Handfeste

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Eine Handfeste (mhd. hantveste = Handhabe, schriftliche Versicherung mit eigenhändiger Unterschrift) war im allgemeinen eine Urkunde, die einen Rechtsanspruch bezeugt. Eine Handfeste stellt eine Art Verfassungsurkunde einer Stadt dar. In ihr sind die wichtigsten zivil-, markt- und handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt.

Siehe auch

Verweise