschaffene Fahne für die NSDAP. Sie verbindet die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot mit dem schwarzen Hakenkreuz im weißen Kreis auf rotem Fahnentuch.
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[bearbeiten] Geschichte
Die Hakenkreuzflagge war seit dem 15. September 1935 die Reichs- und Nationalflagge des Deutschen Reiches.
[bearbeiten] Interpretation Adolf Hitlers
Adolf Hitler deutet das Hakenkreuz für die nationalsozialistische Bewegung in "Mein Kampf" so: "Im Rot stehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Schwarz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und zugleich mit ihm auch den Sieg des Gedankens der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird."
[bearbeiten] Seit 1945
Die Hakenkreuzfahne, sowie alle anderen Fahnen der NSDAP, sind in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Gebrauch.
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ das Zeigen des Hakenkreuzes für politische Zwecke. Aber auch Händler die Modelle mit historisch korrekten Hoheitszeichen aus dieser Zeit anbieten sind in der BRD nicht sicher vor politischer Verfolgung.
