Jagdrecht

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Gesellschaftsjagd auf Schwarzwild bzw. Wildschweine (als Schalenwild Hochwild) in Südtirol

Mit dem Begriff Jagdrecht werden zwei verschiedene Sachverhalte beschrieben. Einmal umfaßt der Begriff als objektives Recht alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Andererseits wird auch das subjektive Recht zum Jagen als Jagdrecht bezeichnet.

Hoch- und Niederwild

Zum Hochwild zählt nach Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs, Kranich oder Fasan dazu. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).

Das Recht zum Jagen ab dem Mittelalter

Bis ins Mittelalter wurde die Jagd, auch Waidwerk immer mehr zum Privileg des Adels sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung zwischen „hoher Jagd“ – der dem Adel vorbehaltenen Jagd auf Hochwild – und „niederer Jagd“ (für den niederen Klerus etc. oder als Bürgerjagd) auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild sowie Rehwild, das als einzige Schalenwildart dem Niederwild angehört. Bezirke, in denen der König oder ein anderer Fürst das Jagdrecht für sich alleine beanspruchte, wurden als Wildbann bezeichnet.

„Die Jagd war im Mittelalter weit mehr als ein weidmännisches Ereignis. Sie hatte wichtige gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Funktionen. Seit dem Hochmittelalter gehörte die Jagd neben dem Turnier und den Formen höfischer Feste zu den zentralen Elementen der höfisch- ritterlichen Kultur. Im Frühmittelalter diente die Jagd noch der Existenzsicherung, der Kreis der Jagdberechtigten war dementsprechend zunächst nicht beschränkt. Doch schon früh bauten der König und der Adel ihre Herrschaft in diesem Bereich aus; die Jagdmöglichkeiten der bäuerlichen Bevölkerung wurden eingeengt. Mit der Stärkung der Landesherrschaften ging im Hochmittelalter das Wildbannrecht an die Landesherren über, die es zum Ausbau ihrer Territorien und zur Festigung ihres Jagdrechts nutzten. Im späten Mittelalter wurden die Reste des bäuerlichen Jagdrechts zurückgedrängt. Die Jagd war zu einem adeligen Privileg geworden.“[1]

In dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ab dem 15. Jahrhundert kam das „Eingestellte Jagen“ auf, eine Art Treib- bzw. Gesellschaftsjagd, bei der wochenlang viele Tiere im Frondienst zusammengetrieben wurden. Diese wurden dann vom fürstlichen Jagdherren alleine oder in großer Gesellschaft getötet. Im 18. Jahrhundert wurde aus Frankreich die „Parforcejagd“ eingeführt: eine Meute Hunde verfolgt ein einzelnes, ausgesuchtes Stück Wild und wird von berittenen Jägern begleitet.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Vgl.: Jagd und höfische Kultur im Mittelalter von Prof. Dr. Werner Rösener, Vandenhoeck & Ruprecht (1997)