Frank, Hans

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Hans Frank
Hans Frank

Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er war einer der ältesten Kämpfer in der Gefolgschaft Adolf Hitlers, dessen Rechtsanwalt und höchster Jurist im Deutschen Reich. Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später im Deutschen Reich. Während des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur des besetzten Polen.

Frank gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagten Personen. Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 gehängt.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Leben

Hans Frank schloss sich nach dem Ersten Weltkrieg dem von Franz Ritter von Epp geführten „Freikorps Epp“ an, das maßgeblich an der Niederschlagung der Münchner Räterepublik beteiligt war. Frank trat in München der völkisch-nationalistischen Thulegesellschaft bei, wo er Anton Drexler, den Vorsitzenden der Deutschen Arbeiterpartei kennenlernte. 1919 wurde er Mitglied der DAP. Von 1919 bis 1923 studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Im September 1923 erfolgte seine Aufnahme in die SA, einen Monat später trat Frank in die NSDAP ein. Zusammen mit Hitler und seinen Anhängern nahm Frank am 9. November 1923 am Marsch zur Feldherrnhalle teil. Nach dem Scheitern des Putsches flüchtete Frank nach Italien, konnte jedoch 1924 nach Einstellung des wegen der November-Ereignisse gegen ihn anhängigen Verfahrens nach München zurückkehren. 1924 promovierte er an der Kieler Universität in Rechtswissenschaften und Nationalökonomie.

1926 machte Frank das Staatsexamen, erhielt eine Assistentenstelle am juristischen Seminar der Technischen Hochschule München und wurde zweiter Beisitzer des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses der NSDAP-Reichsleitung. Frank trat in die Münchner Anwaltskanzlei seines Vaters ein.

1926 trat Frank vorübergehend aus der NSDAP aus. Er begründete diesen Schritt mit Differenzen mit der Parteileitung hinsichtlich deren Südtirol-Politik, kehrte aber ein Jahr später in die Partei zurück. 1928 gründete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), die erste Fachorganisation der NSDAP, der er auch selbst vorstand. 1929 ernannte Hitler ihn zum Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP (ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP).

Als Rechtsbeistand Hitlers verteidigte Frank diesen beim Ulmer Reichswehrprozess in Leipzig und weiteren Prozessen. 1930 wurde Frank zum Abgeordneten des Reichstages gewählt. Nach der Wahl der Nationalsozialisten wurde er 1933 Justizminister von Bayern.

Frank wurde am 25. April 1933 im Zuge der Gleichschaltung der Juristen von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum „Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ ernannt, mit dem Ziel, neben den Justizbehörden auch die berufsständischen Organisationen gleichzuschalten. Franks Ziel war es, sämtliche Mitglieder des Rechtsstandes in einer großen Organisation zusammenzufassen und diese nationalsozialistisch zu schulen. Im Juni 1933 gründete Frank daher die „Akademie für Deutsches Recht“, deren alleinverantwortlicher Präsident er war.

[bearbeiten] Generalgouvernement

Hans Frank auf einer Briefmarke des Generalgouvernements, die die Alliierten gefälscht hatten, um Hitler gegen ihn aufzubringen (links das Original)
Hans Frank auf einer Briefmarke des Generalgouvernements, die die Alliierten gefälscht hatten, um Hitler gegen ihn aufzubringen (links das Original)

1939 wurde Hans Frank zum Generalgouverneur der im Polenfeldzug von der Wehrmacht vorübergehend besetzten Teile Polens bestellt. Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete (ab Juli 1940 nur noch Generalgouvernement), wurde am 26. Oktober 1939 gebildet. Das Generalgouvernement wurde der Zuständigkeit des Deutschen Reiches unterstellt, jedoch nicht in das Staatsgebiet eingegliedert, da es zum geplanten wiederherzustellenden polnischen Staat gehörte. Im Sommer 1940 wurden im Zuge der „AB-Aktion“ (Außerordentliche Befriedungsaktion) über 7.000 mögliche politische Gegner und Widerstandskämpfer sowie verurteilte Kriminelle und inhaftierte Polen liquidiert. Frank rechtfertigte dies mit den Worten: „Ziel der Arbeit im Generalgouvernment ist nicht der Aufbau eines Rechtsstaats, sondern die Erfüllung der nationalsozialistischen Ostaufgabe.“

[bearbeiten] Der Machtkampf mit der SS

Mit Hitlers Ermächtigung an die obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement treffen zu können, erhielten auch SS-Führer Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements und erreichten über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit. Frank lieferte sich einen Machtkampf mit Heinrich Himmler, der in einer Art „Nebenregierung“ herrschte und das besetzte Polen der Polizeigewalt der SS unter Friedrich-Wilhelm Krüger, dem Staatssekretär für Sicherheitsfragen in Polen, unterstellen wollte. Bis zuletzt wurde Frank in dieser Kontroverse von Hitler gestützt, obwohl Hitler eine ausgeprägte Feindschaft und Geringschätzung gegenüber der Justiz und ihren Vertretern besaß und Frank innerhalb der NSDAP schwer angefeindet war. Franks Führungsstil wurde vor allem von Himmler und Martin Bormann heftig kritisiert, die gemeinsam mit dem Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vehement an seiner Absetzung arbeiteten.

Im Sommer 1942 hielt Frank vier Reden an den Universitäten von Berlin, Wien, München und Heidelberg. Frank verteidigte das Rechtswesen gegen Angriffe aus den Kreisen der SS und nahm unter dem Motto: „Kein Reich ohne Recht – auch das unsere nicht! Kein Reich ohne Richter – auch das deutsche nicht! Kein Richter ohne echte Macht von Oben – auch der deutsche nicht!“ gegen die totale Entmachtung der Justiz durch die Polizei Stellung. Hitler erteilte Frank daraufhin Redeverbot außerhalb des Generalgouvernements und schloss ihn von allen Ämtern im Reich aus. Dies bedeutete das Ende von Franks rechtspolitischen Aktivitäten. Zwei Rücktrittsgesuche Franks vom Posten des Generalgouverneurs lehnte Hitler ab.

[bearbeiten] Nürnberger Prozess

Nach seiner Flucht nach Bayern wurde er am 4. Mai in Neuhaus am Schliersee verhaftet. Am 6. Mai 1945 unternahm er im Kriegsgefangenenlager in Berchtesgaden einen Selbstmordversuch. Er schrieb in der Haft seine Lebenserinnerungen: „Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse“.

Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sprach Frank während der Beweisführung ein persönliches Schuldbekenntnis für seine Taten: „Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen.“ Diese Aussage rief bei den Mitangeklagten, insbesondere bei Göring, Empörung und Entsetzen hervor. Auch die Verteidiger sind geradezu entsetzt, daß Frank beim Eingeständnis einer eigenen Schuld von einer Kollektivschuld seines Volkes sprach. Dann ergänzt Frank jedoch seine Aussage: “Es sei immer nur davon die Rede gewesen, die Juden würden nach dem Osten transportiert, um dort zu arbeiten.“
In seinem Schlusswort vom 31. August 1946 nahm Frank sein Schuldanerkenntnis allerdings wieder zurück indem er sagte:

Die riesigen Massenverbrechen entsetzlichster Art, die, wie ich jetzt erst erfahren habe, vor allem in Ostpreußen, Schlesien, Pommern und im Sudetenland von Russen, Polen und Tschechen an Deutschen verübt wurden und noch verübt werden, haben jede nur mögliche Schuld unseres Volkes schon heute restlos getilgt.

Hans Frank wurde am 1. Oktober 1946 schuldig gesprochen und zum Tod durch erhängen verurteilt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Urteil in Nürnberg vollstreckt.

[bearbeiten] Literatur

  • Hans Frank: "Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse." Geschrieben im Nürnberger Justizgefängnis. Alfred Beck Verlag, München-Gräfeling 1953
  • Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, die Geschichte der SS, Orbis-Verlag, ISBN-13: 978-3572013425

[bearbeiten] Verweise

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