Klerus

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Der Begriff Klerus bezieht sich vornehmlich auf die römisch-katholische Kirche sowie auch die orthodoxen Kirchen und bezeichnet dort diejenigen Funktionsträger (die Kleriker), die durch Wahl und Weihe mit einem kirchlichen Amt und einer geistlichen Vollmacht ausgestattet und somit auf eine bestimmte religiöse bzw. christliche Lebensweise verpflichtet sind. Man unterscheidet hierbei den in einer Diözese eingeordneten sogenannten Weltklerus von dem einer Ordensregel unterstellten Ordensklerus. Der Eintritt in diesen geistlichen Stand erfolgt durch die Ordination und dessen Angehörige stehen im Gegensatz zu den Laien. Auf protestantische Pastoren wird der Begriff Klerus zumeist nicht angewendet.

Im Mittelalter wurde zudem noch zwischen dem Hohen Klerus und dem Niederen Klerus unterschieden.

Ehemalige christliche Priester und Priesteramtskandidaten

Siehe auch

Zitate

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. 1899 Ausschluß wegen mißbilligter politisch revolutionärer Umtriebe und wegen Fehlens bei wichtigen Prüfungen
  2. Aus dem Zisterzienserorden ausgetreten; ließ sich vor seinem Tod die katholischen Sakramente geben
  3. Abbé: Titel für katholische Geistliche in Frankreich, die keinen höheren Rang in der Hierarchie der Kirche einnehmen und kein bestimmtes Amt bekleiden
  4. In: Jahre der Entscheidung, 45.–60. Tsd., C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, Seite 91 oben