Jud Süß (Film)

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FILM

Jud Süß.jpg
Filmdaten
Originaltitel: Jud Süß
Produktionsland: Deutsches Reich
Erscheinungsjahr: 1940
Sprache: Deutsch
IMDb: deueng
Stab
Regie: Veit Harlan
Regieassistenz: Wolfgang Schleif,
Alfred Braun
Drehbuch: Veit Harlan,
Eberhard Wolfgang Möller,
Ludwig Metzger
Musik: Wolfgang Zeller
Ton: Gustav Bellers
Kamera: Bruno Mondi
Standfotos: Erich Kilian,
Karl Ewald
Bauten: Otto Hunte,
Karl Vollbrecht
Kostüm: Ludwig Hornsteiner
Schnitt: Friedrich Karl von Puttkamer,
Wolfgang Schleif
Choreographie: Sabine Ress
Besetzung
Darsteller Rolle
Ferdinand Marian Joseph Süß Oppenheimer
Heinrich George Herzog Karl Alexander
Hilde von Stolz Gemahlin des Herzogs Karl Alexander
Werner Krauß Rabbi Loew / Süß' Sekretär Levy / weitere kleine Rollen von Juden
Eugen Klöpfer Landschaftskonsultent Sturm
Kristina Söderbaum Tochter Dorothea Sturm
Malte Jäger Dorotheas Bräutigam Aktuarius Faber
Albert Florath Obrist Röder
Theodor Loos Herr von Remchingen
Walter Werner Herr Fiebelkorn
Charlotte Schultz Frau Fiebelkorn
Anny Seitz Minchen Fiebelkorn
Ilse Buhl Friederike Fiebelkorn
Jakob Tiedtke Konsistorialrat
Erna Morena Frau des Konsistorialrats
Else Elster Süß’ Mätresse Luziana
Emil Heß Schmied Hans Bogner
Käte Jöken-König Frau Bogner
Ursula Deinert Primaballerina
Erich Dunskus Meister der Schmiedezunft
Otto Henning Gerichtsvorsitzender
Heinrich Schroth Herr von Neuffer
Hannelore Benzinger Dienstmädchen bei Sturm
Ingeborg Albert
Annette Bach
Irmgard Völker
Valy Arnheim
Franz Arzdorf
Walter Bechmann
Fred Becker
Reinhold Bernt
Louis Brody
Wilhelm Egger-Sell
Franz Eschle
Hans Eysenhardt
Bernhard Goetzke
Georg D. Gürtler
Oskar Höcker
Carl Iban
Wilhelm Kaiser-Heyl
Franz Klebusch
Otto Klopsch
Erich Lange
Horst Lommer
Richard Ludwig
Paul Mederow
Hans Meyer-Hanno
Armin Münch
Edgar Nollet
Hellmuth Passarge
Josef Peterhans
Friedrich Petermann
Edmund Pouch
Arthur Reinhardt
Wolfgang Staudte
Walther Suessenguth
Ernst Stimmel
Walter Tarrach
Otz Tollen
Max Vierlinger
Hans Waschatko
Eduard Wenck
Otto Wollmann

Jud Süß ist ein nationalsozialistischer Film des Regisseurs Veit Harlan aus dem Jahr 1940. Der Film wurde nach dem Zusammenbruch Deutschlands 1945 von den „Befreiern“ als sogenannter „Vorbehaltsfilm“ eingestuft.

Auszeichnungen

Prädikate
  • staatspolitisch besonders wertvoll
  • künstlerisch besonders wertvoll
  • jugendwert

Handlung

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.
Ferdinand Marian in dem Terra-Film „Jud Süß“ (1940)

Bei seinem Regierungsantritt hatte Herzog Karl Alexander von Württemberg mit dem Eid auf die Verfassung das Versprechen abgegeben, daß in allen Dingen „nach der alten württembergischen Treu, und Redlichkeit“ verfahren werden soll. Aber bereits kurze Zeit darauf bekam der Herzog das Verlangen, es den liederlichen Souveränen der Nachbarländer gleichzutun, und er forderte eine Garde, eine Oper und ein Ballett. Die Landstände, an ihrer Spitze Landschaftskonsulent Sturm, lehnten das Ansinnen des Herzogs ab. Der wußte sich zu helfen. Er schickte Herrn von Remchingen, einen gefügigen Hofmann, nach Frankfurt zu dem Juden Süß Oppenheimer, und dieser nutze seine Chance.

Heimlich wie ein Dieb schlich er über die württembergische Grenze und zeigte dem Herzog, wie man zu Gelde kommt. „Hat der Kaiser in Wien nicht auch seinen Juden, der ihm das Geld macht?“ Und Karl Alexander machte Jud Süß zu seinem Finanzberater und erlaubte ihm, Steuern, Zölle und Brückengelder einzutreiben.

Die Württemberger murrten, aber die kleinen Rebellionen, die da und dort infolge der immer größeren Teuerung oder wegen der schroffen Methoden der Beamten des Juden aufflackerten, wurden mit grausamer Schärfe niedergeschlagen. So wurde der Schmied Hans Bogner gehängt, weil er, von dem Juden und seinen Helfern in seiner Existenz bedroht und, bis zum Äußersten gereizt, Gewalt mit Gewalt beantwortet hatte. Der Herzog war mit seinem Juden zufrieden. Süß verwandelte Württemberg in ein „Land, wo Milch und Honig fließt“. Er fand immer neue Möglichkeiten, die kostspieligen Launen des Herzogs zu finanzieren, und Süß selbst kam nicht zu kurz dabei. Karl Alexander bezahlte die Kuppeldienste des Juden, der sich natürlich auch eine Maitresse leistete, mit immer neuen Privilegien und mit einem Freibrief, der ihn über Gesetz und Recht stellte. Der Judenbann wurde aufgehoben. Zu Hunderten zogen die Juden ins Land Württemberg, und Süß sorgte dafür, daß sie sich bereichern konnten.

Umsonst machte sich Obrist Rüder, ein Kriegskamerad des Herzogs, zum Fürsprecher der ausgeplünderten Bauern und Bürger. Karl Alexander wies ihn brüsk ab. Umsonst ermahnte der alte Rabbi Loew, der in den Sternen zu lesen verstand, Süß Oppenheimer: „Streng ist die Strafe des Herrn, wenn die Juden vergessen, wer sie sind!“ Süß ging seinen Weg weiter, er wollte sogar Dorothea, die Tochter des Landschaftskonsulenten Sturm, die mit dem Aktuarius Faber verlobt war, heiraten. Sturm kam ihm zuvor, und Faber und Dorothea wurden ein Paar. Unter dem Vorwand, Sturm habe eine Verschwörung gegen den Herzog angezettelt, ließ Süß den Landschaftskonsulenten verhaften. Als die Stände sich zum Widerstand gegen die Willkür aufrafften, löste der Herzog sie auf und brach damit abermals das Gelöbnis, das er dem Land Württemberg bei seinem Regierungsantritt gegeben hatte. Er war, dem Rat des Juden folgend, entschlossen, sich mit einem Staatsstreich zum absoluten Souverain zu machen.

Damit zwang Süß seine Widersacher zum Handeln. Sie hatten bisher gezögert, aber jetzt mußten sie das Land aufrufen, und Faber zog mit geheimen Ordern los. Doch schon am Stadtor wurde er verhaftet. In der Nacht war die Parole gewechselt worden, und Faber stand nun als Landesverräter vor den Richtern. Er wurde, da er seine Mitverschworenen nicht nennen wollte, der Tortur unterworfen. In ihrer Angst eilte Dorothea zu dem Juden. Süß gab Faber frei. Aber um welchen Preis? Wenige Stunden nach seiner Freilassung trug Faber seine junge Frau als Leiche aus dem Neckar.

Jetzt brach der Aufstand los! Obrist Rüder übernahm die Führung. Der Herzog, der in den letzten Tagen am liebsten die Bahn verlassen hätte, auf die er durch Jud Süß gedrängt worden war, benutzte die Anwesenheit des kaiserlichen Gesandten in Ludwigsburg, um von Stuttgart abwesend zu sein und um Süß freie Hand zum Staatsstreich zu lassen. Ein Schlaganfall warf ihn um, mitten im rauschenden Trubel des Festes auf Ludwigsburg, und sein Tod machte auch den Freibrief zunichte, der dem Juden Generalpardon für alle seine Schandtaten versprochen hatte. Süß, schon zur Flucht bereit, wurde verhaftet.

Ihm wurde der Prozeß gemacht, die Richter verurteilten ihn zum Tode, und die Zunft der Schmiede baute einen Galgen eigens für den Juden, höher als alle Galgen zuvor. Und innerhalb eines Monats hatten alle Juden das Land zu verlassen.


Anmmerkungen

Am Schluß des Filmes wird der um sein Leben bettelnde Oppenheimer gehängt. Propagandaminister Joseph Goebbels hat auf diese Version des Endes bestanden, um Oppenheimer elender und nicht heroisch darzustellen. In einer anderen Fassung ergibt sich der Verurteilte stoisch in sein Schicksal.

Veit Haxlan wollte weder Jud Süß noch das Judentum mit aggressiven Parolen tendenziös zeichnen, sondern er wollte mit der fast reportagenhaften Tatsachenschilderung die Wahrheit zeigen.[1]

Der Film ist an die historische Figur des Joseph Süß Oppenheimer angelehnt. Geboren in den 1690er Jahren in Heidelberg, wurde Oppenheimer 1733 Finanzberater des Herzogs Karl Alexander von Württemberg. Mit einer rigiden Steuerpolitik ermöglichte er dem katholischen Herzog einen prunkvollen Lebensstil, brachte damit jedoch die Bevölkerung und die protestantischen Landstände gegen sich auf. Nach dem Tod des Herzogs 1737 wurde Oppenheimer verhaftet und in einem mehrmonatigen Prozeß zum Tode verurteilt. Am 4. Februar 1738 wurde er vor den Toren Stuttgarts an einem zehn Meter hohen Galgen in einem eisernen Käfig gehängt.

Verbot

Die Alliierten hatten den Film auf eine Verbotsliste gesetzt. In Deutschland wird die öffentliche Aufführung von „Jud Süß“ vom selbsternannten „Rechteinhaber“, der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, nur mit einem begleitenden Kommentar sowie unter Auflagen gestattet und der Vertrieb des Films untersagt (Vorbehaltsfilm). In Österreich und der Schweiz hingegen ist der Film frei verfügbar. 1954 wurde er in der arabischen Propaganda gegen Israel eingesetzt.

Regisseur Veit Harlan stand nach dem Krieg mehrfach vor Gericht. Er wurde unter anderem wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten konnte Harlan jedoch nicht nachgewiesen werden, so daß er freigesprochen wurde. Kritiker des Regisseurs versuchten danach, eine öffentlichkeitswirksame Tätigkeit Harlans in der Bundesrepublik Deutschland durch Boykottaufrufe zu verhindern. Sie wurden auf zivilrechtlichem Weg bekämpft. Vor dem Bundesverfassungsgericht (Lüth-Urteil) wurde ihr Handeln als von der Meinungsfreiheit für rechtens erklärt.

Ferdinand Marian, der Darsteller des Jud Süß, erhielt Berufsverbot und kam 1946 bei einem mysteriösen Autounfall ums Leben.

Heinrich George wurde wegen seiner Mitwirkung an „Jud Süß“ und anderen Filmen deportiert und 1946 im sowjetischen Speziallager Nr. 7, dem von den Sowjets genutzten ehemaligen KL Sachsenhausen von sowjet-bolschewistischen Besatzern ermordet.

Der Schauspieler Werner Krauß erhielt zunächst ebenfalls Berufsverbot und mußte sich in den Jahren 1947/48 in Stuttgart einem langwierigen sogenannten „Entnazifizierungsverfahren“ unterziehen, das mehrfach neu aufgerollt wurde. Der zunächst ergangene Freispruch wurde auf Drängen der VS-amerikanischen Militärdiktatur aufgehoben. Krauss wurde schließlich als „minderbelastet“ und in einem sogenannten Nachverfahren als „Mitläufer“ eingestuft. Während des Verfahrens hat sich die Stuttgarter Spruchkammer erstmals auch ausführlicher mit den propagandistischen Wirkungen des Films auseinandergesetzt.

Im Juli 1963 hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 31. Januar 1962 auf, mit dem es abgelehnt worden war, die letzte noch vorhandene Kopie des Films „Jud Süß“ einzuziehen und unbrauchbar zu machen. Sie war von einem Kaufmann aus Baden-Baden erworben und später als Sicherheit für rückständige Steuern beim Finanzamt Freiburg hinterlegt worden.

Filmplakate

Der Film

Hinweis für BRD-Bewohner

Der Inhalt des Films wird von BRD-Behörden als jugendgefährdend eingestuft. Der Verweis dient dem wissenschaftlichen Zweck und der Dokumentation.
Von einer unbegleiteten Ansicht derartigen Filmmaterials muß deshalb abgeraten werden!

Zitate

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Des weiteren finde ich die Argumente von den Historikern lächerlich, wenn sie behaupten, daß dieser Film historisch faktisch falsch ist. Schön, wenn dies so ist, aber die Fehler werden dann auch nie einem vorgeführt, also mir wurden noch keine aufgezeigt.

Des weiteren sollte man bedenken, es ist ein Spielfilm und keine Dokumentation oder ähnliches, doch das vergessen die meisten immer wieder gerne.

Wenn Fehler in den heutigen Propagandafilmen aufgezeigt werden, wie z. B. „Der Untergang“, „Napola“, „Sophie Scholl“, „Der rote Baron“ um nur einige zu nennen, kommt es wie aus der Kanone geschossen, das ist künstlerische Freiheit. Wieso wird dies anders behandelt, nur weil es in diesen Filmen um den „Bösen“ Deutschen geht, da kann man ruhig Falschaussagen treffen oder wie?

– Wilhelm Schmitz – Filmhistoriker


Weitere Stoffverfilmungen

Siehe auch

Verweise

Achtung 2.png Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Verweisen auch diesen Warnhinweis!


Fußnoten

  1. Filmwelt – Das Film- und Foto-Magazin, Nr. 15, 12 . April 1940