Kinderpornographie

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Perversion der Minusseelen: Kinder als unschuldige Opfer der abartigen Kinderpornographie und des verkommenen sexuellen Mißbrauchs durch Kinderschänder

Der Begriff Kinderpornographie bezeichnet die in den meisten Staatssystemen mit hohen Strafen belegte pädokriminelle Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern.

Erläuterung

Zwischenstaatlich wird der Begriff Kinderpornographie juristisch unterschiedlich definiert. Dies hat seine Wurzel unter anderem in den verschiedenen rechtlichen Definitionen von Kind und Pornographie. In der BRD gilt für Kinderpornographie als so bezeichnete „harte“ Pornographie ein Totalverbot. Strafbar sind nach § 184b StGB nicht nur der Verkauf, das Anbieten, Vorrätighalten, Bewerben, sondern auch der Besitz, was eine Methode darstellen kann, den Leumund einer Person durch das Unterjubeln von kinderpornographischem – oder anderweitig für diesen Tatbestand genügendem – Material zu zerstören und eine gerichtliche Verurteilung zu erreichen.

Deutschlandweiter Protest: Die mutige Spedition Stegemöller GmbH aus Kamen äußerte auf ihre eigene hehre Art Unverständnis über Kinderpornographie und den Ausgang des Edathiparambil-Prozesses.

Der Begriff der Kinderpornographie ist prinzipiell auf alle Medien anwendbar, bezeichnet in der Praxis aber meist Foto- oder Filmmaterial.

Im „Graubereich“ sind Produktionen, die ohne Beteiligung von Kindern und somit auch ohne Mißbrauch zustande kamen. In manchen Rechtssystemen, (z. B. BRD und Schweden), können daher auch Werke der Malerei, Zeichnung, Illustration und Literatur, sogar auch medizinische oder sexualaufklärerische Werke (→ Günter Amendt: Sex-Buch, 1979) unter das Verbot von Kinderpornographie fallen.

Eine neuartige und vermutlich juristisch kaum greifbare Variante der Kinderpornographie sind sogenannte Lolicam-Videos.

Kinderpornographie im Weltnetz

Vorgeblich im Rahmen der Bekämpfung der Kinderpornographie im Weltnetz beabsichtigt die BRD-Regierung, Netzseiten zu sperren oder komplett zu löschen, entsprechend wurde das Zugangserschwerungsgesetz (Neusprech für Zensurgesetz) verabschiedet.

Tatsächlich aber gibt es keine Kinderpornographie kommerziell oder kostenlos anbietenden Seiten im gewöhnlichen Weltnetz, da die herkömmlichen Gesetze und technischen Möglichkeiten der „westlichen Wertegemeinschaft“ seit jeher ausreichenden Handlungsspielraum bieten, die dies verläßlich verhindern. Dort, wo sie scheinbar doch existieren, handelt es sich meist um vom amerikanischen FBI installierte Attrappen, die entweder dazu dienen, naive potentielle Konsumenten anzulocken oder einen Vorwand für eine gesetzliche Verschärfung der allgemeinen Weltnetz-Zensur zu liefern, der dann zur generellen Kontrolle des Informationsflusses genutzt werden kann und wird.

Cyber-Pädokriminalität

FOCUS berichtete am 26. Februar 2015 über „die neuen Tricks der Kinderporno-Verbrecher“ und deren widernatürliche Abgründe im Weltnetz:

Europol warnt in einem Sonderbericht davor, daß Kriminelle zunehmend legale Plattformen nutzen, um Kinderpornos zu verkaufen. Die Rückverfolgung von Livestreams auf Skype oder die Bezahlung durch virtuelle Währung erschwere die Ermittlungen enorm. [...] Kriminelle verkaufen zunehmend Livebilder vom sexuellen Mißbrauch von Kindern auf legalen Chatsites und -Apps. Bezahlen ließen sie sich mit virtuellen Währungen wie Bitcoin, was ihre Verfolgung deutlich erschwere, erklärte die europäische Polizeibehörde Europol in einem gestern vorgestellten Sonderbericht zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet. Videoplattformen wie Skype oder virtuelle Währungen unterlägen praktisch keiner behördlichen Regulierung und würden deshalb umso lieber beispielsweise für direkte Übertragung von Bildern, so genanntes Livestreaming, genutzt, hieß es in dem Bericht weiter. Der Verlauf auf traditionellen Websites lasse sich dagegen viel besser verfolgen. Die Cyber-Kriminellen bedienen sich dem Bericht zufolge obdachloser oder eigener Kinder, die live vor der Kamera sexuell mißbraucht würden. 2014 kamen Ermittler demnach erstmals einer Internetseite auf die Spur, die Kinderpornographie ausschließlich gegen Bitcoins verkaufte.“

Siehe auch

Verweise