Im Namen des Volkes

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Im Namen des Volkes ist die Eingangsformel der Urteile von BRD-Gerichten und ein wenig beachtetes, aber deutliches Zeichen der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk. Dies wird dadurch deutlich, daß diese Formel ohne fremdherrschaftlichen Willen nie Eingang in deutsche Gesetzestexte fand. Als eine der zahlreichen demokratischen Phrasen ist diese Formulierung Teil des abstrakten Unrechtssystems der ganzen westlichen Wertegemeinschaft. Die Floskel „Im Namen des Volkes“ ist eng verknüpft mit der Floskel der Allgemeinen Menschenrechte, die durch die Verfechter der NWO die Auflösung der Völker der Welt beschleunigen soll.

Bedeutung in der BRD

„Im Namen des Volkes“ soll dokumentieren, daß alle Staatsgewalt in der BRD vom Volke ausgeht (Art. 20 , Abs. 2, S. 1 GG). Daß sich in BRD-Urteilen der Wille des Volkes widerspiegelt ist nicht nötig, da BRD-Richter offiziell nur dem Gesetz unterworfen sind (Art. 97, Abs. 1 GG), welche wiederum in der BRD stets am Staatsvolk vorbei über die Abnicker des BRD-Bundestages beschlossen werden [1].

Historische Hintergründe

Jedes Rechtssystem ist an ein bestimmtes Staatsvolk gebunden, das in diesem Rechtssystem seinen Willen verkörpert sieht. Ebenso wie es keine Allgemeinen Menschenrechte gibt existiert keine Multikultur, sondern nur die Kultur, die das jeweils schöpferisch wirkende Volk in seinem angestammten Staatsgebiet schafft. Ebenso unterscheiden sich die Moralbegriffe der Weltvölker offensichtlich, da auch ethische Vorstellungen an den jeweiligen Kulturkreis gebunden sind. Ähnlich wie die sogenannten Allgemeinen Menschenrechte weltweit gleiche Rechte für alle Menschen postulieren macht die Formel „Im Namen des Volkes“ das rechtsbestimmende Staatsvolk austauschbar. So wird durch die BRD-Politiker offenbar der Versuch unternommen, sich durch uferlose Einbürgerungen Kulturfremder ein eigenes Volk zu schaffen (Umvolkung). Diese Formel wird, einmal mehr in Verdrehung der Tatsachen, als demokratische Errungenschaft gefeiert, obwohl nur konkretes und nicht abstraktes Recht überhaupt Recht darstellt.

Entwicklung der Formel

Bei der Betrachtung der Formeln wird deutlich, daß deutsches Recht stets die Formulierung vom Recht der eigenen Staatsbürger enthielt, während das Grundgesetz für die BRD vom Recht aller Menschen handelt (Art. 1, Abs. 1, Art. 3, Abs. 1 GG).

Preußen

(Königlicher Entwurf eines Verfassungs-Gesetzes für den preußischen Staat vom 20. Mai 1848)

§ 4 Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich.
§ 62 Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch die Gerichte ausgeübt… Die Urtheile werden im Namen des Königs ausgefertigt und vollstreckt.

Entwurf der Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat durch die Verfassungs-Kommission der preußischen verfassunggebenden Nationalversammlung Charte Waldeck vom 26. Juli 1848

§ 4 Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich.
Art. 81 Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs…ausgeübt.
Die Urtheile werden im Namen des Königs ausgefertigt und vollstreckt.

Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 5. Dezember 1848

Art. 4 Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich.
Art. 85 Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs…ausgeübt.
Die Urtheile werden im Namen des Königs ausgefertigt und vollstreckt.

Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850

Titel 2: Von den Rechten der Preußen
Art. 4 Alle Preußen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 86 Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs…ausgeübt.
Die Urtheile werden im Namen des Königs ausgefertigt und vollstreckt.

Deutsches Kaiserreich

Die Urteilsformel im Deutschen Kaiserreich lautete „Im Namen des Reiches“.

Die Verfassung des Deutsche Reiches vom 16. April 1871

Eingangsformel: Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben…

Erster Weltkrieg

Nachdem man dem Deutschen Volk nach dem Ersten Weltkrieg erstmals den Parlamentarismus nach westlichem Vorbild aufgezwungen hatte, wurde das staatstragende und rechtsetzende Volk erstmals in der deutschen Geschichte durch ein nicht genauer definiertes, allgemeines Volk ersetzt. Die Formeln lauteten wie folgt:

Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920

Art. 2 Träger der Staatsgewalt ist die Gesamtheit des Volkes.
Art. 8 Die Rechtspflege wird durch unabhängige, nur den Gesetzen unterworfene Gerichte ausgeübt. Die Urteile werden Im Namen des Volkes verkündet und vollstreckt.

Weimarer Verfassung vom 11. August 1919

Art. 1 Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Art 109 Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich[2].

Urteile im Nationalsozialismus

Urteile im Dritten Reich wurden Im Namen des Deutschen Volkes gesprochen, womit deutlich unterstrichen werden sollte, daß ausschließlich das Deutsche Volk die rechtsetzende Kraft im Reich war. Gleichzeitig wurden durch die Politik der Regierung des Reichskanzlers Adolf Hitler, im Gegensatz zur offiziellen BRD-Geschichtsfälschung, den im Reich befindlichen Minderheiten umfassende Schutzrechte eingeräumt, ohne daß diese jedoch einen Anteil am Staatswesen für sich beanspruchen konnten.

Situation in der BRD – Im Namen des (Deutschen) Volkes?

Da sich die BRD sowie ihr Unrechtsystem als „Gegenentwurf zum Nationalsozialismus[3] versteht und somit auch keinerlei eigene Identität für sich beansprucht zeichnen sich BRD-Richter in der Urteilsfindung überwiegend durch milde Bestrafungen für besonders niederträchtige Verbrecher orientalischer und allgemein ausländischer Herkunft aus, während Deutschen für nicht politisch korrekte Meinungsäußerungen schon rund 12 Jahre Haft zudiktiert werden (Horst Mahler). Gleichzeitig fördern BRD-Politiker den Ausbau des Anteils Kulturfremder am BRD-Verwaltungswesen. Türken in Gestalt von BRD-Staatsanwälten, BRD-Politikern und bei den Polizeikräften werden zunehmend gefördert. Kriminellen Aktivitäten des Linksextremismus wird zurückhaltend begegnet, da sie dem Ziel des Volkstodes der Deutschen nicht entgegenstehen; national gesinnte Deutsche werden von BRD-Politikern, die gemäß ihres Amtseides „Zum Wohle des Deutschen Volkes“ handeln sollen, und ihren willfährigen BRD-Juristen verfolgt und in Scheinverfahren abgeurteilt. Mit Philipp Rösler ist ein Ausländer bereits Vizekanzler der BRD, in Niedersachsen verlangte die türkische Sozialministerin Aygül Özkan eine ihrer ersten Amtshandlungen die Entfernung von Kreuzen aus den Unterrichtszimmern.

Nordrhein-Westfalen

In Duisburg arbeiten BRD-Türken in der Staatsanwaltschaft, um Handlungsmotivationen in Duisburg-Marxloh besser beurteilen zu können. In NRW ist die BRD-Türkin Zülfiye Kaykin in die Position einer Staatsekretärin aufgestiegen, gegen die seit März 2012 wegen Sozialbetruges ermittelt wird[4]. Nahezu abenteuerlich mutet daher an, daß in der britischen Besatzungszone dem Deutschen Volk eine Landesverfassung aufgezwungen wurde, die als Urteilsformel noch „Im Namen des Deutschen Volkes“ beinhaltet[5]. Diese Urteilsformel wird allerdings nur vom NRW-Verfassungsgerichtshof angewendet, was der Vorgabe widerspricht.

Verweise

Fußnoten

  1. Der BRD-Bundestag ist nicht das Parlament des Deutschen Volkes – Horst Mahler, Zur Lage der Nation
  2. Zumindest wurde hier in dem noch intakten Reich das Recht der Deutschen in den Vordergrund gestellt
  3. BVerfG, 4. November 2009 (1 BvR 2150/08)
  4. Der Spiegel 12. März 2012
  5. NRW-„Verfassung“ Artikel 72, Abs. 1: Gerichte sprechen Urteile im Namen des Deutschen Volkes.