Handstreich

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Ein Handstreich bezeichnet allgemein einen den Gegner unvorbereitet treffenden Angriff, der ihn ohne jede wirksame Verteidigungsmöglichkeit überwältigt. Aus dem Militärischen stammend, wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch auch für politische oder wirtschaftliche Übernahmen verwendet.

Erläuterung

In der modernen Kriegsführung steht Handstreich für den überraschenden, überfallartigen und nicht im Sinn vorgeplanter Operationsführung, aber erkundeten Angriff auf Feindkräfte oder auf gegnerische Objekte. Der Handstreich ist eine Gefechtshandlung, die von allen mobilen oder infanteristischen Truppen, beispielsweise beim Jagdkampf, bei der Aufklärung oder Erkundung angewendet werden kann.

Im Gegensatz zum Hinterhalt wird ein Handstreich aus der Bewegung heraus ausgeführt. Dabei sind das Überraschungsmoment und eine schlagartige Ausführung für den Erfolg des Handstreiches wesentlich. Dadurch können auch zahlenmäßig unterlegene Kräfte zum Erfolg kommen. Sinn und Zweck des Handstreichs ist, den Gegner zu überraschen, eine zeitliche und räumliche Überlegenheit herzustellen, ihn zu vernichten, oder ihm Verluste zuzufügen und sich vom Gegner anschließend zu lösen, bevor dieser Gegenwehr leisten kann.

Nach Ausführung des Handstreiches weicht die Kampfeinheit auf einen vorher festgelegten Sammelpunkt aus und bewegt sich von diesem weiträumig bis zu einem Versteck oder führt ihren übergeordneten Auftrag weiter aus. Mit Reaktionen des Gegners – auch durch Aufklärungskräfte bzw. Jagdkommandos –, die das Ziel haben, die am Handstreich beteiligte Kampf- oder Eliteeinheit zu stellen, ist zu rechnen.

Bekannte Handstreich-Unternehmen (Auswahl)

Siehe auch