Inzest

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Inzest oder Blutschande (von lat.: incestum „Unzucht“, „Blutschande“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt. Blutschande wird zuweilen auch als Synonym für „Rassenschande“ verwendet.

Geschichte

Traditionell ist die Ehe zwischen Blutsverwandten im vorderen wie hinteren Asien stark verbreitet. In Indien etwa heiratet ein Onkel oft seine Nichte, in der Türkei, im Iran und den arabischen Staaten ist dagegen die Konstellation Vetter und Base häufiger. Dies wird dort auch religiös begründet. So sind Ehen zwischen Verwandten im Koran oft beschrieben und prägen die zeitgenössischen Darstellungen Mohammeds. Die Bibel hingegen geißelt derlei Verbindungen schon im 3. Buch Mose, Kapitel 18. „Niemand von euch darf sich einer Blutsverwandten nähern, um ihre Scham zu entblößen“, steht dort in Vers 6 – was europäische Hochadelige (die „Verteidiger des Glaubens“) jahrhundertelang nicht davon abhalten konnte, ihre Vettern oder Basen zu heiraten, was einen nicht unerheblichen Anteil am endgültigen Niedergang des aristokratischen Prinzips hatte.

Verboten ist die Ehe zwischen Blutsverwandten anders als in den meisten US-Bundesstaaten in der Bundesrepublik Deutschland und dem restlichen Europa heute auch nicht – wohl aber geächtet. Neben Tradition und Religion sind es die praktischen Lebensverhältnisse, die Ehen zwischen Verwandten fördern.[1]

Immer mehr Kinder im Berliner Stadtteil Neukölln kommen mit angeborenen Behinderungen zur Welt. Als Grund wird Inzest vermutet. Die Ehe (Zwangsehe, arrangierte Ehe) zwischen Verwandten unter türkischen und arabischen Zuwanderern wird in der Veröffentlichten Meinung der BRD nahezu gar nicht thematisiert, sondern gilt, nicht nur bei den Grünen[2][3][4] und der Piratenpartei,[5] als „Kulturelle Bereicherung“.[6]

Deutscher „Ethikrat“ will Inzest legalisieren

Nachdem 2008 das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, daß der Inzestparagraph unzweifelhaft nicht verfassungswidrig sei, und nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 diese grundlegende Klarstellung seinerseits bestätigt hatte, nehmen die linken Zersetzer und Prediger der Widernatur nun erneut Anlauf gegen die sittliche Ordnung: Im September 2014 erklärte der „Deutsche Ethikrat“ mehrheitlich, die Bestimmung, die den Inzest strafrechtlich ahndet, sei „irrational“ und nicht länger haltbar, weil ja auch – nach geltendem Recht – eine bereits vorliegende Behinderung bei keinem Menschen ein Beischlaf-Verbot oder gar ein Ehe-Verbot begründe.

Die genetische Schädigung des Nachwuchses durch Inzest wird in den zahlreichen politisch-korrekten Kommentaren stets gleichlautend als „Gefahr“ bezeichnet (obwohl es sich um eine biologische Regelmäßigkeit und eben keine bloße Gefahr handelt), alle Voten gegen den Inzest werden damit in eine Ecke mit zimperlich-lebensfremder Risikoscheu weggeschoben und als lächerlich-rückwärtsgewandte Einstellung versimpelt.[7]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Die Welt, 25. Februar 2007: Inzest: Wenn der Cousin mit der Cousine schläft
  2. vgl. BILD, 13. April 2012: Grünen-Politiker will Inzest erlauben – Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele fordert: Geschwister-Sex muss erlaubt sein!
  3. vgl. jungefreiheit.de, 13. April 2012: Sexuelle Beziehungen innerhalb der Familie sollen nach dem Willen der Grünen-Jugend legalisiert werden. Ihr Vorhaben, etwa den Sex zwischen Eltern und ihren Kindern zu erlauben, rechtfertige die Jugendorganisation mit angeblich überholten und „altbackenen Moralvorstellungen“ der Deutschen. „Das Inzestverbot in Deutschland ist ein krasser staatlicher Eingriff in die Privatsphäre und die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen“. Der Bundesvorstand der Grünen-Organisation kritisierte zudem, die Moralvorstellungen der Bevölkerung rechtfertige keine Bestrafung von Menschen. Mit Blick auf die schweren Behinderungen von Kindern aus Inzestbeziehungen heißt es, den Staat habe die „Reinheit des Erbgutes der Bevölkerung“ nicht zu kümmern. Aus diesem Grund forderte die Grüne-Jugend alle „selbstbestimmten Liebespartnerschaften“ zu erlauben.
  4. vgl. kopp-verlag.de, 13. April 2012: Verwandten-Ehen verboten? In Deutschland sind sie längst Realität
  5. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im April 2012 eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen. Die Piratenpartei unterstützt seit 2010 mehrheitlich die Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB. Anita Möllering, Pressesprecherin der PIRATEN, erklärt: »Mit der strafrechtlichen Verfolgung des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zweier erwachsener Menschen wird ganz grundlegend in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingegriffen. Wir lehnen solche Eingriffe als Partei ab.« Strafverteidiger Udo Vetter spricht sich ... gegen eugenische Argumente aufgrund des höheren Risikos von Erbschäden aus: »[…] das Risiko [ist] auch nicht dramatisch höher, als wenn Frauen über 40 schwanger werden. Oder wenn Behinderte miteinander Kinder zeugen. Wenn es um mehr als Moral ginge, müsste auch diesen Bevölkerungsgruppen Geschlechtsverkehr verboten werden – auf diesen Gedanken kommt aber zum Glück niemand.«
  6. vgl. Udo Ulfkotte, 15. Oktober 2010: Generation doof: Tabu-Thema importierte Inzucht
  7. Ethikrat für Abschaffung des Inzest-Verbots