Heeres-Flakabzeichen

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Heeres-Flakabzeichen

Das Heeres-Flakabzeichen bzw. Flakkampfabzeichen des Heeres war ein militärisches Kampfabzeichen der Heeres-Flak-Artillerie der Deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg.

Erläuterung

Heeres-Flak-Abzeichen (Beschreibung).jpg

Für die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Heeres-Flak-Einheiten (Einheiten der Heeres-Flugabwehr der Infanterie und der Heeres-Flak-Artillerie) genehmigte der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, am 18. Juli 1941 die Einführung eines Heeres-Flak-Abzeichens. Dieses Abzeichen wurde vom Oberkommando des Heeres nach dem Vorbild des Flakkampfabzeichens der Luftwaffe geschaffen, welches schon am 10. Januar 1941 vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe gestiftet worden war.

Nach den Verleihungsbestimmungen vom gleichen Tage konnte das neugeschaffene Kampfabzeichen verliehen werden:

a) Für die Flak-Kompanien und leichte Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen durch Geschütze des selben Zuges an Zugführer, Geschützführer
und Geschützbedienungen, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.
b) Für schwere Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen an die Angehörigen der Gefechts-Batterie, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.
c) An die vorgesetzten Führer der an den Abschüssen beteiligten Einheiten, auch wenn diese das Feuer nicht selbst geleitet haben, und zwar:
1. an Kompanie- und Batterie-Führer, wenn die Hälfte der Bedienungsmannschaften bzw. der Gefechtsbatterie das Heeres-Flak-Abzeichen erhalten haben und diese Vorgesetzten bei den Kampfhandlungen, die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheiten geführt haben,
2. an Kommandeure, wenn die Hälfte der Kompanie- bzw. Batterie-Führer (bei drei Einheiten mindestens zwei) das Heeres Flak-Abzeichen erhalten haben und die Kommandeure bei den Kampfhandlungen, die für die Verleihung maßgebend waren, die Einheiten geführt haben.

Weiter wurde bestimmt, daß das Abzeichen gegebenenfalls auch mit dem verliehenen allgemeinen Sturmabzeichen getragen werden konnte. Die Verleihung des Abzeichens erfolgte durch das Oberkommando des Heeres.

Mit einer Verfügung vom 4. September 1942 änderte das Oberkommando des Heeres die Verleihungsbestimmungen. Grund dafür waren die bisher gemachten Erfahrungen und eine beabsichtigte Angleichung an im gleichen Jahre bekanntgegebene Bestimmungen der Luftwaffe für das Flakkampfabzeichen der Luftwaffe. Danach wurde exakter festgelegt, wer verleihungsberechtigt war und wer nicht. Z. B. galt das Kraftfahrpersonal nur dann als „beteiligt“, wenn es mit Kraftfahrzeugen unmittelbar in die Kampfhandlungen eingeschaltet war. Um evtl. auftretende Nachteile einiger Soldaten bei einer Verleihung auszuschließen, sollten diese zeitweise auf Kampfposten eingeteilt werden.

Der künstlerische Entwurf des Abzeichens wurde von dem Berliner Graphiker Ernst Wilhelm Peekhaus geschaffen, führend bei der Herstellung war die bekannte Firma C. F. Juncker in Berlin. Die Verleihung erfolgte mit einem Besitzzeugnis, welches anfangs von O.K.H. — (Ch H Rüst u. BdE) — Inspektion der Heeres-Flak-Artillerie ausgefertigt war. In der Folge waren für die Verleihung zuständig der General der Artillerie beim Oberbefehlshaber des Heeres für die Heeres-Flakartillerie, der General der Infanterie beim Oberbefehlshaber des Heeres für die Heeres-Flak-Truppen. Schließlich bearbeitete seit Februar 1944 die Verleihungsformalitäten der General der Heeres-Flak-Truppen.

Siehe auch