Koalitionsvereinbarung

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Koalitionsvereinbarung (auch: Koalitionsvertrag) ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren in einem Parlament vertretenen Parteien mit dem Ziel, eine gemeinsame Regierung zu bilden (→ Koalition).

Die Koalitionsvereinbarung regelt die von einer Koalition getroffenen Grundsätze für das Regierungsprogramm. Häufig wird auch die interne Abstimmung der Koalitionsparteien und die Besetzung wichtiger politischer Ämter geregelt.

Die Koalitionsvereinbarung bindet nur die Koalitionspartner, nicht jedoch andere „Verfassungs“organe, zum Beispiel den Bundeskanzler. Da aber die Koalitionsvereinbarung oft die Person des Bundeskanzlers bestimmt, gilt Artikel 63 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als „verfassungs“rechtliche Grundlage.

Die in einer Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele oder Programmsätze sind rein politischer Natur und nicht einklagbar.

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