Koloniale Schuldlüge

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Briefmarke von 1921

Als Koloniale Schuldlüge[1][2][3] bezeichnete man die während der Verhandlung über den Versailler Vertrag in der Antwort der Entente auf die deutschen Gegenvorschläge und besonders in der Mantelnote zum Ultimatum der Entente vom 16. Juni 1919 erhobene Behauptung, ein militaristisches Deutschland habe in brutaler Gewaltherrschaft die von ihm unterjochten Eingeborenenvölker mißhandelt und sei in seiner Kolonialpolitik auf die Schaffung von Stützpunkten zur Bedrohung anderer Nationen ausgegangen. Das Deutsche Reich sei daher unfähig, weiterhin Kolonien zu verwalten.

Richtigstellung

Diese Behauptung wurde von den Entente zur Deckung des im Widerspruch zu Punkt 5 der Vierzehn Punkte des Präsidenten Woodrow Wilson erfolgten Abnahme der deutschen Kolonien benutzt. In Wirklichkeit besaß das Deutsche Reich außer Tsingtau keine militärischen überseeischen Stützpunkte. Seine Kolonialpolitik galt allein der wirtschaftlichen Erschließung der Kolonien und im Zusammenhang damit der kulturellen Erhebung der Eingeborenen.

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Die Anhänglichkeit der Eingeborenen an ihre deutschen Herren über den Weltkrieg hinaus ist der beste Beweis für die in wenigen Jahrzehnten volbrachten positiven Leistungen deutscher Kolonialpolitik, die zunehmend auch von unseren einstigen Gegnern anerkannt werden. Dennoch ist das Reich nach dem Eintritt in den Völkerbund (1926) nicht an der Verwaltung beteiligt worden.

– Der Große Brockhaus. Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden; Ergänzungsband A-Z, F. A. Brockhaus, Leipzig, 1935. Seite 481

Siehe auch

Fußnoten

  1. Schnee, Albert Hermann Heinrich Artikel Neue Deutsche Biographie
  2. Standardwerk des dt. Kolonialrevisionismus von Heinrich Albert Schnee: Die koloniale Schuldlüge. Sachers und Kuschel, Berlin 1924
  3. Die koloniale Schuldlüge, Alfred Zintgraff in: Hans H. Kempe, Die Bilanz: 10 Jahre Vertrag von Versailles, Berlin 1929, Seite 103 ff.