Humanmedizin

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Die Humanmedizin ist eine, am Menschen angewandte Heilkundedisziplin, welche in der BRD nur von zugelassenen Ärzten praktiziert werden darf. Eine Sonderform stellt die Zahnmedizin dar.

Die Humanmedizin befaßt sich insbesondere mit der Erhaltung und Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit. Bezüglich der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung, den daraus abgeleiteten Behandlungsanschauungen bzw. -leitlinien spielen allerdings auch wirtschaftliche, ideologische, religiöse oder andersgläubige Beweggründe eine nicht zu unterschätzende Rolle. Vor allem unterliegt die Humanmedizin einer erheblichen, tiefgreifenden Beeinflussung durch die Gesundheitspolitik der BRD. Das betrifft insbesondere die Ausbildung und Zulassung zum Arztberuf sowie die vom BRD-Bundestag und von den zuständigen Körperschaften des Öffentlichen Rechts erlassenen und einzuhaltenden Rechtsvorschriften, Auflagen und Bedingungen. [1][2]

Siehe auch

Fußnoten