Königreich Ungarn

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Mittleres Wappen der Ungarischen Länder Österreich-Ungarns aus dem Jahre 1867–1915;[1] Im ersten Feld die Leopardenköpfe für das Königreich Dalmatien, im zweiten geschacht für das Königreich Kroatien, im dritten Feld der Marder Slawoniens, im vierten Adler, Sonne, Mond und Burgen Siebenbürgens, im Propf der zweiköpfige Adler für Fiume. Der Mittelschild gespalten von Altungarn und Neuungarn für das Königreich Ungarn. Über dem Schild schwebt, von zwei Engeln gehalten, die Stephanskrone.

Das Königreich Ungarn bestand in wechselnden Grenzen von 1001 bis 1918 und 1920 bis 1946 (de facto bis 1944). Ofen (Buda) war von 1361 bis 1541 Hauptstadt des ungarischen Reiches, bis es von der Osmanischen Armee besetzt wurde und erst 140 Jahre später, nach dem Entsatz von Wien 1683, erreichten die alliierten Truppen des deutschen Entsatzheeres 1684 die Stadt. 1686 konnte Buda zurückerobert und von der Türkengefahr befreit werden. Die Stadt Pressburg, 1405 vom späteren römisch-deutschen Kaiser Sigismund zur königlichen Freistadt erklärt, war von 1536 bis 1783 und noch einmal 1848 Hauptstadt des Königreichs Ungarn. Ab 1723 war Pest Sitz der administrativen Verwaltung des Königreichs, bis es mit Ofen (Buda; ab 1784 wieder Hauptstadt des Reiches) und Alt-Ofen (Óbuda) 1873 zu Ofen-Pest (Budapest) vereinigt wurde.

Erläuterung

Das Königreich entstand im heutigen Westungarn und vergrößerte seinen Herrschaftsbereich in der Folgezeit auf das Gebiet des gesamten heutigen Ungarns sowie das Gebiet von Siebenbürgen, das Kreischgebiet und Maramures (beides im rumänischen Teil des Partiums), die Slowakei, die Vojvodina, den rumänischen Teil des Banats, die Karpatenukraine, das Burgenland, Prekmurje, Kroatien (außer Dalmatien und Istrien) und einige kleinere Gebiete.

Herrschaft

Geographische Lage des Königreiches Ungarn (grün) in der Donaumonarchie

Einer der schillerndsten Könige Ungarns war der deutsche Fürst und spätere römisch-deutsche Kaiser Sigismund aus dem Hause Lützelburg. Seit Rudolf Kaše (als Graf der VI., als König I.) 1307 waren Angehörige des deutschen Adelshauses der Habsburger (mit Unterbrechungen) Könige in Böhmen, seit Albrecht (als Graf der V., als Kaiser I.) 1437 Könige in Ungarn. Ununterbrochen regierten sie diese Länder seit Ferdinand I. 1526/27. Seit damals gehörte die Habsburgische Monarchie – im Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher nation, im Osten außerhalb des Reiches – zu den Großmächten Europas.

1526–1541 wurde das Reich aufgeteilt zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Ferdinand I. und Johann Zápolya. 1541–1699 wurde es teilweise vom Osmanischen Reich (→ Türkenkriege) besetzt, später durch die „Militärgrenze“ beschützt.

Gedenktafel der Königlich Ungarischen Armee (Honvéd) neben dem Denkmal des I. SS-Panzer-Korps zu Ehren der Gefallenen der Plattenoffensive in Dég bzw. Weißenburg, südlich von Stuhlweißenburg, Ungarn

Ungarndeutsche

„Durch das Eindringen der osmanischen Türken von Kleinasien nach Europa änderte sich die politische Ordnung grundlegend. Der 5. Österreichische Türkenkrieg (1683-1699) zwischen der Habsburgermonarchie und dem Osmanischen Reich führten zur Rückeroberung der zentralen Teile des historischen Ungarn, was nicht nur den Beginn für die Befreiung Ungarns von der Türkenherrschaft bedeutete, sondern auch für den politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes. Während der 160jährigen Türkenherrschaft verödeten die an der mittleren Donau gelegenen Gebiete und waren nur noch dünn besiedelt. Schon drei Jahre nach der Eroberung Ofens (Budapest) erschien im Jahre 1689 das erste Ansiedlungspatent von Kaiser Leopold I. für die fast entvölkerte und zerstörte Pannonische Tiefebene. Als Anreiz für die Besiedelung des von den Türken verwüsteten Ungarns bot er günstige Grundstückspreise, Steuerfreiheit in den ersten Jahren, Förderung des Handwerks und andere Vergünstigungen an. Als Gegenleistung wurden die Siedler dazu verpflichtet, im Falle eines osmanischen Angriffskrieges zur Waffe zu greifen. Die Besiedelung ging jedoch recht zögerlich voran, da die Siedler alles andere als ideale Voraussetzungen vorfanden. In den Zielgebieten erwartete die neuen Siedler zumeist nicht das versprochene und erträumte Land, sondern verschiedene Nöte und Schwierigkeiten, vor allem durch das ungewohnte Klima, durch Krankheiten und Seuchen. Vielfach mussten erst Sumpfgebiete trocken gelegt und Ödland urbar gemacht werden. So verbreitete sich der Spruch: Die Ersten schlägt der Fiebertod, noch die Zweiten leiden harte Not, erst die Dritten bauen sich das Brot. Erste Siedler besiedelten 1687 die Schwäbischen Türkei (Baranya), 1691 das Schildgebirge (Vürtesgebirge), 1692 das Ofener Bergland, 1698 Syrmien, 1702 den Buchenwald (Bàkony), 1712 Sathmar und 1716 das Banat. In den donauschwäbischen Siedlungsgebieten kam es verhältnismäßig rasch zu einem wirtschaftlichen Aufstieg und zur Urbanisierung der bis dorthin vielfach versumpften oder bloß als Weideland dienenden Landstriche in Kulturlandschaften. Diesen Siedlern war es zu verdanken, dass die pannonische Tiefebene im 19. Jahrhundert zur ‚Kornkammer der Donaumonarchie‘ wurde. Die Siedler (Bauern, Handwerker) stammten überwiegend aus den südwestlichen deutschen Ländern: Rheinpfalz, Elsass, Lothringen, Baden und Württemberg; Werkleute und Waldarbeiter kamen hingegen aus Bayern, Österreich und Böhmen. Von Anfang an wurden sie Schwaben genannt, vielleicht aus dem Grund, weil sie in der schwäbischen Stadt Ulm registriert und eingeschifft wurden. Während der k. u. k. Monarchie wurden sie Ungarndeutsche genannt, nach dem 1. Weltkrieg, zur Unterscheidung der Schwaben in Baden-Württemberg, wurden sie allgemein als Donauschwaben bezeichnet. Neben diesen direkt am Reich anliegenden Marken bestand auch eine Siedlungsbewegung in weiter entfernt liegende Gebiete, an der Wolga (Wolgadeutsche), bei Petersburg (Ingermanland), in Livland (Hirschenhöfer), bei Jamburg, bei Beryslaw (Altschwedendorf) und im Gouvernment Jekaterinoslaw (Chortitza am Dnjeprufer). Diese Gebiete blieben oft auf lange Zeit kulturell und sprachlich deutsch.“[2]

Donaumonarchie

Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Durch die 1804, während der Koalitionskriege, erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen Länder als Kaisertum Österreich, eine Reaktion auf die Selbstkrönung Napoleons I. wenige Monate zuvor, wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbständigen Staat; das Erste Reich wurde 1806 nach der Niederlegung der Reichskrone für nicht mehr bestehend erklärt.

Nach dem Aufstand von 1848–49 befand sich das ganze Land in „passivem Widerstand“. Erzherzog Albrecht von Habsburg wurde zum Statthalter des Königreichs Ungarn bestellt, und führte eine Germanisierung des Landes durch.

Das Kaisertum Österreich blieb bis zum Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn von 1867, als Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie, als Realunion der zwei Staaten, definiert wurde, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine (→ Gemeinsame Armee) sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwährung.

Die k. u. k. Monarchie bestand bis zur Niederlage im Ersten Weltkrieg, als Ungarn die Realunion per 31. Oktober 1918 aufkündigte. Wenig später wurde die (Volks-)Republik Ungarn ausgerufen, 1920 das „Königreich ohne König“ etabliert. Königreich Ungarn war daher die offizielle (sonst aber nicht gebräuchliche) Bezeichnung des ungarischen Staates, der größtenteils dem heutigen Ungarn entsprach und vom 21. März 1920 bis zum 21. Dezember 1944 bestand.

Länder der Ungarischen Krone

Die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone lagen in den heutigen Ländern Ungarn, Slowakei, Rumänien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder bzw. Landesteile außerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Sie wurden nach 1867 in der neu eingerichteten Doppelmonarchie Österreich-Ungarn inoffiziell „ungarische Reichshälfte“, von Beamten und Juristen auch „Transleithanien“ (lateinisch „Land jenseits der Leitha“) genannt. Diese Länder bildeten den südöstlichen Teil der Habsburgermonarchie und hatten Budapest als königliche Hauptstadt.

Der ungarische Landtag bestand größtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag des Königreichs Slawoniens und des Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.

Gedichte

Arthur Korn, donauschwäbischer Journalist und Dichter aus Ofen-Pest (1860-1928)

Gedenke, daß Du ein Deutscher bist!“ und „Aufreizung“ sind vaterländische Gedichte des deutschen Zeitungsredakteurs, Dichters und Schriftstellers Arthur Korn (1860–1928) gegen die Deutschenverfolgung in Ungarn:[3]

Brustabzechen (Steckorden) des Ordens des Standes der Tapferen (Vitézi Rend); Die Insignie des Ordens zeigt das Wappen Ungarns mit der Stefanskrone, umrahmt mit Eichenzweigen auf der linken und Ähren auf der rechten Seite. Das ganze Wappen liegt auf einem blau emaillierten Schild, dessen oberer Teil von einer hinter der Krone aufgehenden weißen, golden strahlenden Sonne bedeckt ist. Das Wappen selbst ist hälftig von einem aufrecht stehenden Schwert überdeckt, das mit dem Griff über das Wappen hinaus bis an das untere Ende des Abzeichen reicht. Ein goldenes Schwert zeigt, daß der Ritter aufgrund seiner herausragenden Leistungen aufgenommen wurde, ein silbernes Schwert bedeutet Aufnahme aufgrund der Vererbung des Titels.
Gedenke, daß Du ein Deutscher bist!
Rüttle Dich! Recke Dich, schwäbischer Bauer,
wurde bis heute das Leben dir sauer,
's kommt immer ärger! kommt nimmer besser!
Sieh nur, es steigen die bösen Gewässer!
Wenn Du nicht schützest dein Dorf und Dein Haus,
strömt bald herein das wilde Gebraus.


Schmutzige Fluten umwallen uns, dämme!
Es quirlt und es zischt, drum rufe ich: hemme
jetzt ihren Strom! Solang wir's imstande,
solang noch die deutschen Spuren im Lande.
Überströmt uns die schlammige Flut,
dann verschlingt sie das teuerste Gut.


Wahret das Köstlichste, was wir besitzen.
Das müßt Ihr schirmen! Das müßt Ihr schützen!
Unsere Sprache, das Erbe der Ahnen,
soll auch noch uns’ren Enkel ermahnen,
daß er im Leben es niemals vergißt,
stolz zu sein, daß ein Deutscher er ist.


Wer seines Vaters Namen nicht ehrt,
war seiner Mutter Liebe nicht wert!
Wer sein Deutschtum verleugnen kann,
das ist ein Wicht! Das ist kein Mann!
Hör meinen Mahnruf, der immer ist:
Gedenke, daß Du ein Deutscher bist!


Aufreizung
Nikolaus von Horthy, Reichsverweser des Königreichs Ungarn bis 16. Oktober 1944
Als alles im Lande in Aufruhr war
Und hart bedrängt wurde der Magyar,
Da hatte er an seiner Seite
Gar gerne uns, die deutschen Leute!


Und wir mit deutschem Brudersinn,
Wir gaben Gut und Blut ihm hin
Und kämpften treu mit Herz und Hand
Für unser teures Ungarnland.


Doch jetzt, jetzt ist das Land ja frei!
Jetzt winkt Belohnung uns'rer Treu,
Jetzt heißt es: „Schwab, lern, ungarisch!
Sonst gibst für dich hier keinen Tisch.


Wirf weg dein Erbe, sei nicht dumm!
Und sag, du stammst von Tuhutum!“
Wenn das Verlangen bringt in Rage,
Den klagt man wegen izgatäs [Magy.: Aufreizung].


Aufreizung war's, daß ich das Recht
Des hier geborenen Geschlecht
Auf seine Sprache, seine Sitte
Nicht zu verletzen uns erbitte?


Wer reizt da auf? Der nur sein Eigen
Bewahren will und nicht sich beugen?
Ich reize auf, denn mich empört es,
Daß man vom Kinde verlangt nie Gehörtes.


Ich reize auf, denn was gesetzlich,
Verlange ich und unersetzlich
Scheint mir der Schaden, wenn wir Schwaben
Nicht sollen Väter und Mütter haben.


Ich reize auf, denn ich beschwöre
Euch bei der deutschen Ahnen Ehre,
Bleibt, was ihr seid! Und uns're Kinder,
Die sind Deutsche auch nicht minder;


Wenn uns’re Väter für das Land
Geopfert sich mit Herz und Hand,
Obwohl sie deutsche Ungarn waren,
Doch Treu, gehalten den Magyaren.


So soll man jetzt auch nicht begehren,
Daß wir sie nicht als Väter ehren,
Ich reize auf? Ich sage frei
Trotz Staatsanwalt und Polizei:


Wem deutsches Blut in den Adern rinnt
Und wer trotzdem nicht deutsch gesinnt,
Das ist ein ganz erbärmlicher Wicht,
Ein Patriot ist ein solcher nicht.


Und sperrt ihr ein mich hundert Jahr,
Ich würde dennoch kein Magyar!
Denn, was ich bin, das muß ich bleiben!
Und wie ich denke, so muß ich schreiben.

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Hugo Gerhard Ströhl: Wappenrolle Österreich-Ungarns. Dritte Auflage, Wien 1900, S. 5f. Erläuterung Huge Gerhard Ströhls zur Abbildung: Das ungarische Staatswappen hat in seiner Zusammensetzung und Durchbildung schon vielfache Wandlungen durchgemacht, so daß man am Ende nicht mehr wußte, welcher Aufriß eigentlich der richtige sei. Bei der Bearbeitung unserer ersten Auflage der Wappenrolle, welche im Laufe des Jahres 1889 gezeichnet wurde, hielten wir uns selbstverständlich an jene Darstellungsweise, welche wir in ungarischen heraldischen Publicationen über diesen Gegenstand vorfanden. [...] Wenn man die beiden Tafeln der alten und neuen Auflage vergleicht, wird man nur sehr geringe Abweichungen bemerken. Das von der Regierung begutachtete Wappen zeigt im Balkenschilde den ersten Balken roth, während in der alten Darstellung mit Silber begonnen wurde. Der Mond im Wappen von Siebenbürgen ist einwärts gekehrt, während er früher nach außen sich richtete. An Stelle der purpurrothen Farbe des unteren Zwickelfeldes (Fiume) trat das auch heraldisch richtigere Zinnoberroth. Der Doppeladler, welcher früher in Naturfarbe erschien, hat eine schwarze Tinctur erhalten, nur die blau gefütterte Krone haben wir in ihrer Stellung gelassen, während die Futtaky schrägrechts geneigt über den Adlerköpfen schweben läßt. Diese Stellung, obwohl im Stadtsiegel von Fiume vorhanden, ist nicht nur unheraldisch, sondern auch im höchsten Grade unschön. Der dem großen Schilde des ungarischen Staatswappens aufgelegte Herzschild ist gespalten und zeigt rechts das altungarische, links das neu-ungarische Wappenbild. Der Rückenschild ist geviertet, ein fünftes Feld ist unten „eingepfropft“. Im ersten Felde oben rechts erscheint Dalmatien, links Kroatien; unten rechts Slavonien , links Siebe nbürgen, in der Spitze Fiume mit Gebiet. Wir kommen bei der Besprechung der einzelnen Länderwappen der ungarischen Krone (Tafel XI) noch auf diese Wappen zurück. Die St. Stephanskrone ist aus zwei Kronen zusammengesetzt, aus der sogenannten lateinischen und der byzantinischen oder griechischen Krone. Erstere, von welcher nur die zwei sich kreuzenden Bügel und die aus dünnem Goldblech bestehende Haube vorhanden sind, soll König Stephan I. im Jahre 1000 bei seinem Uebertritte zum Christenthum vom Papste Sylvester II. erhalten haben. Die zweite Krone ist eine Spende des oströmischen Kaisers Michael Dukas, die er dem Herzoge Geyza 1075 übersandte. Diese bildet den Kronenreif, vorne mit neun diademartig aufgesetzten Ziergiebeln geschmückt. Das Kreuz ist eine spätere Zugabe, welche ohne Rücksichtnahme auf die Emailbilder der Kronenbügel befestigt wurde. Im Laufe der Zeit lockerten sich die umgebogenen Goldbleche, mit welchen das neue Schmuckstück befestigt war und das Kreuz verlor seine Stabilität. Die Schildhalter oder besser gesagt „Kronenträger“ des ungarischen Wappens sind zwei ganz weiß gekleidete Engel. Sie stehen im Bezuge zur heiligen Krone, welche außer der Bezeichnung „sacra“ (weil vom Papste geschenkt) und „apostolica“ (Sylvester II. verlieh dem König diesen Titel) auch den Namen „angelica“ trägt, weil der Sage nach Sylvester II. erklärt haben soll, ein Engel, der ihm im Schlafe erschienen sei, habe ihn beauftragt, diese Krone dem Könige zu senden.
  2. Die Deutsche Ostsiedlung, 17. Jahrhundert
  3. Im Jahre 1902 war Arthur Korn, Herausgeber der im 28. Jahrgang in Groß-Kikin-da im Banat an jedem Sonntag erscheinenden Zeitung „Groß-Kikindaer Zeitung, Organ für Volksbelehrung, Volkswirtschaft, Sozial- und Kultur-Interessen" wegen eines Artikels „Die Schule im Dienste der Magyarisierung" angeklagt. In dem Artikel war hervorgehoben, daß die in Ungarn in den Schulen befolgte Methode, den Kindern der nichtmagyarischen Nationalität den Unterricht in magyarischer Sprache zu erteilen, verfehlt sei, daß die Kinder weder ihre Muttersprache noch die magyarische Sprache richtig sprechen und schreiben lernten. Zur großen Bestürzung und Überraschung von Staatsanwalt und Richtern sprachen die Geschworenen Korn frei. Schon am Schluß der Verhandlung hatte der Staatsanwalt angekündigt, daß Korn ihm nicht wieder entschlüpfen solle; er hätte bereits weitere fünf Prozesse gegen die Groß-Kikindaer Zeitung vorbereitet. Der zweite Prozeß gegen Korn wurde am 17. Juni 1902 vor dem Schwurgericht in Szeged verhandelt. Angeklagt war Korn wegen Aufreizung der deutschen Nationalität gegen die magyarische. Korn beabsichtigte mit dem Gedicht, seine deutschen Stammesgenossen zu mahnen, daß sie eingedenk des vierten Gebots: Du sollst Vater und Mutter ehren, am Namen der Väter festhalten, die Muttersprache pflegen und ihren Kindern überliefern. Mit dem Ausdruck „schlammige Flut" habe er die Überläufer und Renegaten bezeichnen wollen, die, um streberisch Ehre und Ruhm zu erhäschen, ihre Namen verkaufen und ihr angestammtes Volkstum verraten. In dem Prozeß sagten magyarische Lehrer und Pfarrer u. a. aus: Bevor Korn nach Groß-Kikinda gekommen, sei das Magyarisierungswerk in flottem Gange gewesen. Seit Korns Erscheinen sei ein vollständiger Umschwung eingetreten: Die Eltern verlangten jetzt, daß ihre Kinder deutsch unterrichtet würden, auf magyarische Fragen antworteten die Leute jetzt deutsch. Korn wurde für schuldig befunden, durch das Gedicht „Gedenke, daß du ein Deutscher bist!“ die deutsche Nationalität gegen die magyarische aufgereizt zu haben und zu sechs Monaten Staatsgefängnis verurteilt. Trotz grober Verfahrensfehler im Prozeß hat die Kurie die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.