Inquisition

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Die christliche Kirche herrschte über Jahrhunderte mittels Terrors – eines der Werkzeuge war die Inquisition

Die Inquisition (lat. Befragung, Verhör, Untersuchung), Inquisitio haereticae pravitatis, war in der römischen Kirche eine besondere kirchliche Institution, um Häretiker aufzuspüren und zu bestrafen. Sie erwies sich geschichtlich als ein Instrument des Terrors und des Massenmordes, eingesetzt von Christen gegen ihresgleichen und gegen Nichtchristen.

Unbestimmtes Delikt mit christlichem Bezug

Der Begriff der Häresie (griech. Irrglaube, Ketzerei) wurde im Verlauf der Geschichte des Christentums und der Kirche nie eindeutig bestimmt. Er umfaßte u. a. das Anzweifeln, Leugnen oder Bestreiten von Aussagen in alten, von Juden verfaßten religiösen Schriften oder kirchlicher Ansichten in Glaubensfragen, konnte aber auch auf Ungehorsam gegen Kircheninstitutionen, Zauberei usw. ausgedehnt werden.

Geschichte

Die alte katholische Kirche kannte zwar seit dem ausgehenden 4. Jahrhundert – nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war[1] – Zwangsmaßnahmen gegen Ketzerei, aber keine zur Aufspürung der Ketzer eingerichtete Behörde. Die eigentliche Inquisition ist erst in dem Kampf der katholischen Kirche gegen die großen volkstümlichen Sekten des 12. Jahrhunderts, die Bogomilen,[2] Albigenser, Katharer und die Waldenser erwachsen.

Einführung 1183

1183 verfügte Papst Lucius III. in Übereinstimmung mit Friedrich I. Barbarossa nicht nur die Verurteilung, sondern auch die Aufspürung der Häretiker und führte dadurch die bischöfliche Inquisition ein. Nach ihm ergriff Papst Innozenz III. einschneidende Maßregeln. Um 1199 sandte er zwei Zisterziensermönche als päpstliche Legaten mit weitgehenden Vollmachten zur Untersuchung der Katharer und Albigenser nach Südfrankreich, wozu auch die weltliche Macht aufgeboten wurde. Das Vierte Laterankonzil (1215) machte die Aufsuchung und Bestrafung der Ketzer zu einer Hauptaufgabe der Bischöfe.

Der Tod auf dem Scheiterhaufen als Strafe wurde 1224 eingeführt. Theologisch führte das kirchlicherseits für den Delinquenten angeblich gewünschte Seelenheil über den Teufel. Nach Auslegung des Neuen Testaments hielt die Kirchenbehörde es für das Richtige, einen Ketzer dem Satan zu übergeben, damit jener „geistlich“ gerettet würde. Man bezog sich auf 1. Kor. 5,4–5, wo es nach der Einheitsübersetzung heißt:

„Im Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir uns versammeln, ihr und mein Geist, und zusammen mit der Kraft Jesu, unseres Herrn, diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches, damit sein Geist am Tag des Herrn gerettet wird.“

Konzil von Toulouse (1229)

Das Konzil von Toulouse (1229) verschärfte die zuvor päpstlich gegebenen Bestimmungen noch. Die geheimen Zufluchtsstätten der Ketzer sollten erforscht und entdeckte Ketzer gefangengenommen werden. Wer einen Ketzer verbarg, wurde mit Verlust des Vermögens oder gar des Lebens bedroht. Der auf die Vorladung nicht Erscheinende oder Flüchtige galt als schuldig. Die Namen der Ankläger und Zeugen wurden den Angeklagten verheimlicht, Verteidigung war nicht zugelassen. Wenn der Angeklagte leugnete, wurde die Folter angewandt; das katholische Kirchenoberhaupt Innozenz IV. ordnete sie 1252 per Erlaß an. Schwor der Ketzer seinen Irrtum sofort ab, so kam er mit den kirchlichen Strafen davon. Die Strafen zerfielen in vier Klassen:

  • poenae comminatoriae, z. B. bedingungsweise Exkommunikation
  • poenae minores: gute Werke, wie Bußwallfahrten, Almosen, strenges Fasten
  • poenae infamantes: Prangerstehen, körperliche Züchtigungen
  • poenae maiores: Gütereinziehung, lebenslängliches Gefängnis oder Einmauerung, Feuertod

Über ketzerische Gegenden wurde das Interdikt verhängt. Die leiblichen Strafen, vor allem die Todesstrafe, überließ die Kirche der weltlichen Obrigkeit. Das christliche Begräbnis wurde schon im 12. Jahrhundert den Ketzern verweigert. Auch Tote wurden verdammt. Die Knochen Verstorbener, welche in den Ruch der Ketzerei gebracht worden waren, wurden ausgegraben und verbrannt, damit den nachträglich kirchlich Verdammten die Auferstehung verwehrt sein würde.

Abweichler werden öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt

Einzelne betroffene Länder

Papst Gregor IX. entzog die Inquisition der bischöflichen Jurisdiktion und bestellte 1232 in Deutschland, Aragonien und Österreich, 1233 in der Lombardei und in Südfrankreich die Dominikaner zu ständigen päpstlichen Inquisitoren. Auch Franziskaner wurden beauftragt. Seitdem war die Inquisition ein päpstliches Institut. Zunächst wirkte sie in Frankreich, besonders in Südfrankreich; erst seit dem 14. Jahrhundert verlor sie hier an Macht, und auch die Bemühungen zu ihrer Unterstützung unter Franz I. und Heinrich II. hatten wenig Erfolg, obgleich diese Könige einen außerordentlichen Gerichtshof, die sogenannte Chambre ardente, gegen die Ketzerei einsetzten. Franz II. übertrug 1559 dem Parlament das Amt der Glaubensrichter. So bestand die Inquisition in Frankreich bis 1772.

Länger hielt sie sich in Spanien. Papst Sixtus IV. übertrug die Stelle des Großinquisitors dem Dominikanerprior Thomas de Torquemada, der seine Tätigkeit 1481 in Sevilla begann und bis 1498 fortführte. Einer der bedeutendsten Inquisitoren, Peter von Arbues, wurde 1485 ermordet und von Pius IX. 1867 heiliggesprochen. 1808 wurde die Inquisition in Spanien aufgehoben, Ferdinand VII. stellte sie 1814 wieder her. 1834 wurde sie schließlich dauerhaft beendet. Von Spanien aus wurde die Inquisition auch in den amerikanischen Besitzungen eingeführt.

In den Niederlanden veranlaßte die Inquisition im 14. Jahrhundert die Losreißung dieser Provinzen. Nach Portugal kam sie 1557; sie bestand hier bis 1821. Im Reformationszeitalter erhielt sie in Italien von Papst Paul III. 1542 eine neue strengere Organisation als Sacra Congregatio Romana (Heiliges Offizium). Napoleon I. hob 1808 die Inquisition in Italien auf, Papst Pius VII. stellte sie 1814 wieder her, und erst 1859 wurde sie endgültig beseitigt.

In England hat sie, abgesehen von der Zeit des Kampfes gegen die Wiclifisten (um 1400) und der kurzen Regierungszeit der Bloody Mary (Maria I., auch Maria die Katholische oder Maria die Blutige genannt, Regierungszeit 1553–58) keine Bedeutung erlangt.

Deutschland

In den deutschen Landen wurde die Inquisition bald nach ihrer Gründung im 12. Jahrhundert eingeführt. 1227 setzte die Kirche den Prämonstratenser Konrad von Marburg als päpstlichen Inquisitor ein, der rigoros und erbarmungslos gegen angebliche Ketzer, besonders aus dem Adel, vorging. Papst Innozenz VIII. gab der Inquisition 1484 durch die Bulle Summis desiderantes eine größere Ausdehnung, wobei er das Hexenwesen als etwas Tatsächliches feierlich verkündete. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts verband sich in Deutschland die Inquisition mit der Hexenverfolgung. Innozenz’ VIII. Inquisitoren Heinrich Kramers und Jakob Sprenger veröffentlichten unter dem Titel „Hexenhammer“ (Malleus maleficarum) 1487 eine Darstellung des Inquisitionsverfahrens. Mit der Reformation verschwand die Inquisition aus Deutschland. Friedrich der Große verbot am 2. Juni 1740 endgültig Inquisitionsverfahren.

Der spanische Großinquisitor Thomas de Torquemada (1420–1498) schickte persönlich tausende Menschen auf den Scheiterhaufen[3]

Umwandlung in „Glaubenskongregation“ 1965

Die im Zuge der Gegenreformation 1542 von dem katholischen Kirchenoberhaupt [Paul III. errichtete Instanz für alle Glaubensgerichte, die Congregatio Romanae et universalis inquisitionis (Kongregation für römische und weltweite Inquisition, kurz: Sanctum Officium [lat. Heiliges Amt]) wurde erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1965) in die „Glaubenskongregation“ umgewandelt, womit stillschweigend die traditionelle Inquisition als Terror-, Mord- und Raubinstrument ausgedient hatte.

Der auch „Kongregation für die Glaubenslehre“ oder „Dikasterium für die Glaubenslehre“ genannten Zentralbehörde des Vatikans stand von 2012 bis Mitte 2017 der aus der BRD berufene Kardinal Gerhard Ludwig Müller vor; sein Vorgänger war Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. (reg. 2005–2013). Am 1. Juli 2017 gab das katholische Kirchenoberhaupt Franz den Posten einem Jesuiten, Luis Ladaria aus Spanien; Mitte September 2023 folgt der aus Argentinien kommende Bischof Víctor Manuel Fernández auf die Stelle.

Opferzahlen

Näheres und unbezweifelbares Zahlenmaterial über das Geschehen liegt nicht vor. Die Kirchenbehörden taten und tun alles, um die christliche Terrorgeschichte zu verdunkeln. So wurden, wie Horst Herrmann berichtet, bereits zwischen 1815 und 1817 in Paris mit Zustimmung des Kardinalstaatssekretärs Consalvi 4518 Bände mit Prozeßunterlagen der Inquisition unleserlich gemacht und Altpapierhändlern verkauft. 1870 verbrannte die päpstliche Polizei große Teile des Geheimarchivs, um keine belastenden Dokumente in die falschen Hände fallen zu lassen.[4]

Viele Lexika, wie das letzte gedruckte Großlexikon in deutscher Sprache, die Brockhaus Enzyklopädie, deren Ausführungen allgemein als zitierfähig angesehen werden, unterschlagen aufgrund ausgeprägter Kirchenhörigkeit unter anderem alle Opferzahlen.[5] Dort wird auch der sehr bedeutsame Umstand verheimlicht, daß es gegen Ketzeranklagen keine Verteidigungsmöglichkeit gab – was unterschwellig nahelegt, es habe sich beim Inquisitionsverfahren mehr oder weniger um einen regulären Prozeßablauf gehandelt.

Gunnar Heinsohn, der zur Völkermordthematik publiziert hat, vermerkt für die Zeit von 1481 bis 1800, daß in Spanien infolge von Sprüchen von Inquisitionstribunalen etwa 2000, in Portugal (zwischen 1540 und 1775) etwa 1100 Personen hingerichtet worden seien. Die Gesamtverbrennungszahl der spanischen Inquisition beziffert er auf etwa 31.000 Opfer; mit weniger schweren Strafen seien 270.000 Angeklagte davongekommen.

Sprüche von Inquisitonstribunalen führten nach Heinsohns Angaben in der Zeit zwischen 1360 und 1700 direkt zur Verbrennung von 30.000 Menschen für Hexerei, darunter viele Männer, deren Vermögen oft der wahre Grund für Hexereivorwürfe war und welches die Inquisitionsbehörde regelmäßig einzog und der Kirche zuführte. Mindestens 30.000 weitere Personen wurden durch indirekte Beteiligung kirchlicher Einrichtungen von weltlichen Gerichten für Hexerei getötet. Insgesamt bestraft für Hexerei wurden zwischen 100.000 und 120.000 Angeklagte.

In den Spanischen Niederlanden tat sich beim Betrieb der Inquisition besonders der Herzog von Alba hervor. Die bei Protestanten verbreitete Nichtanerkennung der Hostie als anzubetendes Opferfleisch des Jesus[6] bedeutete den sicheren Tod. Alba selbst hat nach Heinsohns Ausführungen berichtet, daß zwischen 1567 und 1573 18.000 Niederländer von der Inquisition umgebracht wurden.[7]

Andere Quellen nennen insbesondere hinsichtlich der Hexenverfolgung weit höhere Zahlen: So sollen zwischen 1590 und 1680 allein in deutschen Landen etwa 100.000 Personen für Hexerei verbrannt worden sein.[8]

Begriff und geschichtliche Erscheinung des Inqusitionsprozesses

Kritische Historiker und Publizisten[9] wenden gegen die in allen historischen Darstellungen verwendeten Begriffe Inquisitionsprozeß – und Hexenprozeß – ein, daß sie die Vorstellung eines zwar altertümlichen, aber doch in irgendeiner Form rechtsförmlichen (Straf-)Verfahrens hervorrufen. Hieraus leite sich die weitere Vorstellung ab, daß die Verfahren nach dem seinerzeitigen Glaubensverständnis und den Zeitumständen nun einmal bzw. bedauerlicherweise viele „Fehlurteile“ hervorgebracht hätten und es aus mancherlei Irrtum und Übereifer der Kirchenbehörde zu diversen Mißbräuchen gekommen sei.

Die Begrifflichkeit verdeckt in der Tat, daß die Inquisition in den „Prozessen“ keine Verteidigung zuließ, der Beschuldigte weder selbst, noch durch Zeugen, noch durch Fürsprecher seine Unschuld „beweisen“ konnte, daß ihm nicht gesagt wurde, wer ihn beschuldigte und wer die Zeugen gegen ihn waren. Die Formen und langen Zeiträume, in denen mit den Verfahren angeblich Hexerei und Ketzerei aus Glaubensgründen ausgeschaltet werden sollten, lassen nicht auf grobe Justizirrtümer bzw. eine Fehlentwicklung schließen: Es handelte sich der Sache nach vielmehr um ein von Priestern über sieben Jahrhunderte betriebenes, christlich inspiriertes und beständig perfektioniertes System der willkürlichen Beschuldigung, Verfolgung, Terrorisierung, Beraubung und Ermordung von Mitmenschen, ausgelegt auf die Befriedigung letzter perverser Folter- und Machtgelüste der Kleriker, vollzogen als Farce eines rechtlichen Verfahrens.

Siehe auch

Literatur

  • Karlheinz Deschner:
    • Abermals krähte der Hahn. Eine kritische Kirchengeschichte. Günther, Stuttgart 1962; aktuelle Neuausgabe: Edition Enfer in der Akzente Versandbuchhandlung, Lahnstein 2010, ISBN 978-3-941960-06-0, darin das Vierte Buch, 3. Teil, 3. Kapitel („Der Kampf gegen die Ketzer“)
    • Kriminalgeschichte des Christentums, 10 Bde., 1986–2013; besonders Band 7. Das 13. und 14. Jahrhundert. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2002, ISBN 3498013203
  • Horst Herrmann:
    • Ketzer in Deutschland, Kiwi Bibliothek, 2016, ISBN 978-3-462-40001-4 [Neuauflage, Erstveröffentlichung 1982; 338 S.]
    • Die Folter. Eine Enzyklopädie des Grauens. Eichborn, Frankfurt 2004, ISBN 3-8218-3951-1
    • Sex & Folter in der Kirche. 2000 Jahre Folter im Namen Gottes, Orbis, München 1998
  • Artgemeinschaft – GGG (Hg.): Hexenwahn und Hexenprozesse, o. J. [64 S.]
  • Michael Baigent / Richard Leigh: Die Schreckensherrschaft der Inquisition. Als die Kirche Gott verriet. Aus dem Englischen von Andrea Kamphuis; Marix-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-937715-50-9 [397 S., zahlreiche Abbildungen]
  • Flade: Das Römische Inquisitionsverfahren in Deutschland bis zu den Hexenprozessen (1902)
  • Richard Schmidt:[10] Die Herkunft des Inquisitionsprozesses (1902)
  • Balthasar Kaltner: Konrad von Marburg und die Inquisition in Deutschland (1882), (PDF-Datei)
  • Mathilde Ludendorff / Walter Löhde: Christliche Grausamkeit an Deutschen Frauen, Ludendorffs Verlag, München 1936 [19 S.]

Fußnoten

  1. Am 27. Februar 380 unterzeichnete der oströmische Kaiser Theodosius I. (347–395) in Thessaloniki ein Dekret, mit dem das Christentum zur Staatsreligion erklärt und die Ausübung heidnischer Kulte unter Strafe gestellt wurde.
  2. Anhänger Bogomils, eines bulgarischen Mönchs im 10. Jahrhundert, der eine eigene, nicht kirchenfromme Variante judäochristlicher Ansichten entwickelt hatte
  3. Und fast 100.000 auf die Galeeren, schrieb Horst Herrmann: Sex & Folter in der Kirche. 2000 Jahre Folter im Namen Gottes (1998), S. 222
  4. Horst Herrmann: Sex & Folter in der Kirche. 2000 Jahre Folter im Namen Gottes (1998), S. 223
  5. Beispiel Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden, 19. Aufl., 1986 ff., Stichwort Inquisition. Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  6. Ausführlich zum rituellen Kannibalismus des Abendmahls als Kern des christlichen Kults Carsten Frerk und Michael Schmidt-Salomon: Die Kirche im Kopf (2007), Stichwort Kannibalismus (S. 189–191)
  7. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, Reinbek bei Hamburg 1998, S. 185 f. Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  8. Das Lexikon des 20. Jahrhunderts, hrsg. vom Verlag für Wissen und Bildung, 6 Bde., 1966, Stichwort Hexe (Bd. 3, S. 114)
  9. Wie Karlheinz Deschner oder Horst Herrmann in den u. g. Werken
  10. Richard Schmidt (1862–1944), deutscher Rechtswissenschaftler