Weidemann, Johannes

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Johannes Weidemann

Johannes Weidemann (* 15. August 1897 in Pförden; † ? ) war ein Oberbürgermeister (Halle), Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Gemeindetages.

[Bearbeiten] Leben

Geboren wurde er am 15. August 1897 in Pförden aus altem Bauerngeschlecht, meldete sich Johannes Weidemann nach bestandenen Abituentenexamen als noch nicht 18 jähriger Kriegsfreiwilliger und nahm mit der badischen Gebirgsbatterie 16 an den Feldzügen in Frankreich, Rumänien und Mazedonien teil. Er erhielt das Eiserne Kreuz II. Klasse und das bulgarische Tapferkeitskreuz. Nach Kriegsende studierte er in Marburg und Berlin Rechts- und Staatswissenschaften, Philosophie und aus besonderer Neigung Kunstgeschichte. 1922 promovierte er zum Doktor der Staatswissenschaften, 1923 legte er die erste juristische Prüfung ab und holte sich auch den Doktorhut der Rechtswissenschaft. 1926 machte er sein Assessor und ließ sich, nachdem er mehrere Monate höchster Richter an der großen Strafkammer in Kassel gewesen war, als Rechtsanwalt nieder. Trotz starker beruflicher Inanspruchnahme widmete er sich in steigendem Maße der Arbeit in der NSDAP, der er schon frühzeitig beigetreten war. Im Herbst 1931 wurde er zum Gauorganisationsleiter II des Gaus Hessen-Nassau-Nord ernannt, er war teils gleichzeitig, teils nacheinander Uschlavorsitzender, Gauhauptabteilungsleiter, Gründer des NS- Theaterringes, Kreisleiter der PO, Leiter der Rechtsabteilung des Gaus, Gauobmann des Bundes nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Gauredner usw.

Am 1. April 1930 wurde er, anfangs kommissarisch, zum Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) berufen. Er wirkte bei der Zusammenlegung der kommunalen Spitzenverbände und der Gründung des Deutschen Gemeindetages mit, dessen Vorstandsmitglied er wohl, zugleich übernahm er den Vorsitz des Gemeindetages für die Provinz Sachsen und Anhalt. Im Januar 1930 ernannte der Innenminister Dr. Wilhelm Frick zum stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages. Außerdem wurde er stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes kommunaler und anderer öffentlicher Arbeitgeberverbände, der Bundes der deutsches Kunstvereine, des Ausschusses für Kommunalrecht und Kommunalverfassung, Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste und der Reichstheaterkammer, ordentliches Mitglied der Akademie für deutsches Recht und stellvertretender Vorsitzender des in dieser gebildeten Ausschusses für Bausparkassenwesen.
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