Internierungslager

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Internierungslager sind weitgehend geschlossene Einrichtungen, in denen Menschen in großer Anzahl üblicherweise unfreiwillig zum Zwecke des Strafvollzuges oder der Erziehung vorübergehend oder dauerhaft isoliert werden. In derartigen, mit Konzentrationslagern vergleichbaren Massenlagern werden vor allem Kriminelle, politische Feinde eines Staates sowie während Kriegszeiten Kriegsgefangene interniert bzw. inhaftiert.

Als strafwürdig erachtete Personen gelangen in der Regel über administrative Verwaltungsakte und Haftprüfungen, mit Gerichtsurteil, die Möglichkeit einer Rechtsvertretung, Verteidigung und/oder des Widerspruchs in Haftanstalten. Allerdings geraten insbesondere in Kriegszeiten gehäuft politisch Andersdenkende, politische Widerständler und sonstige von Staats wegen unerwünschte Personen regelmäßig ohne Gewährleistung von Rechtsmitteln wie z. B. Widerspruchsmöglichkeiten auf stark vereinfachtem, unbürokratischen Wege zur schnellen und wirksamen Ausschaltung in derartige Isolationshaftanstalten. In Zeiten des Waffenstillstands wird diese Praxis auch in besetzten, fremdbestimmten Staaten ausgeübt.

Geschichte

Zuerst wurde diese Form der Internierung von England in den Burenlagern angewendet, in denen rund 27.000 Frauen und Kinder an Hunger, Entkräftung und Krankheit starben. Internierungslager, in denen der Tod der Insassen planmäßig in Kauf genommen wird, nennt man Vernichtungslager.

Deutsche Internierungslager

In Deutschland wurden Internierungslager zur Internierung von straf- oder erziehungsbedürftigen Personen oft als Arbeitslager genutzt. Derartige Lager wurden auch als Arbeitserziehungslager (AEL) oder Arbeitszuchtlager (AZL) bezeichnet.

Betroffene Personengruppen

Nach den jüdischen Kriegserklärungen konnten in Deutschland Juden als Angehörige einer feindlichen Gruppe interniert werden. Darüber hinaus konnten straffällig gewordene Menschen in sogenannte Schutzhaft eingewiesen werden.

Internierungslager in den VSA

In den VSA wurden während des Zweiten Weltkrieges Staatsbürger japanischer Abstammung und Deutsch-Amerikaner, Mexikaner und Italiener interniert.

Nachdem 1941 der Krieg erklärt worden war, wurden deutsche Einwanderer, auch völlig unpolitische und unbescholtene, insbesondere die 300.000 Deutschen, davon 120.000, welche einen deutschen Paß hatten, von der Bundespolizei FBI mit Hausdurchsuchungen überrascht. Der Einwanderer Fritz Kuhn, der seit 1939 versuchte, den Nationalsozialismus auch in den VSA publik zu machen, war einer der ersten. Die gesetzliche Grundlage bildete der „Enemy Alien Act“. Etwa 11.000 landeten als feindliche Ausländer in Internierungslagern. Ein Lager, „Ellis Island“ lag vor Manhattan, Neu York. Das Vorzeigelager „Crystal City“ in Texas mit Tausenden von Internierten war wie ein kleiner Ort eingerichtet, es gab sogar ein Schwimmbad. Internierte wurden teilweise gegen amerikanische Kriegsgefangene ausgetauscht und mit dem Schiff „Gripsholm“ nach Europa gebracht. Nachdem es bei Kriegsende keinen Friedensvertrag gegeben hatte, wollte Trumann die Internierten im Januar 1946 abschieben. Die letzten wurden im Sommer 1948 freigelassen.

Quelle: „Nazi wider Willen“ – Film von Michaela Kirst

Internierungslager in England

In Großbritannien wurden geflohene Juden und auch Kommunisten interniert.

Internierungslager nach 1945 in Deutschland

Die alliierten Besatzer richteten aufgrund gemeinsamer Vereinbarungen in allen Besatzungszonen Internierungslager ein. Zu diesem Zweck wurden etliche vormals bestehende deutsche Konzentrationslager umfunktioniert, so beispielsweise das Konzentrationslager Dachau, welches fortan Internierungslager Dachau genannt wurde. Mit dem Willkürinstrument eines sogenannten „automatic arrest“ waren die Besatzungsoffiziere von ihren Militärregierungen befugt worden, zahlreiche, angeblich als gefährlich einzustufende Personengruppen anhand eines von der obersten westalliierten Militärbehörde SHAEF herausgegebenen Kriterienkataloges (Arrest Categories Handbook) ohne vorhergehende Einzelprüfung vorübergehend oder dauerhaft zu internieren.

Im Zuge der sogenannten Entnazifizierung wurden mutmaßliche Nationalsozialisten und als Kriegsverbrecher Verdächtigte, aber auch in großer Anzahl willkürlich Verdächtigte[1], ohne Gerichtsurteil in solchen Lagern festgehalten.

Die ab 1945 von der sowjetischen Militäradministration in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eingerichteten Internierungslager wurden Speziallager genannt. Diese Lager wurden in der ursprünglichen Form von der DDR bis ca. 1950 weiterbetrieben.

In den Lagern wurden zahlreiche politisch Andersdenkende sowie sonstige unschuldige Personen gefangengehalten, gepeinigt und gefoltert, wobei es auch zu zahlreichen Todesfällen kam.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Polnische Konzentrationslager

Siehe auch

Fußnoten

  1. Peter Reif-Spirek/Bodo Ritscher (Hg.): Speziallager in der SBZ, Berlin, Ch. Links Verlag 1999, ISBN 3861531933