Mahler, Horst
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Horst Werner Dieter Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, Schlesien) ist ein deutscher Jurist; fr. APO-Anwalt; fr. Mitglied der RAF. Mahler bekennt sich offen zu den Idealen des Nationalsozialismus.
Der Rechtsanwalt wurde mehrfach wegen „Volksverhetzung” und Bestreiten des Holocausts verurteilt. Daran anschließend wurde ihm gemäß der Gesetzeslage in der BRD seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. Mahler war 1970 Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion. Nach seinen späteren Erkenntnissen wechselte er in das Deutsch-Nationale Lager und war von 2000 bis 2003 Mitglied der NPD, die er im NPD-Verbotsverfahren anwaltlich vertrat. Horst Mahler engagierte sich eine Zeit beim Deutschen Kolleg, von dem er sich aber 2003 nach Differenzen mit Reinhold Oberlercher wieder trennte und sich forthin der „Reichsbürgerbewegung” widmete.
Am 25.Februar 2009 wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt.[1] Die Freiheitsstrafen von München, Landshut und Potsdam ergeben insgesamt 12 Jahre Haft.
In der Haft erstellte Mahler für andere Verfolgte einen Musterantrag Holocaustprozess. Diesen veröffentlichte er, anläßlich einer Presseerklärung zum Beschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes der BRD vom 4.November 2009 Jürgen Rieger betreffend, am 06.12.2009.
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[Bearbeiten] Leben
[Bearbeiten] Herkunft
Horst Mahler wurde am 23. Januar 1936 in Haynau (Schlesien) in eine gläubig-nationalsozialistische Familie geboren. Die Mutter flüchtete Anfang 1945 mit den drei Kindern nach Naumburg. Der Vater war Zahnarzt und zog nach seiner Rückkehr aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft mit der Familie nach Dessau-Roßlau. Nach dem Freitod des Vaters übersiedelte die Familie 1949 nach West-Berlin. Mahler war damals Mitglied der FDJ (Freie Deutsche Jugend).[2] In einem Gespräch mit einem israelischen Journalisten gab er an, daß er zu einem Achtel Jude sei.[3]
[Bearbeiten] Ausbildung
Nach Abschluss seiner Schulausbildung studierte Horst Mahler Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und erhielt während des Studiums ein Stipendium der angesehenen "Studienstiftung des deutschen Volkes". Vorübergehend war Mahler Mitglied in der schlagenden Verbindung Thuringia, bis er sich politisch der SPD anschloss und zum Leiter der Jungsozialistengruppe in Charlottenburg ernannt wurde. Wegen seiner Zugehörigkeit zum Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) schloss ihn die Partei später aus.
[Bearbeiten] Wirken
Nach dem Assessor-Examen arbeitete Mahler in einer der renommiertesten Berliner Anwaltspraxen und machte sich mit Erfolg als Anwalt selbstständig. Er spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. 1964 trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf, 1966 brachte er als erster deutscher Anwalt eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg durch. Seine Berliner Wirtschaftsklientel schmolz jedoch rasch zusammen, als Mahler mehr und mehr Mandanten aus der linken APO-Szene (APO = Außerparlamentarische Opposition) bekam. Er war Mitbegründer des ersten "Sozialistischen Anwaltskollektivs" und vertrat als APO-Anwalt die Kommunarden Rainer Langhans, Fritz Teufel und Beate Klarsfeld, aber auch den Sohn des damaligen Bundeskanzlers, Peter Brandt.
Den "Zentralen Ausschuss" der APO beriet Mahler als Mitglied juristisch und politisch. Seine Aktivitäten für die APO und sein Engagement gegen die „Springer-Presse“ und den Vietnam-Krieg brachten ihm in der Folge verschiedene standesrechtliche Verfahren ein. Wegen seiner Teilnahme an der spontanen Demonstration gegen den Springer-Verlag im Anschluss an das Attentat auf Rudi Dutschke Ostern 1968 versuchte die Staatsanwaltschaft vergeblich, ein Berufsverbot gegen Mahler durchzusetzen. Verurteilt wurde Mahler jedoch wegen seiner Anführerrolle zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 75.884,25 DM an das Verlagshaus Axel Springer.
1969 verteidigte Horst Mahler die Frankfurter Kaufhausbrandstifter Andreas Baader und Gudrun Ensslin, mit denen er kurze Zeit später die terroristische Rote-Armee-Fraktion (RAF) gründete und zur Geldbeschaffung einen Banküberfall plante. Im Juni 1970 flüchtete der Anwalt zusammen mit Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Astrid Proll und 20 RAF-Sympathisanten sowie dem am 14. Mai 1970 gewaltsam aus dem Gefängnis befreiten Anführer Andreas Baader nach Jordanien, um bei den Palästinensern eine dreimonatige „Guerilla“-Ausbildung für den "bewaffneten Kampf" zu absolvieren. Im Oktober 1970 wurde Mahler in Berlin-Charlottenburg verhaftet wegen seiner Beteiligung an der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader, bei der ein Justizbeamter lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte. Im Mai 1972 mangels Beweisen freigesprochen, blieb Mahler jedoch wegen weiterer Delikte in Haft und wurde im Februar 1973 "wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit Gründung einer kriminellen Vereinigung und Beteiligung an derselben" zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Im Zusammenhang mit der Baader-Entführung erhöhte sich das Gesamtstrafmaß bei einer weiteren Verhandlung im November 1994 auf 14 Jahre Freiheitsentzug. Mahlers Verteidiger in diesen Prozessen waren seine Kollegen aus dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund, Otto Schily, und aus dem Sozialistischen Anwaltskollektiv, Hans-Christian Ströbele. Im Juli 1974 wurde Mahler aus der Anwaltschaft ausgeschlossen.
Noch vor seiner Verurteilung und während seiner Haftzeit distanzierte sich Mahler mehrfach und entschieden von seiner terroristischen Vergangenheit. Deutlich wurde seine Haltung insbesondere im Frühjahr 1975, als er der RAF, die ihn und andere Gefangene im Austausch für den entführten Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz freipressen wollte, eine Absage erteilte. Seine Wandlung begründete Mahler 1977 in einem "Kursbuch"-Aufsatz mit einer "inneren Befreiung von der dogmatischen Revolutionstheorie des Marxismus-Leninismus". Als Verteidiger gewann Mahler 1978 den damaligen Juso-Vorsitzenden und späteren SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder. Im November 1978 erhielt Mahler erstmals Hafturlaub, im Juli 1979 wurde er in den offenen Strafvollzug überführt und im August 1980 nach zehn Jahren Haft entlassen. Das restliche Drittel seiner Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Mit Schröders Hilfe erstritt Horst Mahler auch seine Wiederzulassung als Anwalt. Im April 1988 konnte Mahler seine Kanzlei in Berlin wieder eröffnen und seine Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt fortsetzen. 1994 wurde Mahler wegen Beleidigung eines Staatsanwaltes vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 2.700 DM verurteilt. Gegen einen Strafbefehl über 12.000 DM hatte er zuvor Einspruch eingelegt.
Nachdem es lange Jahre relativ ruhig um den Berliner Anwalt gewesen war, rückte er durch ein ZEIT-Interview (2. Mai 1997), in dem er zu seiner Vergangenheit Stellung nahm, wieder ins Interesse der Öffentlichkeit. Angesprochen auf faschistische Strukturen innerhalb der RAF, erzählte Mahler von Auseinandersetzungen um die geplante "Liquidierung" des als Verräter geltenden RAF-Mitglieds Peter Homann im Sommer 1970 im jordanischen Palästinenserlager. Der Anschlag wurde vereitelt, die RAF-Mitglieder nach Deutschland zurückgeschickt. Die traumatischen Erlebnisse in Jordanien seien Ausgangspunkt für seine allmähliche Ablösung von der RAF gewesen, so Mahler.[4] In der Folge lieferten sich Horst Mahler auf der einen Seite und Peter Homann sowie Spiegel-Herausgeber Stefan Aust (Verfasser der RAF-Chronik "Der Baader-Meinhof-Komplex", 1984) auf der anderen Seite eine im SPIEGEL und der ZEIT ausgetragene Auseinandersetzung um verschiedene Lesarten der Gründungsgeschichte der RAF.
In den 1990er Jahren erregte Horst Mahler mit kritischen Publikationen und öffentlichen Auftritten bei Deutsch Nationalen für Aufmerksamkeit. Als Gegenmaßnahme zur "Überfremdungspolitik" der rot-grünen Regierungskoalition demonstrierte er gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und propagierte eine "nationale Sammlungsaktion". Er wurde Sprecher des rechtsnationalen "Bundes freier Bürger", gründete die Initiative "Ja zu Deutschland - Ja zur NPD" (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und wurde im August 2000 NPD-Mitglied. "Die Fremden sind das Salz in der Suppe. Aber wer mag schon versalzene Suppe", zitierte die Frankfurter Rundschau am 15. März 1999 Horst Mahler. Bei der Wandlung vom Links zu Rechts blieb Mahler seiner antijüdischen und antiamerikanischen Haltung treu. Er Etablierte sich als "Chefideologe des radikalsten Flügels der NPD" Propagierte die Süddeutsche Zeitung am 3. Januar 2001. Wegen seiner provokativen Äußerungen - Mahler hatte u. a. die standesrechtliche Erschießung von Drogenbesitzern gefordert - wurde er im Januar 2001 von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger ausgeschlossen. Seine Tätigkeit als Anwalt blieb davon unberührt.
Ab Februar 2001 vertrat Horst Mahler die NPD im Verbotsantrag der Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Als im Juli 2001 wegen des Verdachts der „Volksverhetzung“ Unterlagen in seiner Wohnung, seiner Kanzlei und in der NPD-Parteizentrale beschlagnahmt wurden, erstritt er die unverzügliche Rückgabe mit der Begründung, daß andernfalls das Verbotsverfahren gefährdet sei. Bei seiner Vertretung der NPD-Interessen kam Mahler zugute, daß einige vom Verfassungsschutz in die Partei eingeschleuste Spitzel Ende 2001 aufflogen und damit für das Gericht als Zeugen unbrauchbar wurden. Mahlers einstiger Kollege und Verteidiger Otto Schily (SPD), mittlerweile Bundesinnenminister, sah sich wegen der V-Mann-Affäre scharfer Kritik der Opposition ausgesetzt. Das Verbotsverfahren wurde im März 2003 schließlich eingestellt, weil nicht festgestellt werden konnte, inwieweit die V-Leute die Parteistruktur der NPD beeinflusst hatten. Kurze Zeit später erklärte Horst Mahler den Austritt aus der NPD, da er einer Partei, die "am Parlamentarismus ausgerichtet" sei, nicht mehr angehören wolle.[5]
Im Januar und im März 2003 hatte sich Mahler vor den Amtsgerichten Hamburg und Mainz wegen des Vorwurfs der Billigung von Straftaten zu verantworten, weil er in einer Fernsehsendung kurz nach den „Terroranschlägen vom 11. September 2001“ in den USA gesagt hatte, diese seien "rechtens" bzw. in Wahrheit eine Operation von Geheimdiensten gewesen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Im Juli 2003 wurde zudem wegen „Volksverhetzung“ Anklage gegen ihn in Berlin erhoben. Darüber hinaus verhängte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm gegen Horst Mahler ein Ausreiseverbot, nachdem Presseberichten zufolge, Mahler nach Auschwitz-Birkenau reisen wollte.[6]
[Bearbeiten] Medienmeldungen
5. Mai 2004: „Das Hamburger Landgericht verurteilt in zweiter Instanz den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler wegen öffentlicher Billigung der Terroranschläge in New York zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro.“
12. Januar 2005: Der mehrfach vorbestrafte Rechtsanwalt Horst Mahler wird vom Landgericht Berlin wegen „Volksverhetzung“ zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mahler kündigt Einspruch gegen das Urteil an. Gegen ihn laufen noch weitere Verfahren.
26. Januar 2006: Das zuständige Ordnungsamt stellt dem NPD-Anwalt Horst Mahler einen sechs Monate gültigen Reisebeschränkungsbescheid zu, um ihn daran zu hindern, an einer vom iranischen Außenministerium in Teheran veranstalteten "Holocaust-Konferenz" teilzunehmen.
23. November 2007: Wegen Zeigens des Hitler-Grußes wird der einschlägig vorbestrafte NPD-Anwalt Horst Mahler vom Amtsgericht Cottbus zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um Mahlers fünfte Verurteilung wegen Holocaust-Bezweiflung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
28. April 2008: Mahler wird wegen „Volksverhetzung“ und Beleidigung erneut verurteilt. Er erhält eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung, weil er in einem Gespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, den „Holocaust“ bezweifelt haben soll und seinen Gesprächspartner mit „Heil Hitler“ begrüßt hat.
25. Februar 2009: Mahler wird vom Landgericht München wegen „Volksverhetzung“ zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Gericht begründet die Höhe der Strafe mit der fehlenden Reue des Angeklagten und der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer. Mahler ist mehrfach einschlägig vorbestraft, er hatte zuletzt in einem Weltnetz-Video „den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet und zur Gewalt gegen Juden aufgestachelt“. Der Bundesgerichtshof lehnt Mahlers Revision am 10. August 2009 ab, womit das Urteil rechtskräftig wird.
11. März 2009: Das Landgericht Potsdam verurteilt Mahler wegen „Volksverhetzung“ in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
20. August 2009: Horst Mahler verliert seine Zulassung als Rechtsanwalt.
[Bearbeiten] RAF und Anwalt
Horst Mahler war „ein erfolgreicher Wirtschaftsanwalt gewesen, dem es als erstem deutschen Anwalt gelungen war, eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg durchzubringen. Doch dann hatte Mahler angefangen, immer mehr Mandanten aus dem Kreis der linken Ausserparlamentarischen Opposition (APO) zu verteidigen. Er wurde Mitbegründer des ersten «Sozialistischen Anwaltskollektivs», verteidigte die Kommunarden Teufel und Langhans und schliesslich die Kaufhaus-Brandstifter Ensslin und Baader — die späteren Hauptfiguren der ersten RAF-Generation. Mit ihnen floh Mahler 1970 nach Jordanien, wo man sich in einem palästinensischen Lager für den bewaffneten Kampf ausbilden liess. Hier war Mahler noch Linker und Antizionist, nach eigenem Bekunden aber noch nicht Antisemit: «Wir hatten ein Schuldgefühl gegenüber den Juden und waren peinlich berührt, als in Palästina, als wir da in diesem Lager der Fedajin waren, die Fedajin kamen mit Hitlerbildern und sagten: 'Guter Mann' . Das war für uns schwierig.» So erinnerte sich Mahler 2007 in einem Interview mit Michel Friedman an sein Schuldgefühl gegenüber den Juden — das sich dann aber später irgendwann verflüchtigte.”[7]
[Bearbeiten] Politische Positionen Mahlers
In Anbetracht der vielen ungesühnten Holocauste sagte Horst Mahler am Anfang seiner Holocaust-Studien im Focus 53/1998 „Der Holocaust ist weder unbegreiflich noch einmalig”. Darauf reagierte der Zentralrat der Juden in Deutschland damals schon mit einer klaren Anweisung an die deutsche Verfolgungsjustiz: „Die Verneinung der Einmaligkeit der Schoa ist historisch falsch, möglicherweise strafrechtlich relevant.”[8]
Während seiner Haftzeit im Jahre 2007 wegen angeblicher „Volksverhetzung”, wurde ihm die Aushändigung des „Großen Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte” verwehrt, „weil dadurch das Erreichen des Vollzugszieles gefährdet” sei. Es spiele „dabei keine Rolle, daß das Werk im Buchhandel frei erhältlich ist.”
[Bearbeiten] Interview Friedman-Mahler
Mahler verteidigte mehrfach das Bekenntnis zum Nationalsozialismus als Weltanschauung und als „Glaubensbekenntnis, das nicht strafbar sein könne. Der Deutsche Gruß sei Manifestation dieses Bekenntnisses.”[9]
Demzufolge begrüßte er Michel Friedman auch zu einem Interviewtermin mit den Worten:
- „Heil Hitler, Herr Friedman”
Nach Friedmans Ankündigung, daß dies eine Anzeige nach sich ziehen werde, antwortete Mahler:
- „Sehen sie, so 'frei' ist man in diesem Lande.”
Auszug aus dem Gespräch:
- Friedman: „Hat Hitler den Krieg begonnen?”
- Mahler: „Nein, er ist ihm aufgezwungen worden. Regelrecht und systematisch.”
- Friedman: „Aufgezwungen mag sein, aber begonnen hat er ihn, oder nicht? Also mit 'aufgezwungen' sagen Sie, wie es dazu kam, daß er den Krieg begonnen hat. Aber hat er den Krieg begonnen?”
- Mahler: „Wissen Sie, der Krieg als Schieß-Krieg hat begonnen mit den Massakern an Deutschen in Polen. Und das konnte kein Führer des Deutschen Reiches tatenlos ansehen. Und wenn er dann die völkerrechtlich gebotenen und erlaubten Mittel einsetzt, um dem Treiben ein Ende zu setzen, dann hat er legitim gehandelt.”[10]
[Bearbeiten] Der Potsdamer Prozeß
Am 8. Oktober 2008 begann vor dem Landgericht Potsdam ein erneuter Prozeß gegen Mahler. Für seine öffentlichen Meinungsäußerungen drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Am 11. März 2009 wurde Horst Mahler in Potsdam zu weiteren 5 Jahren Haft wegen seiner Meinungsäußerungen verurteilt.[11]
[Bearbeiten] Der Münchner Prozeß
Am 25. Februar 2009 wurde Horst Mahler vor dem dem Landgericht München II zu 6 Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als «die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte» bezeichnet. Vorgeworfen wurde ihm darüberhinaus die Verbreitung des Buches „Vorlesungen über den Holocaust” von Germar Rudolf auf CD-Rom.
In seiner Videobotschaft zum BRD-Schandurteil geht Horst Mahler davon aus:
- (...) daß die Ermordung von sechs Millionen Juden in der allgemein angenommenen Form nicht offenkundig sei. Er bezeichnete den Holocaust als „die größte Lüge der Weltgeschichte. (...) Das Ziel der Judenheit ist die Weltherrschaft durch die Errichtung der unantastbaren und absolut geschützten Holocaust-Religion.” Der BGH habe neben der Aufrechterhaltung der Rechtsprechung, „damit das Leben weitergeht”, im Kern den Auftrag der Fremdherrschaft, die Holocaust-Religion unter allen Umständen zu schützen, „koste es, was es wolle.” Als Linker war Mahler durchwegs holocaustgläubig. Dies änderte sich gemäß seiner Ausführungen erst, als er sich mit den Beweisen befaßte: „Es gibt diese Beweise nicht.” Mahler ist zuversichtlich, daß die Juden gegen die katholische Kirche scheitern werden. Die Niederlage der Judenheit sei unvermeidlich. „Der Sieg der Wahrheit ist sicherste Gewißheit” und „Sie (die Juden) verlieren jetzt die Macht über das Geld, dann werden sie auch die Macht über die Presse verlieren.” Mahler sieht in den Juden den heilsnotwendigen Satan, der durch die Durchsetzung der Wahrheit in der Welt erlöst werden wird. „Die Juden sind in höchstem Maße erlösungsbedürftig, und eines Tages werden sie uns dafür auch dankbar sein”, schließt Mahler. [12]
[Bearbeiten] Videobotschaften über die Prozesse
- Horst Mahler nach Beginn des großen Prozesses in Potsdam am 08.10.2008 (Video zum herunterladen), Netzseite
- Horst Mahler nach dem Prozeßtag am 15.10.2008 (Video zum herunterladen), Netzseite
- Horst Mahler nach dem Prozeßtag am 17.10.2008 (Video zum herunterladen), Netzseite
Im Film „Die kurzen Beine der heiligen Lüge” äußert sich Mahler zur Verhaftung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die auch als Tierschützerin zu Wort kommt, und zum Tabu des Nationalsozialismus als Alternative zu dem derzeit herrschenden BRD-System.
[Bearbeiten] Zitate
- „Altbundeskanzler Helmut Schmidt und Helmut Kohl versuchten während ihrer Amtszeit, der Überfremdung des Landes entgegenzuarbeiten. Beide sind jedoch von den USA darauf hingewiesen worden, daß die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht von dieser selbst, sondern durch die USA gesteuert werde, welche unter starkem Druck der Medien sich für die unbegrenzte Aufnahme Fremdrassiger einsetzen.” [13]
- „Wir wissen, was wir tun. Wir tun es trotzdem. Und das ist das, was den Feind letztlich wehrlos macht. Denn damit hat er nicht gerechnet.” [14]
- „Das Fremde ist das Salz in der Suppe - aber wer mag eine versalzene Suppe?”
- Februar 2009, Verurteilung zu sechs Jahren Haft für Horst Mahler: Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als «die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte» bezeichnet. [15] Er werde «nicht aufhören, gegen die Holocaust-Lüge anzukämpfen». [16]
- „Sie werden mich verurteilen, obwohl ich Beweise auf den Tisch lege, obwohl keine Offenkundigkeit vorliegt. Aber Sie werden es tun, und das wird Sie ihr ganzes Leben lang verfolgen.” - am 17. Februar 2009 in München
- „Der Jude ist ein Meister darin..., wie man zur Wahrheit findet..., und die Wahrheit negiert...” - am 12. Juli 2008 auf einer Tagung in Thüringen
[Bearbeiten] Video
Burschenschaftlicher Abend mit Horst Mahler im Jahre 1999 in Marburg
[Bearbeiten] Familie
Horst Mahler lebte lange Zeit im brandenburgischen Kleinmachnow bei Berlin, seit etwa 2007 in Ebersberg bei München.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Galerie
Horst Mahler im Gespräch mit dem jüdischen Funktionär Michel Friedman |
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Christian Ströbele, Horst Mahler, Otto Schily (Anfang 70er Jahre) |
Ursula Haverbeck-Wetzel mit Horst Mahler |
[Bearbeiten] Verweise
Bitte beachten Sie auch den Warnhinweis zu den aufgeführten Verweisen!
[Bearbeiten] Weltnetz
Das Gespräch Mahler-Friedman zum Nachlesen auf der Netzseite von vanityfair.de
(die Niederschrift entspricht nicht in jedem Falle dem Originalwortlaut, ebenso sind teilweise die Beiträge den Namen vertauscht zugeordnet):
Teil 1,
Teil 2
- voelkische-reichsbewegung.org
- recht-zur-verteidigung.org
- Termine, Fortgang, Berichte zum Prozeß 2008/2009 in Potsdam, *alternative Netzseite
- Die Scheinprozesse gegen Rechtsanwalt Horst Mahler
[Bearbeiten] Weiteres
- Staatsanwältin äußert Respekt vor Mahler! (24.07.08), altermedia.info
- Kommentar zum Potsdamer Urteil am 11. März 2009: Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Christoph Lange, betonte auf ddp-Anfrage: „Sollte der Anklagevertreter einen Anfangsverdacht bezüglich neuer Straftaten sehen, wird er reagieren. Ein Angeklagter dürfe vor Gericht nicht sagen, was er wolle.”, pr-indise.de
- Haftanschrift und Spendenkonto (März 2009), altermedia.info
- Brasilianische Solidaritätsseite
- Horst Mahler: Brief aus dem Gefängnis, 30. März 2009, altermedia.info
- Mahler scheitert mit Revisionsantrag vor Bundesgerichtshof, altermedia.info
[Bearbeiten] Videos
- Horst Mahler: Zur Lage der Nation (Video, 150MB)
- Das Interview Mahler-Friedman in der Videoversion zum Herunterladen mit Vorspann (Referenzversion zum Quellenbeleg dieser Seite)
- Voelkische-Reichsbewegung.org - Auf den Fersen der SATANISCHEN LUEGE - Vortrag Horst Mahler (315 MB, 2008, 97min, 720x400)
- „Die kurzen Beine der heiligen Lüge” komplett zum herunterladen (320MB!)
- Weltauferstehung - Vortrag von Horst Mahler (200MB), alternative zum herunterladen, Weltnetzseite
- Sylvia Stolz: Der Kampf der deutschen Jeanne d’Arc oder Die kurzen Beine der HEILIGEN LÜGE auf DVD (Artikel-Nr.: 168)
- Videos von und über Horst Mahler zum Herunterladen (Spiegel-Server)
[Bearbeiten] Audio
- Michel Friedman - Interview mit Horst Mahler und Sylvia Stolz in München zum Herunterladen in mp3-Format (Spiegel-Server)
[Bearbeiten] Schriften
- Horst Mahler: Zur heilsgeschichtlichen Lage des deutschen Reiches (PDF-Datei)
- Horst Mahler: Ehre - Wahrheit - Heimat, eine Programmschrift 2006 (PDF-Datei)
- Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung führt zur Antwort auf die Judenfrage (PDF-Datei)
- Der Aufstand für die Wahrheit begann auf der Wartburg, 2003 (PDF-Datei)
- Brief „an die Söhne des Bundes”, geschrieben in Kriegsgefangenschaft, August 2009 (PDF-Datei)
- „Deutsches Kolleg” mit Schriften von Horst Mahler (nach vorheriger Anmeldung über Post(ett)Deutsches-Kolleg.org), Alternativseite mit einer Vorschau der Texte
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ sueddeutsche.de: Horst Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt, 25. Februar 2009
- ↑ Internationales Biographisches Archiv 44/2003 vom 20. Oktober 2003 (ff)
- ↑ http://www.youtube.com/watch?v=mNbIfQ9jiHw&feature=related
- ↑ vgl. taz, 16. Juli 1997
- ↑ vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. März 2003
- ↑ vgl. Süddeutsche Zeitung, 26. Juli 2003
- ↑ Wie aus dem RAF-Gründer ein Nazi wurde
- ↑ Allgemeine Jüdische Wochenzeitung (Bonn) Anfang Januar 1999
- ↑ „Der Nationalsozialismus ist eine Weltanschauung. Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich. Also kann der Hitlergruß keine Straftat sein.”
- ↑ vgl.: Gespräch in der abrufbaren Video-Fassung mit Vorspann, ab 15min.55sec.-16min.30sec.
- ↑ Potsdam: Weitere 5 Jahre Haft für Horst Mahler!
- ↑ kreuz.net: 26. Februar 2009
- ↑ in seinem Plädoyer in Sachen Frank Rennicke vor der 38. Strafkammer des Landesgerichtes Stuttgart, 2002, Ns 6 Js 88’181/98.
- ↑ Videobericht: „Zur Lage der Nation”
- ↑ dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH: Sechs Jahre Haft für Horst Mahler, 25. Februar 2009
- ↑ Sechs Jahre für Horst Mahler wegen Volksverhetzung, weltexpress.info, 25. Februar 2009


