Nicolai, Helmuth

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Helmuth Nicolai

Dr. Helmuth Nicolai (* 8. September 1895 in Berlin, † ? ) war Ministerialdirektor im Reichsministerium, Sachbearbeiter für Reichsreform.

[Bearbeiten] Leben

Helmuth Nicolai wurde am 8. September 1895 in Berlin-Charlottenburg als Sohn eines Offiziers geboren. Er machte 1914 in Elberfeld sein Abitur und trat bei Kriegsbeginn des ersten Weltkrieges als Fahnenjunker in das Feldartillerie-Regiment 58 in Minden ein. Später studierte er Jura in Berlin und Marburg, wurde 1919 Gerichtsreferendar und 1921 Regierungsrefendar in Kassel, ferner promovierte er zum Doktor der Rechte. 1922 wurde er mit der Vertretung des Landrates des Kreises Eber in Bad Widungen und erringte sich mit seinem Können, seinem Wissen und seiner Tatkraft so sehr das Vertrauen und die Achtung der Kreisangehörigen, daß er vom Kreistag einstimmig zum Landrat vorgeschlagen wurde. 1924 wurde er unter Ernennung zum Regierungsassessor an das Landratsamt in Wittenberg an der Elbe versetzt, 1925 an die Regierung in Münster und 1928 an die Regierung in Oppeln. Hier gewann er, der seit 1922 in der politischen Bewegung stand, Fühlung mit der NSDAP und wurde Mitglied dieser Partei. Er wurde im Mai 1931 wegen Betätigung für die NSDAP vom Amte suspendiert und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Dr. Helmuth Nicolai ging nach München zur Reichsleitung der NSDAP und wurde auf Grund seiner reichen Erfahrungen in der inneren Verwaltung Preußens Leiter der innenpolitischen Abteilung der Reichsleitung. 1932 wurde er preußischer Landtagsabgeordneter und Beamtenvertreter der Fraktion für Preußen. Der große Wahlerfolg vom 31. Juli 1932 und die Beseitigung der Otto-Braun-Regierung wirkten sich auch in Preußen aus. Das Disziplinarverfahren gegen Dr. Nicolai wurde eingestellt und am 31. August 1932 wurde seine Suspendierung zurückgenommen und seine Beförderung zum Regierungsrat ausgesprochen. Im Mai 1933 wurde er zum Regierungspräsidenten in Magdeburg ernannt, bald darauf wurde ihm die Leitung der Reichsfachgruppe Verwaltungsbeamte im Reichsbund der deutschen Beamten anvertraut. Ferner wurde er Abteilungsleiter bei der Reichsleitung der NSDAP und im Herbst 1933 Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Im November 1933 beruft man ihn ins Reichsinnenministerium und übergab ihm die Verfassungsabteilung dieses Ministeriums, die er zur politischen Abteilung ausbaute. In dieser Eigenschaft arbeitete er an der Vorbereitung der Reichsreform mit. Im Februar 1934 wurde seine Berufung in einer endgültigen umgewandelt und er zum Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium ernannt. Dr. Helmuth Nicolai war auch als Fachschriftsteller hervorgetreten. 1928 erschien von ihm der „Grundriß des Sparkassenwesens“, 1930 ein vielbeachtetes Buch „Oberschlesien im Ringen der Völker“, daß die Geschichte Oberschlesiens zum ersten Male im nationalsozialistischen Sinne beleuchtete, 1932 ein Werk „Die rassengesetzliche Rechtslehre“, in der er zum ersen Male die Beziehungen von Recht und Rasse zueinander klarlegte und die Rechtsanschauung des Nationalsozialismus behandle.

1933 erschien von ihm das Buch „Grundlage der kommenden Verfassung“, daß seine Gedanken zur Reichsreform zusammenfasste. Ferner erschien im gleichen Jahre „Der Staat im nationalsozialistischen Weltbild“.
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