Kommandierender General

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Kraftfahrzeug-Kommandoflagge für einen Kommandierenden General der Luftwaffe

Kommandierender General (KG) ist eine Dienststellung des Heeres und der Luftwaffe. Er führt ein Korps und hat in Deutschland (z. B. bei der Bundeswehr) meist den Dienstgrad Generalleutnant inne. Bei der Kriegsmarine lautet die Dienststellungbezeichnung Kommandierender Admiral.

Erläuterung

In den deutschen Streitkräften war der General in der Regel zugleich Kommandierender General eines Korps, Armeekorps oder eines vergleichbaren militärischen Großverbandes.

Beim Kaiserlichen Heer des Ersten Weltkrieges verfügten nur die Kommandierenden Generäle und die Generalfeldmarschälle über das Immediatrecht beim deutschen Kaiser bzw. beim König von Preußen (Chef der Armee), mußten somit ohne Zwischeninstanz zum unmittelbaren Vortrag vorgelassen werden.

1889–1899 Flagge des Kommandierenden Admirals

Dienstgrad

In der Kaiserlichen Marine und in der Kriegsmarine entsprach dieser Dienstgrad dem Admiral, in der Waffen-SS dem SS-Obergruppenführer. Über dem General stand der Generalfeldmarschall, erst 1854 wurde in Preußen der dazwischen rangierende Rang Generaloberst eingeführt.

Kommandierende Generäle der Wehrmacht standen in der Regel im Rang eines Generals mit dem Zusatz der Waffengattung.

Kommandierender Admiral

Bei der deutschen Marine war von 1889 bis 1945 das Pendant zum Kommandierenden General des Heeres der Kommandierende Admiral, der, ausgestattet mit den gleichen Pflichten und Rechten, verschiedene Dienststellen bzw. Kommandos führte.

Kaiserliche Marine

Nach Auflösung der Kaiserlichen Admiralität am 1. April 1889 wurde das Oberkommando der Marine neben dem Reichsmarineamt und dem Amt des Generalinspekteurs der Marine als Nachfolgebehörde eingerichtet. Es wurde durch einen Kommandierenden Admiral geführt, der dem Kaiser direkt unterstellt war.

Ausgestattet mit den gleichen Pflichten und Rechten wie ein Kommandierender General des Heeres hatte er zusätzlich die Obliegenheiten eines Generalstabschefs für die Marine zu erfüllen. Nach Anweisungen des Kaisers führte der Kommandierende Admiral den Oberbefehl über sämtliche Kommandobehörden und die Marineeinheiten zur See und an Land.

Als sich Kaiser Wilhelm II. entschloß, den Oberbefehl über die Marine selbst zu führen, wurde das Oberkommando der Marine durch Kabinettsordre vom 14. März 1899 aufgelöst. Das geschah vor allem auf Betreiben des Admirals von Tirpitz, der die Stellung des Reichsmarineamts gegenüber den anderen Spitzenbehörden stärken wollte.

Ein Teil der Befugnisse ging auf die als Admiralstab selbständig gemachte bisherige Admiralstabsabteilung des Oberkommandos über.

Kommandierender Admiral

Siehe auch