Investiturstreit

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Der Investiturstreit war ein Konflikt zwischen den deutschen Königtum und dem Papsttum, vom Tode Heinrichs III. bis Heinrich V. (1056-1125). Dabei ging es vordergründig um die Einsetzung von Bischöfen und Reichsäbten (Investitur), hintergründig um die Machtverteilung zwischen dem König und seiner Eigenkirche/Reichskirche und dem Papst.

Im Vorfeld

Seit Otto I. gehörte eine enge Verflechtung von Königtum und Reichskirche durch Bischöfe mit weltlichen Herrschaftsrechten zu den wichtigsten Stützen des Königtums im Rahmen der Reichsverfassung. Mit der Ausbreitung der Reformgedanken des 910 gegründeten burgundischen Klosters Cluny wurde die königliche Investiturpraxis immer stärker angegriffen. Cluny stellte schon eine anti-eigenkirchliche Neuerung dar. Der stiftende Herzog bestimmte nur den ersten Abt und gliederte das Kloster seiner weltlichen Gewalt aus. Das Burgund mit seinen Reformklöstern 1034 unter Konrad II. zum Deutschen Reich kam und unter dessen Sohn Heinrich III. mit dem Reichskirchensystem in Kontakt geriet brachte dank eines den römischen Adelsparteien ausgelieferten schwachen Papsttums noch nicht den großen überregionalen Konflikt. Unter dem noch unmündigen Heinrich IV. nahm das Papsttum Abstand vom deutschen Reichskirchensystem. Der neue Papst war Lothringer, die neue Wahlordnung bestimmte das Kardinalkollegium zur Papstwahl und die Kopfbedeckung des Papstes, die Tiara, erhielt den zweiten Kronreif.

Der Streit

Mailand, in der Lombardei gelegen, hatte auf Adelsebene ein Bündnis mit dem römischen Adel gegen den Papst. Mit dabei waren die der Reichskirche zugeneigten lombardischen Bischöfe und der Mailänder Erzbischof. Das einfache Volk Mailands schloß hingegen ein Bündnis mit dem Papst gegen seine adligen Herren. Schon zur Papstwahl 1061 suchten Adel und Bischöfe das Reich zur Einsetzung eines neuen Papstes zu bewegen. Eine Spaltung unter den Fürsten des Reiches verhinderte dergleichen. Der Investiturstreit brach durch die Einsetzung des königlichen Kaplans T[h]edald zum Erzbischof von Mailand durch Heinrich IV. 1075 aus. Auf die Angriffe Papst Gregors VII. Ende 1075 reagierte König Heinrich IV. auf dem Wormser (National-)Konzil/Reichstag am 24. Januar 1076 mit der Aufforderung an den Papst zurückzutreten. Im Gegenzug sprach der Papst auf der Fastensynode am 14. Februar 1076 den Bann über Heinrich IV., dem er damit die Leitung des Reiches verbot und dessen Untertanen er vom Treueid entpflichtete. Von dem Bann löste sich der König durch den Gang nach Canossa am 28. Januar 1077. In dem Thronstreit zwischen Heinrich und dem Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden (15. März 1077) suchte Gregor VII. eine Schiedsrichterrolle zu übernehmen. Trotz der Unterstützung einiger Fürsten, die ihn zu einem Reichstag nach Augsburg einladen wollten, mißlang dieser Versuch der Einmischung. Ein 1078 erlassenes allgemeines Investiturverbot wurde wiederholt und auf die Niederkirchen ausgedehnt. Auf der Synode in Brixen am 25. Juni 1080 wurde der Erzbischof Wibert von Ravenna als Clemens III. zum Gegenpapst gewählt. Auch Papst Urban II. wiederholte auf der Synode zu Clermont in November 1095 das Investiturverbot, untersagte darüber hinaus den Lehnseid (homagium) der Kleriker gegenüber dem König und anderen Laien. Nach dem Tod des Gegenpapstes Clemens III. 1100 und der erzwungenen Abdankung Heinrichs IV. 1105/06 ging es nur noch um die Investiturfrage.

Lösung und Folgen

Durch die ausgearbeitete Scheidung von geistlichem Amt (spiritualia) und den mit damit verbundenen weltlichen Rechten (temporalia) war die Lösung des Investiturstreits vorbereitet worden. Der König sollte bei der Investitur auf die geistlichen Symbole Ring und Stab verzichteten. Auf dieser Basis gelangten in Frankreich 1104 und England (Konkordat von Westminster 1107) Ausgleiche. Unter Papst Calixtus II. (1119-1124) kam es zu einer Annäherung, die durch Vermittlung von zwölf deutschen Fürsten im mit zwölf Vertretern der der Kurie ausgehandelten Wormser Konkordat vom 23. September 1122 mündete. Im zweiteiligen Konkordat verzichtete Heinrich V. auf die Investitur mit Ring und Stab, während die Kirchen in Reich die Anwesenheit (praesentia) des Königs und die Verleihung der Regalien mit dem königlich-weltlichen Symbol des Szepters vor der Weihe vorgeschrieben bekamen. In Burgund und Italien erfolgte die Investitur nach der Weihe. In Folge des Investiturstreits wurden die Bischöfe der Reichskirche zu geistlichen Fürsten. Im Wettstreit mit den weltlichen Fürsten formten sie eigene Territorien. Hier ist ein wichtiger Faktor zur Territorialisierung Deutschlands zu finden.

Literatur

  • Blumenthal, Uta-Renate: Der Investiturstreit. 1982.
  • Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler, Vol. 5. cols 479-482.
  • Rosenberg, Alfred (Hg.): Handbuch der Romfrage. 1940. Band 1.