Bayerische Armee

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Bayerische Ulanen (1. Ulanenregiment) und Chevaulegers (mittelschwere Reiterei) um 1885 (kurz vor Einführung der Pickelhaube in der Bayrischen Armee.)

Die Bayerische Armee (auch Bayrische Armee; später auch Königlich Bayerische Armee) war die Armee des Kurfürstentums Bayern und ab 1806 die Armee des Königreichs Bayern. Sie existierte als stehendes Heer von 1682 bis zum Übergang der Wehrhoheit von Bayern auf das Deutsche Reich im Jahre 1919. Da die Bayern mit Karl VII. 1742 bis 1745 die kaiserliche Reichskrone erlangten, erhielten die kurbayerischen Truppen (dies wurde auch durch neue Fahnen mit kaiserlichem Doppeladler und goldenen Abzeichen stolz kundgetan) den Status der „Kaiserlichen Armee“. Erst mit der Krönung von Franz I. Stephan erlangte das Heer des Erzherzogtums Österreich im ersten deutschen Reich wieder den Status als Kaiserliche, den sie auch bis zur Niederlegung der Reichskrone 1806 behielt. Während des Ersten Weltkriegs unterstand die bayerische Armee dem Kaiserlichen Heer des Deutschen Reiches.

Organisationsstruktur

Uniformierung der Bayrischen Armee um 1890, teilweise im Grün der Jäger

Bayern stellte in der Armee des deutschen Kaiserreiches zunächst zwei, später drei Armeekorps.

Gefreiter Richard Kiel (Mitte) in der Bayerischen Armee. Ob eine Verwandtschaft zum gleichnamigen VS-amerikanischen Schauspieler Richard Kiel besteht, ist nicht zu ermitteln.

Offizierskorps

Erinnerungsabzeichen der 11. Königlich Bayerischen Infanterie-Division, gestiftet von dessen Kommandeur Generalleutnant von Kneußl im Januar 1916.
Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Königlich Bayerischen 10. Feldartillerie-Regiments, Erlangen um 1936

Das Offizierskorps der bayerischen Armee wies einen weit geringeren Adelsanteil als das preußische auf. 1832 kamen auf einen adeligen Offizier 1,86 bürgerliche Offiziere, 1862 2,34 und 1914 5,66. Eine ausgesprochene Garde war seit Auflösung des Grenadier-Garde-Regimentes 1826 nicht mehr vorhanden.

Nur in folgenden Regimentern war der Adelsanteil deutlich über dem Durchschnitt:

Etwa 75 Prozent der bayerischen Generäle zwischen 1806 und 1918 gehörten dem Adel an.

Die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere umfaßte die Dienstgrade Oberst, Oberstleutnant und Major, die Dienstgradgruppe der Subalternoffiziere umfaßte die Dienstgrade Hauptmann (Rittmeister), Oberleutnant und Leutnant.

Im bayerischen Offizierskorps war das Duell zur Wahrung der Standesehre in Ehrenfällen vorgeschrieben, obwohl es die im Land dominierende katholische Kirche verbot. Duelle wurden vom Staat relativ milde mit Festungshaft geahndet. Zur Offiziersausbildung wurde 1805 – anstelle der Militärakademie – das Bayerische Kadettenkorps geschaffen, welches 1920 aufgelöst wurde.

Unteroffizierskorps

Das bayerische Unteroffizierskorps bestand aus Zeit- und Berufssoldaten. Diese wurden in der Regel aus militärdienstleistenden Mannschaften rekrutiert. Zwischen Offiziers- und Unteroffizierskorps gab es eine strenge Laufbahntrennung, was in der Zeit des Ersten Weltkrieges wegen der weitgehenden Abschottung der Offizierslaufbahn gegen den Aufstieg befähigter Unteroffiziere zu erheblichen Sozialproblemen führte.

Rekrutierungsverfahren

Die Rekrutierung der Armee erfolgte seit der Konstitution von 1808 bis 1868 im Rahmen eines Konskriptionssystems, das die Möglichkeit des Loskaufs durch Bezahlung eines längerdienenden Stellvertreters bot.

Im Rahmen der Heeresreform von 1868 wurde nach preußischem Vorbild die allgemeine Wehrpflicht mit der Sonderform des einjährig-freiwilligen Militärdienstes eingeführt.

Landwehr und Landsturm

1809 wurde nach französischem Vorbild die Bürgerwehr in eine Nationalgarde umgewandelt. Diese wurde dann von 1814 bis 1816 in die Landwehr des Königreichs Bayern umgewandelt. Im Rahmen der Heeresreform von 1868 wurde der Name Landwehr für ältere Jahrgänge der Reserve verwendet, für die ältesten wehrpflichtigen Jahrgänge wurde der Begriff Landsturm verwendet.

Im Rahmen der Landwehr sind auch die Krieger- und Veteranenvereine zu betrachten. Diese wurden bis 1918 von den bayerischen Militärbehörden überwacht.

Garnisonswesen

Der größte Teil der bayerischen Armee wurde in den Festungen, säkularisierten Klöstern und ehemaligen Schlössern untergebracht. 1806 erfolgte erstmals der massive Neubau von Kasernenanlagen (Neue Isarkaserne). Nach einer Typhusepidemie 1881 wurden moderne Kasernenneubauten (mit Verheiratetengebäuden) errichtet (z. B. die Prinz-Leopold-Kaserne).

Bayern unterhielt 1838 sieben Festungen:

Ferner unterhielt Bayern in folgenden Bundesfestungen Truppen:

Die Festung Germersheim wurde 1919 nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages entfestigt.

Regimentsinhaber

Der Titel Regimentsinhaber bzw. „Inhaber des/eines (Infanterie-,Kavallerie- etc.) … Regimentes“ war ab dem späten 18. Jahrhundert eine Ehrenbezeichnung, vergleichbar der Ehrenstellung à la suite oder dem sogenannten Ehrenoberst in der Britischen Armee. Während die Bezeichnung vor allem in Bayern und der Österreichisch-Ungarischen Armee benutzt wurde, war in der preußischen ArmeeRegimentschef“ üblich. Vom 16. bis 18. Jahrhundert war ein Regimentschef/-inhaber der Besitzer/Bewirtschafter einer Truppe.

Das militärische Kommando lag nicht beim „Inhaber“, sondern stets bei dem jeweiligen „Kommandeur“.

Siehe auch

Verweise